Erwerbspartizipation und familienergänzende Betreuung bei Kindern mit Behinderung

ShortId
18.4308
Id
20184308
Updated
28.07.2023 03:18
Language
de
Title
Erwerbspartizipation und familienergänzende Betreuung bei Kindern mit Behinderung
AdditionalIndexing
2836;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake) sind rund 59 Prozent der Mütter mit einem pflegebedürftigen Kind unter 18 Jahren im Haushalt erwerbstätig (Durchschnitt der Jahre 2010, 2013 und 2016; Modul "Unbezahlte Arbeit"). Bei Müttern mit Kind(ern), die keine spezielle Pflege benötigen, sind es 73 Prozent. Bei den Vätern ist in diesen Erhebungen keine Differenz erkennbar.</p><p>3.-6. Die Invalidenversicherung kennt verschiedene Leistungen, welche einen Beitrag dazu leisten, dass die Erwerbstätigkeit von Eltern mit einem behinderten Kind erhalten bleiben kann. Im Zentrum stehen dabei die Hilflosenentschädigung und der Intensivpflegezuschlag. Letzterer ist im Jahr 2018 beträchtlich erhöht worden. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, dass die betroffenen Familien den erhöhten Betreuungsaufwand bewältigen können. Hinzu kommt der Assistenzbeitrag, welcher es den betroffenen Familien bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen ermöglicht, eine Assistenzperson anzustellen. Gemäss Artikel 42quinquies Buchstabe b des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (SR 831.20) ist ausgeschlossen, dass die Eltern die Funktion von Assistenzpersonen übernehmen können. Diese Regelung verfolgt unter anderem die Absicht, dass Eltern eines Kindes mit Behinderung trotz Mehraufwand in der Betreuung einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Die IV übernimmt zudem die Kosten für die medizinische Überwachung sowie andere medizinische Pflegeleistungen von Kindern mit einem Geburtsgebrechen.</p><p>Die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiges Anliegen der Familienpolitik des Bundes. Eine höhere Beteiligung der Eltern von kleinen Kindern am Arbeitsmarkt ist aus volkswirtschaftlicher und gleichstellungspolitischer Sicht wünschenswert und soll zur Minderung des Fachkräftemangels beitragen. Für den Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung sind primär die Kantone und Gemeinden zuständig, die Rolle des Bundes ist subsidiär. Der Bund hat im Rahmen seiner Kompetenzen im Jahr 2003 das befristete Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (SR 861) erlassen, mit dem die Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder im Vorschul- und im Schulalter gefördert wird. Im Rahmen dieses Impulsprogramms hat der Bund bisher die Schaffung von rund 60 000 neuen Betreuungsplätzen mit Finanzhilfen unterstützt. Dabei wurden u. a. auch Betreuungsplätze in Kindertagesstätten mitfinanziert, die für die Betreuung von Kindern mit höherem Betreuungsbedarf zur Verfügung gestellt werden.</p><p>Zu erwähnen ist auch die inzwischen abgeschlossene Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen sollen eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung ermöglichen (zum Beispiel notfallmässig hospitalisierte Kinder mit einer Behinderung). Aktuell wertet der Bundesrat die Vernehmlassungsantworten aus und wird im Verlaufe des ersten Semesters 2019 über das weitere Vorgehen befinden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Studien aus Deutschland zeigen, dass die Erwerbsbeteiligung (Erwerbstätigkeit und deren Umfang) von Eltern von Kindern mit Behinderung, namentlich von Müttern, deutlich kleiner ist als bei Familien mit Kindern ohne Behinderung (z. B. Hirchert, Annette (2004): Frauen zwischen Kind und Beruf: Mütterliche Erwerbstätigkeit in Familien mit einem behinderten Kind - Realität und Selbstverständnis. Würzburg). Sind dem Bundesrat ähnliche Resultate zur Schweiz bekannt?</p><p>2. Falls dem Bundesrat keine Analysen zur Schweiz bekannt sind: Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass aufgrund ähnlicher struktureller Problematiken in der Schweiz davon auszugehen ist, dass auch in der Schweiz die Mütter von Kindern mit Behinderung deutlich tiefere Erwerbsbeteiligungen aufweisen?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat eine allfällige geringere Erwerbspartizipation von Eltern mit Kindern mit Behinderung?</p><p>4. Welche Massnahmen könnten aus Sicht des Bundesrates helfen, die Erwerbsquote und die Arbeitszeit pro Woche von Eltern mit Kindern mit Behinderung zu erhöhen?</p><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat das Angebot an familienergänzender Betreuung namentlich für Kinder mit schwereren Behinderungen und/oder erhöhtem medizinischem Überwachungsbedarf?</p><p>6. Wer soll aus Sicht des Bundesrates die medizinischen und nichtmedizinischen behinderungsbedingten Mehrkosten der familienergänzenden Betreuung bezahlen?</p>
