Verschärfung der Waldbrandgefahr. Prävention und Bekämpfung

ShortId
18.4305
Id
20184305
Updated
28.07.2023 02:59
Language
de
Title
Verschärfung der Waldbrandgefahr. Prävention und Bekämpfung
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. In der Schweiz haben während der letzten zwanzig Jahre pro Jahr durchschnittlich 90 Brände knapp 374 Hektaren Wald verwüstet. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 110 Brände in elf Kantonen gezählt, dabei wurde eine Gesamtfläche von 118 Hektaren verwüstet. Für das Jahr 2018 liegen die Zahlen noch nicht vor, die Kantone melden die Waldbrände jeweils bis im Frühling des folgenden Jahres.</p><p>2. Nach Artikel 26 Absatz 1 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) hat der Bund die Aufgabe, Vorschriften über Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden zu erlassen. So verpflichtet der Bundesrat in der Alarmierungs- und Sicherheitsfunkverordnung (Art. 9 VWAS; SR 520.12) das Bundesamt für Umwelt (Bafu), in Zusammenarbeit mit den Kantonen, über die Waldbrandgefahr zu informieren. Der Bund ist dabei gefordert, eine professionelle und fachkompetente Organisation zur Waldbrandprävention aufzustellen.</p><p>Die Strategie des Bundes beruht auf verschiedenen Massnahmen: Gemeinsam mit der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) betreibt das Bafu eine Waldbranddatenbank (www.wsl.ch/swissfire). Neben der Statistik dient die Datenbank der Ursachenanalyse und der Optimierung der Präventionsmassnahmen. Das Bafu unterstützt Waldbrandforschungen insbesondere unter der Berücksichtigung der Klimaerwärmung. In Zusammenarbeit mit den Kantonen informiert das Bafu Behörden und Bevölkerung über die Wichtigkeit der Walderhaltung und den Waldzustand. Ausserdem informiert das Bafu im Rahmen seiner Warntätigkeit über die Massnahmen der Kantone, um Waldbränden vorzubeugen und Waldschäden zu verhindern. Schliesslich fördert der Bund technische Massnahmen und Einrichtungen zur Verhütung von Waldbränden, wie Löschwasserbecken, Hydrantennetze und Sperren, mit denen Bäche bei Bedarf rasch gestaut werden können.</p><p>3. Nur 10 Prozent der Waldbrände haben eine natürliche Ursache: der Blitzschlag, welcher ein besonderes Brandbild erzeugt. Man darf also davon ausgehen, dass die restlichen Waldbrände vom Menschen verursacht werden, wobei nur bei rund 60 Prozent die Ursache klar definierbar ist. Bei den restlichen 30 Prozent lässt sich die Brandursache nicht eindeutig eruieren. Der Bund hat mit der Website <a href="http://www.waldbrandgefahr.ch">www.waldbrandgefahr.ch</a> eine Plattform entwickelt, welche die breite Öffentlichkeit über die lokal geltenden Warnstufen sowie die von den Kantonen angeordneten Massnahmen informiert.</p><p>Bis jetzt betrafen Waldbrände vor allem die Kantone Tessin, Wallis, Graubünden und Uri. In den letzten Jahren wurde eine Zunahme der durch Blitzschläge verursachten Waldbrände festgestellt. Aufgrund der Klimaänderung ist zudem eine Zunahme der Trockenheits- und Hitzeperioden in der ganzen Schweiz zu beobachten, was die Gefahr für Waldbrände erhöht.</p><p>4. Die gesetzlichen Grundlagen und Instrumente für die Waldbrandprävention sind vorhanden. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass aufgrund des Klimawandels vermehrt mit Wetterlagen zu rechnen ist, welche die Waldbrandgefahr erhöhen. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, ist der Bund mit Partnern wie den Kantonen und der Wissenschaft daran, die bestehenden Grundlagen weiterzuentwickeln und die Instrumente zu optimieren. Zum Beispiel modernisiert das Bafu zurzeit die obengenannte Warnplattform, um den Kantonen ein moderneres Arbeitsinstrument für eine effizientere Prävention zur Verfügung zu stellen. Damit können die Kantone künftig die Gefahrenstufen einfacher und regelmässiger evaluieren. Zudem hat der Bundesrat dem Parlament im Dezember 2017 die Vorlage zur Revision des CO2-Gesetzes unterbreitet. Sie enthält die klimapolitischen Ziele und Massnahmen der Schweiz für den Zeitraum bis 2030. Damit will der Bundesrat das Klimaübereinkommen von Paris umsetzen und somit einen angemessenen Beitrag der Schweiz zur Begrenzung der globalen Klimaerwärmung auf deutlich weniger als 2 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit sicherstellen.