Für eine Nachverfolgung des Pestizideinsatzes in der Schweiz ist die Bereitstellung klarer und für Forschende verwendbarer Daten unerlässlich

ShortId
18.4310
Id
20184310
Updated
28.07.2023 03:19
Language
de
Title
Für eine Nachverfolgung des Pestizideinsatzes in der Schweiz ist die Bereitstellung klarer und für Forschende verwendbarer Daten unerlässlich
AdditionalIndexing
36;2841;52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Juli 2018 veröffentlichte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) erstmals nach Wirkstoff aufgeschlüsselte Zahlen zu den in der Schweiz verkauften Pflanzenschutzmitteln. Davor wurden diese Mengen aggregiert nach Anwendungstyp (Herbizide, Fungizide usw.) publiziert. Um die Lesbarkeit und Verständlichkeit zu verbessern, wurden die verkauften Mengen pro Wirkstoff in Klassen zusammengefasst. Die genauen Zahlen pro Wirkstoff stellt das BLW auf Anfrage gerne zur Verfügung. Die erwähnten Hochschulforschenden haben das BLW jedoch nie kontaktiert.</p><p>1. Gemäss Artikel 62 Absatz 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV, SR 916.161) müssen Bewilligungsinhaberinnen und Importeurinnen der Zulassungsstelle jährlich die in der Schweiz verkauften Mengen an Pflanzenschutzmitteln kommunizieren. Das BLW nimmt hierzu jährlich eine Erhebung bei den bei dieser Zulassungsstelle gemeldeten Bewilligungsinhaberinnen und Importeurinnen vor.</p><p>2./3. Die Erhebung wird bei allen gemeldeten Bewilligungsinhaberinnen und Importeurinnen vorgenommen. Es gibt also keine Lücken bei den Daten, denn sie ermöglichen eine kilogenaue Beobachtung der Entwicklung der verkauften Mengen pro Wirkstoff.</p><p>4. Die genauen Zahlen pro Wirkstoff stellt das BLW auf Anfrage bereits zur Verfügung.</p><p>5. Da die Daten bereits verfügbar sind, erachtet es der Bundesrat nicht als sinnvoll, Forschende hinzuzuziehen.</p><p>6. Wie bereits erwähnt, stellt das BLW die genauen Zahlen pro Wirkstoff auf Anfrage zur Verfügung. Die Daten zur Toxizität der Produkte werden im Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis des BLW publiziert. Im Rahmen des Aktionsplans müssen spezifische Indikatoren, die derzeit entwickelt werden, die Entwicklung der Risiken in Abhängigkeit von den gesetzten Zielen sichtbar machen können.</p><p>Grundlage für diese Indikatoren werden entweder Zahlen zum Verkauf oder zur Verwendung sein oder aber Daten aus Umweltmonitorings. Ausserdem lancierte das Bundesamt für Gesundheit eine Pilotphase einer Biomonitoring-Studie (Schweizerische Gesundheitsstudie), um Proben zu nehmen und Daten zu erheben, die Zahlenwerte über die tatsächliche Exposition der Konsumentinnen und Konsumenten liefern sollen.</p><p>7. 2017 beliefen sich die Verkaufszahlen auf 189 072 Kilogramm Glyphosat, 114 Kilogramm Imidacloprid, 479 Kilogramm Thiamethoxam und 760 Kilogramm Clothianidin. Die Daten zu den übrigen Stoffen stellt das BLW auf Anfrage zur Verfügung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Vor Kurzem hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Liste der in der Schweiz eingesetzten Pflanzenschutzmittel veröffentlicht. Wie zwei Hochschulforschende gezeigt haben, ist diese Liste aufgrund der angegebenen ungenauen und unvollständigen Zahlen unbrauchbar für die Erforschung der möglichen Auswirkungen dieser Produkte auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sowie die Beobachtung der Entwicklung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Die Daten werden qualitativ dargestellt; die Mengen der verschiedenen Produkte werden also annähernd auf mehrere Tonnen genau angegeben.