  • Erwerbspartizipation und familienergänzende Betreuung bei Kindern mit Behinderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake) sind rund 59 Prozent der Mütter mit einem pflegebedürftigen Kind unter 18 Jahren im Haushalt erwerbstätig (Durchschnitt der Jahre 2010, 2013 und 2016; Modul "Unbezahlte Arbeit"). Bei Müttern mit Kind(ern), die keine spezielle Pflege benötigen, sind es 73 Prozent. Bei den Vätern ist in diesen Erhebungen keine Differenz erkennbar.</p><p>3.-6. Die Invalidenversicherung kennt verschiedene Leistungen, welche einen Beitrag dazu leisten, dass die Erwerbstätigkeit von Eltern mit einem behinderten Kind erhalten bleiben kann. Im Zentrum stehen dabei die Hilflosenentschädigung und der Intensivpflegezuschlag. Letzterer ist im Jahr 2018 beträchtlich erhöht worden. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, dass die betroffenen Familien den erhöhten Betreuungsaufwand bewältigen können. Hinzu kommt der Assistenzbeitrag, welcher es den betroffenen Familien bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen ermöglicht, eine Assistenzperson anzustellen. Gemäss Artikel 42quinquies Buchstabe b des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (SR 831.20) ist ausgeschlossen, dass die Eltern die Funktion von Assistenzpersonen übernehmen können. Diese Regelung verfolgt unter anderem die Absicht, dass Eltern eines Kindes mit Behinderung trotz Mehraufwand in der Betreuung einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Die IV übernimmt zudem die Kosten für die medizinische Überwachung sowie andere medizinische Pflegeleistungen von Kindern mit einem Geburtsgebrechen.</p><p>Die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiges Anliegen der Familienpolitik des Bundes. Eine höhere Beteiligung der Eltern von kleinen Kindern am Arbeitsmarkt ist aus volkswirtschaftlicher und gleichstellungspolitischer Sicht wünschenswert und soll zur Minderung des Fachkräftemangels beitragen. Für den Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung sind primär die Kantone und Gemeinden zuständig, die Rolle des Bundes ist subsidiär. Der Bund hat im Rahmen seiner Kompetenzen im Jahr 2003 das befristete Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (SR 861) erlassen, mit dem die Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder im Vorschul- und im Schulalter gefördert wird. Im Rahmen dieses Impulsprogramms hat der Bund bisher die Schaffung von rund 60 000 neuen Betreuungsplätzen mit Finanzhilfen unterstützt. Dabei wurden u. a. auch Betreuungsplätze in Kindertagesstätten mitfinanziert, die für die Betreuung von Kindern mit höherem Betreuungsbedarf zur Verfügung gestellt werden.</p><p>Zu erwähnen ist auch die inzwischen abgeschlossene Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen sollen eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung ermöglichen (zum Beispiel notfallmässig hospitalisierte Kinder mit einer Behinderung). Aktuell wertet der Bundesrat die Vernehmlassungsantworten aus und wird im Verlaufe des ersten Semesters 2019 über das weitere Vorgehen befinden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Studien aus Deutschland zeigen, dass die Erwerbsbeteiligung (Erwerbstätigkeit und deren Umfang) von Eltern von Kindern mit Behinderung, namentlich von Müttern, deutlich kleiner ist als bei Familien mit Kindern ohne Behinderung (z. B. Hirchert, Annette (2004): Frauen zwischen Kind und Beruf: Mütterliche Erwerbstätigkeit in Familien mit einem behinderten Kind - Realität und Selbstverständnis. Würzburg). Sind dem Bundesrat ähnliche Resultate zur Schweiz bekannt?</p><p>2. Falls dem Bundesrat keine Analysen zur Schweiz bekannt sind: Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass aufgrund ähnlicher struktureller Problematiken in der Schweiz davon auszugehen ist, dass auch in der Schweiz die Mütter von Kindern mit Behinderung deutlich tiefere Erwerbsbeteiligungen aufweisen?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat eine allfällige geringere Erwerbspartizipation von Eltern mit Kindern mit Behinderung?</p><p>4. Welche Massnahmen könnten aus Sicht des Bundesrates helfen, die Erwerbsquote und die Arbeitszeit pro Woche von Eltern mit Kindern mit Behinderung zu erhöhen?</p><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat das Angebot an familienergänzender Betreuung namentlich für Kinder mit schwereren Behinderungen und/oder erhöhtem medizinischem Überwachungsbedarf?</p><p>6. Wer soll aus Sicht des Bundesrates die medizinischen und nichtmedizinischen behinderungsbedingten Mehrkosten der familienergänzenden Betreuung bezahlen?</p>
    • Erwerbspartizipation und familienergänzende Betreuung bei Kindern mit Behinderung

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