</p><p>5. Für die Bekämpfung von Waldbränden sind die Kantone respektive die lokalen Feuerwehren zuständig. Der Bund hat keine direkte Aufgabe in der Bewältigung von solchen lokalen Ereignissen. Er kann jedoch die Löscharbeiten, auf Antrag der Kantone, durch die Armee subsidiär unterstützen. Zudem kann das Ressourcenmanagement Bund des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz die betroffenen Kantone bei der Ressourcenbeschaffung unterstützen. Falls ein Waldbrand eine nationale Dimension erreicht, übernimmt der Bundesstab Bevölkerungsschutz unter Leitung des Direktors Bafu die Koordination. Die operative Verantwortung bleibt aber bei den Kantonen.</p><p>6. Zur Bewältigung grenzüberschreitender Brände dienen regionale Abkommen zwischen den zuständigen Kantonen und den angrenzenden Regionen. So hat beispielsweise der Kanton Tessin mit den Regionen Lombardei und Piemont entsprechende Abkommen abgeschlossen. Das Bafu und die WSL sind für die Weiterentwicklung der Grundlagen international vernetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Waldbrandgefahr hat sich durch langanhaltende Trockenheit bei wärmeren Temperaturen in den letzten 30 Jahren gemäss WSL (Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft) verschärft. Davon betroffen sind zunehmend auch Wälder nördlich der Alpen. Die neuen Daten aus den Klimaszenarien Schweiz CH2018 zeigen auf, dass bis 2060 mit einer weiteren Zunahme der Jahresmitteltemperatur um 2 Grad Celsius oder mehr gerechnet werden muss und mit 20 bis 30 Prozent weniger Niederschlägen. Um Menschenleben zu schützen, Sachschäden zu verhindern und die Waldfunktionen sicherzustellen, ist eine erfolgreiche Prävention und professionelle Bekämpfung von Waldbränden notwendig. Es stellt sich deshalb die Frage, ob und wie die Schweiz auf diese Verschärfung der Situation vorbereitet ist, damit verheerende Waldbrände verhindert werden können.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Waldbrände sind 2018 aufgetreten?</p><p>2. Welche Strategie verfolgt der Bund zur Prävention von Waldbränden?</p><p>3. Als Hauptursache für Waldbrände gilt nach wie vor fahrlässiges Verhalten. Wie engagiert sich der Bund in der Öffentlichkeitsarbeit, um Waldbrände zu verhindern?</p><p>4. Sind in nächster Zeit aufgrund der verschärften Waldbrandgefahr zusätzliche Massnahmen zur Prävention und erfolgreichen Bekämpfung von Waldbränden vorgesehen?</p><p>5. Wie ist der Bund auf einen grossflächigen Waldbrand vorbereitet?</p><p>6. Sind bei einem Waldbrand grenzüberschreitende Massnahmen mit Nachbarländern vorgesehen? Wenn ja, welche?</p>
  • Verschärfung der Waldbrandgefahr. Prävention und Bekämpfung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. In der Schweiz haben während der letzten zwanzig Jahre pro Jahr durchschnittlich 90 Brände knapp 374 Hektaren Wald verwüstet. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 110 Brände in elf Kantonen gezählt, dabei wurde eine Gesamtfläche von 118 Hektaren verwüstet. Für das Jahr 2018 liegen die Zahlen noch nicht vor, die Kantone melden die Waldbrände jeweils bis im Frühling des folgenden Jahres.</p><p>2. Nach Artikel 26 Absatz 1 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) hat der Bund die Aufgabe, Vorschriften über Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden zu erlassen. So verpflichtet der Bundesrat in der Alarmierungs- und Sicherheitsfunkverordnung (Art. 9 VWAS; SR 520.12) das Bundesamt für Umwelt (Bafu), in Zusammenarbeit mit den Kantonen, über die Waldbrandgefahr zu informieren. Der Bund ist dabei gefordert, eine professionelle und fachkompetente Organisation zur Waldbrandprävention aufzustellen.</p><p>Die Strategie des Bundes beruht auf verschiedenen Massnahmen: Gemeinsam mit der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) betreibt das Bafu eine Waldbranddatenbank (www.wsl.ch/swissfire). Neben der Statistik dient die Datenbank der Ursachenanalyse und der Optimierung der Präventionsmassnahmen. Das Bafu unterstützt Waldbrandforschungen insbesondere unter der Berücksichtigung der Klimaerwärmung. In Zusammenarbeit mit den Kantonen informiert das Bafu Behörden und Bevölkerung über die Wichtigkeit der Walderhaltung und den Waldzustand. Ausserdem informiert das Bafu im Rahmen seiner Warntätigkeit über die Massnahmen der Kantone, um Waldbränden vorzubeugen und Waldschäden zu verhindern. Schliesslich fördert der Bund technische Massnahmen und Einrichtungen zur Verhütung von Waldbränden, wie Löschwasserbecken, Hydrantennetze und Sperren, mit denen Bäche bei Bedarf rasch gestaut werden können.</p><p>3. Nur 10 Prozent der Waldbrände haben eine natürliche Ursache: der Blitzschlag, welcher ein besonderes Brandbild erzeugt. Man darf also davon ausgehen, dass die restlichen Waldbrände vom Menschen verursacht werden, wobei nur bei rund 60 Prozent die Ursache klar definierbar ist. Bei den restlichen 30 Prozent lässt sich die Brandursache nicht eindeutig eruieren. Der Bund hat mit der Website <a href="http://www.waldbrandgefahr.ch">www.waldbrandgefahr.ch</a> eine Plattform entwickelt, welche die breite Öffentlichkeit über die lokal geltenden Warnstufen sowie die von den Kantonen angeordneten Massnahmen informiert.