</p><p>Mit den angegebenen Zahlen lässt sich beispielsweise nicht bestimmen, wie stark der Einsatz von Neonicotinoiden zurückgegangen ist - insbesondere von denjenigen, für die ein Moratorium gilt. Gemäss Artikel 62 der Pflanzenschutzmittelverordnung sind jedoch Herstellerinnen, Lieferantinnen, Händlerinnen, Importeurinnen und Exporteurinnen verpflichtet, den Behörden jährlich die verkauften Mengen mitzuteilen. Zudem müssen berufliche Verwender und Verwenderinnen von Pflanzenschutzmitteln Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittel führen, die sie verwenden. In seiner Medienmitteilung lässt das BLW auch die von den verschiedenen Substanzen ausgehende Gefahr für die Umwelt und die menschliche Gesundheit ausser Acht. Es geht nur auf die Gesamtmenge der Substanzen ein.</p><p>Der Bund hat zwar 2017 den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel lanciert, gemäss dem die mit dem Pflanzenschutzmitteleinsatz verbundenen Risiken halbiert werden sollen. Dafür muss man jedoch die Entwicklung der Lage beurteilen können.</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie wendet der Bundesrat Artikel 62 der Pflanzenschutzmittelverordnung an und sorgt für dessen Einhaltung?</p><p>2. Anerkennt er, dass die veröffentlichten Zahlen unvollständig sind und dies im Widerspruch zu Artikel 62 steht?</p><p>3. Wie verfolgt er die Entwicklung des Einsatzes dieser Substanzen in Ermangelung präziser Daten?</p><p>4. In welcher Frist wird er Klarstellungen vornehmen, die es der Forschung ermöglichen, die Lage zu untersuchen?</p><p>5. Hat er vor, Forschende hinzuzuziehen, um sich der Nützlichkeit der bereitgestellten Daten zu versichern?</p><p>6. Hat er vor, der Öffentlichkeit seine Zahlen unter Berücksichtigung der Toxizität dieser Substanzen mitzuteilen?</p><p>7. Kann er in Anbetracht ihrer hohen Toxizität und der aktuellen Debatte über ihre Rolle im Zusammenhang mit dem Rückgang der Biodiversität und den Gesundheitsrisiken genaue Zahlen zu den Neonicotinoiden, Glyphosat und den übrigen synthetischen Pflanzenschutzmitteln bereitstellen?</p>
  • Für eine Nachverfolgung des Pestizideinsatzes in der Schweiz ist die Bereitstellung klarer und für Forschende verwendbarer Daten unerlässlich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Juli 2018 veröffentlichte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) erstmals nach Wirkstoff aufgeschlüsselte Zahlen zu den in der Schweiz verkauften Pflanzenschutzmitteln. Davor wurden diese Mengen aggregiert nach Anwendungstyp (Herbizide, Fungizide usw.) publiziert. Um die Lesbarkeit und Verständlichkeit zu verbessern, wurden die verkauften Mengen pro Wirkstoff in Klassen zusammengefasst. Die genauen Zahlen pro Wirkstoff stellt das BLW auf Anfrage gerne zur Verfügung. Die erwähnten Hochschulforschenden haben das BLW jedoch nie kontaktiert.</p><p>1. Gemäss Artikel 62 Absatz 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV, SR 916.161) müssen Bewilligungsinhaberinnen und Importeurinnen der Zulassungsstelle jährlich die in der Schweiz verkauften Mengen an Pflanzenschutzmitteln kommunizieren. Das BLW nimmt hierzu jährlich eine Erhebung bei den bei dieser Zulassungsstelle gemeldeten Bewilligungsinhaberinnen und Importeurinnen vor.</p><p>2./3. Die Erhebung wird bei allen gemeldeten Bewilligungsinhaberinnen und Importeurinnen vorgenommen. Es gibt also keine Lücken bei den Daten, denn sie ermöglichen eine kilogenaue Beobachtung der Entwicklung der verkauften Mengen pro Wirkstoff.</p><p>4. Die genauen Zahlen pro Wirkstoff stellt das BLW auf Anfrage bereits zur Verfügung.</p><p>5. Da die Daten bereits verfügbar sind, erachtet es der Bundesrat nicht als sinnvoll, Forschende hinzuzuziehen.</p><p>6. Wie bereits erwähnt, stellt das BLW die genauen Zahlen pro Wirkstoff auf Anfrage zur Verfügung. Die Daten zur Toxizität der Produkte werden im Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis des BLW publiziert. Im Rahmen des Aktionsplans müssen spezifische Indikatoren, die derzeit entwickelt werden, die Entwicklung der Risiken in Abhängigkeit von den gesetzten Zielen sichtbar machen können.