</p><p>Bis jetzt betrafen Waldbrände vor allem die Kantone Tessin, Wallis, Graubünden und Uri. In den letzten Jahren wurde eine Zunahme der durch Blitzschläge verursachten Waldbrände festgestellt. Aufgrund der Klimaänderung ist zudem eine Zunahme der Trockenheits- und Hitzeperioden in der ganzen Schweiz zu beobachten, was die Gefahr für Waldbrände erhöht.</p><p>4. Die gesetzlichen Grundlagen und Instrumente für die Waldbrandprävention sind vorhanden. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass aufgrund des Klimawandels vermehrt mit Wetterlagen zu rechnen ist, welche die Waldbrandgefahr erhöhen. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, ist der Bund mit Partnern wie den Kantonen und der Wissenschaft daran, die bestehenden Grundlagen weiterzuentwickeln und die Instrumente zu optimieren. Zum Beispiel modernisiert das Bafu zurzeit die obengenannte Warnplattform, um den Kantonen ein moderneres Arbeitsinstrument für eine effizientere Prävention zur Verfügung zu stellen. Damit können die Kantone künftig die Gefahrenstufen einfacher und regelmässiger evaluieren. Zudem hat der Bundesrat dem Parlament im Dezember 2017 die Vorlage zur Revision des CO2-Gesetzes unterbreitet. Sie enthält die klimapolitischen Ziele und Massnahmen der Schweiz für den Zeitraum bis 2030. Damit will der Bundesrat das Klimaübereinkommen von Paris umsetzen und somit einen angemessenen Beitrag der Schweiz zur Begrenzung der globalen Klimaerwärmung auf deutlich weniger als 2 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit sicherstellen.</p><p>5. Für die Bekämpfung von Waldbränden sind die Kantone respektive die lokalen Feuerwehren zuständig. Der Bund hat keine direkte Aufgabe in der Bewältigung von solchen lokalen Ereignissen. Er kann jedoch die Löscharbeiten, auf Antrag der Kantone, durch die Armee subsidiär unterstützen. Zudem kann das Ressourcenmanagement Bund des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz die betroffenen Kantone bei der Ressourcenbeschaffung unterstützen. Falls ein Waldbrand eine nationale Dimension erreicht, übernimmt der Bundesstab Bevölkerungsschutz unter Leitung des Direktors Bafu die Koordination. Die operative Verantwortung bleibt aber bei den Kantonen.</p><p>6. Zur Bewältigung grenzüberschreitender Brände dienen regionale Abkommen zwischen den zuständigen Kantonen und den angrenzenden Regionen. So hat beispielsweise der Kanton Tessin mit den Regionen Lombardei und Piemont entsprechende Abkommen abgeschlossen. Das Bafu und die WSL sind für die Weiterentwicklung der Grundlagen international vernetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Waldbrandgefahr hat sich durch langanhaltende Trockenheit bei wärmeren Temperaturen in den letzten 30 Jahren gemäss WSL (Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft) verschärft. Davon betroffen sind zunehmend auch Wälder nördlich der Alpen. Die neuen Daten aus den Klimaszenarien Schweiz CH2018 zeigen auf, dass bis 2060 mit einer weiteren Zunahme der Jahresmitteltemperatur um 2 Grad Celsius oder mehr gerechnet werden muss und mit 20 bis 30 Prozent weniger Niederschlägen. Um Menschenleben zu schützen, Sachschäden zu verhindern und die Waldfunktionen sicherzustellen, ist eine erfolgreiche Prävention und professionelle Bekämpfung von Waldbränden notwendig. Es stellt sich deshalb die Frage, ob und wie die Schweiz auf diese Verschärfung der Situation vorbereitet ist, damit verheerende Waldbrände verhindert werden können.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Waldbrände sind 2018 aufgetreten?</p><p>2. Welche Strategie verfolgt der Bund zur Prävention von Waldbränden?</p><p>3. Als Hauptursache für Waldbrände gilt nach wie vor fahrlässiges Verhalten. Wie engagiert sich der Bund in der Öffentlichkeitsarbeit, um Waldbrände zu verhindern?</p><p>4. Sind in nächster Zeit aufgrund der verschärften Waldbrandgefahr zusätzliche Massnahmen zur Prävention und erfolgreichen Bekämpfung von Waldbränden vorgesehen?</p><p>5. Wie ist der Bund auf einen grossflächigen Waldbrand vorbereitet?</p><p>6. Sind bei einem Waldbrand grenzüberschreitende Massnahmen mit Nachbarländern vorgesehen? Wenn ja, welche?</p>
    • Verschärfung der Waldbrandgefahr. Prävention und Bekämpfung

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