</p><p>Grundlage für diese Indikatoren werden entweder Zahlen zum Verkauf oder zur Verwendung sein oder aber Daten aus Umweltmonitorings. Ausserdem lancierte das Bundesamt für Gesundheit eine Pilotphase einer Biomonitoring-Studie (Schweizerische Gesundheitsstudie), um Proben zu nehmen und Daten zu erheben, die Zahlenwerte über die tatsächliche Exposition der Konsumentinnen und Konsumenten liefern sollen.</p><p>7. 2017 beliefen sich die Verkaufszahlen auf 189 072 Kilogramm Glyphosat, 114 Kilogramm Imidacloprid, 479 Kilogramm Thiamethoxam und 760 Kilogramm Clothianidin. Die Daten zu den übrigen Stoffen stellt das BLW auf Anfrage zur Verfügung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Vor Kurzem hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Liste der in der Schweiz eingesetzten Pflanzenschutzmittel veröffentlicht. Wie zwei Hochschulforschende gezeigt haben, ist diese Liste aufgrund der angegebenen ungenauen und unvollständigen Zahlen unbrauchbar für die Erforschung der möglichen Auswirkungen dieser Produkte auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sowie die Beobachtung der Entwicklung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Die Daten werden qualitativ dargestellt; die Mengen der verschiedenen Produkte werden also annähernd auf mehrere Tonnen genau angegeben.</p><p>Mit den angegebenen Zahlen lässt sich beispielsweise nicht bestimmen, wie stark der Einsatz von Neonicotinoiden zurückgegangen ist - insbesondere von denjenigen, für die ein Moratorium gilt. Gemäss Artikel 62 der Pflanzenschutzmittelverordnung sind jedoch Herstellerinnen, Lieferantinnen, Händlerinnen, Importeurinnen und Exporteurinnen verpflichtet, den Behörden jährlich die verkauften Mengen mitzuteilen. Zudem müssen berufliche Verwender und Verwenderinnen von Pflanzenschutzmitteln Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittel führen, die sie verwenden. In seiner Medienmitteilung lässt das BLW auch die von den verschiedenen Substanzen ausgehende Gefahr für die Umwelt und die menschliche Gesundheit ausser Acht. Es geht nur auf die Gesamtmenge der Substanzen ein.</p><p>Der Bund hat zwar 2017 den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel lanciert, gemäss dem die mit dem Pflanzenschutzmitteleinsatz verbundenen Risiken halbiert werden sollen. Dafür muss man jedoch die Entwicklung der Lage beurteilen können.</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie wendet der Bundesrat Artikel 62 der Pflanzenschutzmittelverordnung an und sorgt für dessen Einhaltung?</p><p>2. Anerkennt er, dass die veröffentlichten Zahlen unvollständig sind und dies im Widerspruch zu Artikel 62 steht?</p><p>3. Wie verfolgt er die Entwicklung des Einsatzes dieser Substanzen in Ermangelung präziser Daten?</p><p>4. In welcher Frist wird er Klarstellungen vornehmen, die es der Forschung ermöglichen, die Lage zu untersuchen?</p><p>5. Hat er vor, Forschende hinzuzuziehen, um sich der Nützlichkeit der bereitgestellten Daten zu versichern?</p><p>6. Hat er vor, der Öffentlichkeit seine Zahlen unter Berücksichtigung der Toxizität dieser Substanzen mitzuteilen?</p><p>7. Kann er in Anbetracht ihrer hohen Toxizität und der aktuellen Debatte über ihre Rolle im Zusammenhang mit dem Rückgang der Biodiversität und den Gesundheitsrisiken genaue Zahlen zu den Neonicotinoiden, Glyphosat und den übrigen synthetischen Pflanzenschutzmitteln bereitstellen?</p>
    • Für eine Nachverfolgung des Pestizideinsatzes in der Schweiz ist die Bereitstellung klarer und für Forschende verwendbarer Daten unerlässlich

Back to List