Gynäkologische und geburtshilfliche Gewalt in der Schweiz. Ein Update

ShortId
18.4315
Id
20184315
Updated
28.07.2023 03:18
Language
de
Title
Gynäkologische und geburtshilfliche Gewalt in der Schweiz. Ein Update
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Praktiken, die sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich bei Frauen angewandt werden, sind zunehmend umstritten. In den letzten Jahren haben viele Frauen Handlungen angeprangert, die sie während der gynäkologischen und geburtshilflichen Betreuung in Form von Handgriffen, Kommentaren, Praktiken und Verhaltensweisen erdulden mussten. Dabei geht es darum, dass Handlungen von Pflegefachpersonen (Frauen und Männern) entweder durchgeführt oder unterlassen werden, ohne dass zwangsläufig beabsichtigt wird, die Patientinnen zu missbrauchen.</p><p>In Frankreich hat der Hohe Rat für die Gleichstellung von Frauen und Männern kürzlich einen Bericht zu diesem Thema veröffentlicht. Darin kommt er zu einem besorgniserregenden Ergebnis; er macht sechs Arten von Gewalt aus, die weder harmlos noch selten sind: Nichtbeachtung des Unbehagens der Patientin; wertende Bemerkungen zur Sexualität, zum Auftreten, zum Gewicht und zum vorhandenen oder fehlenden Kinderwunsch; Beleidigungen; Handlungen, die ohne vorherige Zustimmung der Patientin und ohne Berücksichtigung ihrer Wahl oder ihrer Aussagen durchgeführt werden; Handlungen oder das Verweigern von Handlungen, die nicht medizinisch gerechtfertigt sind; sexuelle Gewalt.</p><p>Solche Vorkommnisse gibt es auch in der Schweiz. Mehrere Medien berichteten kürzlich, dass jede dritte Frau aufgrund einer unzureichenden Behandlung bei der Geburt traumatisiert ist (Gefühl, zu wenig Unterstützung erhalten zu haben, mangelnde Erklärungen, fehlende Kommunikation oder Nichteinholen der Zustimmung bei bestimmten medizinischen Handlungen, plötzliche Handbewegungen, unangemessene Sprache). Die Folgen können schwerwiegend sein und bei der betroffenen Frau zu einem Gefühl des Versagens führen, das jahrelang anhalten kann.</p>
  • <p>Wie in der Medizin generell, gelten für Fachpersonen im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe die Berufspflichten, die im Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG, SR 811.11) geregelt sind. Die Verantwortung für die Aufsicht über die Spitäler sowie für die Überwachung der Ärzteschaft liegt bei den Kantonen. Die dort zuständigen Stellen (Gesundheitsdirektionen, Kantonsärzte) sind dafür verantwortlich, Ärztinnen oder Ärzten die Bewilligung zur Berufsausübung zu entziehen oder andere rechtliche Schritte einzuleiten, sollten sie zu der Einschätzung gelangen, dass diese Patientinnen und Patienten gefährden. Den Patientinnen und Patienten stehen auf nationaler sowie kantonaler Ebene verschiedene Beratungsstellen zur Verfügung. Richtlinien für die Ärzteschaft zu spezifischen Themen werden von den zuständigen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet. Die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) hat Richtlinien zum Thema "Sexuelle Übergriffe in der Arztpraxis" sowie zur "Kommunikation im medizinischen Alltag" veröffentlicht.</p><p>Der im Vorstoss erwähnte Bericht aus Frankreich ("Actes sexistes durant le suivi gynécologique et obstétrical: reconnaître et mettre fin à des violences longtemps ignorées") wurde im Juni 2018 vom Haut Conseil à l'Egalité entre les femmes et les hommes (HCD) veröffentlicht: <a href="http://www.haut-conseil-egalite.gouv.fr/IMG/pdf/hce_les_actes_sexistes_durant_le_suivi_gynecologique_et_obstetrical_20180629.pdf">www.haut-conseil-egalite.gouv.fr/IMG/pdf/hce_les_actes_sexistes_durant_le_suivi_gynecologique_et_obstetrical_20180629.pdf</a>. Der Bericht beschreibt die Problematik der "violences gynécologiques et obstétricales" und formuliert Handlungsempfehlungen. Für die Schweiz ist dem Bundesrat kein solcher Bericht bekannt. In der öffentlichen Debatte sowie in Fachkreisen ist die Thematik jedoch auch in der Schweiz präsent.</p><p>Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Bundesamt für Statistik (BFS) und das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) verfügen über keine geeigneten Daten zu dieser Thematik.</p><p>2. Der Bundesrat verfügt zur Praxis im gynäkologischen und geburtshilflichen Kontext über keine auswertbaren Daten, da die Qualitätssicherung in diesem Bereich in die Zuständigkeit der Fachgesellschaften fällt. Wie die Themen, die im Bericht aus Frankreich aufgeworfen werden, für die Schweiz analysiert werden könnten, müsste in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften vertieft geprüft werden.</p><p>3. Die medizinische Statistik der Krankenhäuser (MS) enthält Daten zur Anzahl Dammschnitte, die bei Entbindungen in der Schweiz durchgeführt werden. 2017 wurden bei natürlichen Geburten 9906 Dammschnitte vorgenommen. Die Tendenz ist rückläufig: Während 2012 bei 25 Prozent der natürlichen Geburten ein Dammschnitt vorgenommen wurde, waren es 2017 noch 17 Prozent.</p><p>Im Frühling 2019 veröffentlicht das BFS eine Studie zu den Geburten und der Müttergesundheit. Darin werden die Art der Entbindung (nichtinstrumentale vaginale Entbindung, instrumentale vaginale Entbindung, Kaiserschnitt), die Dammschnitte, die Dammrisse sowie die Geburtseinleitungen untersucht.</p><p>Für medizinische Empfehlungen sind die entsprechenden Fachgesellschaften zuständig. Die SGGG bezieht sich auf das gemeinsame Leitlinienprogramm der deutschen und der österreichischen Fachgesellschaft: <a href="http://www.sggg.ch/fachthemen/leitlinien-sggg-dggg-oeggg/">www.sggg.ch/fachthemen/leitlinien-sggg-dggg-oeggg/</a></p><p>4. Dem Bundesrat sind bezüglich der Praxis der "expression abdominale" (manuell Druck auf den Gebärmuttergrund ausüben, um die Geburt zu beschleunigen) keine schweizweiten Daten bekannt, ausser in einer Studie der Zürcher Frauenklinik aus 2016 (siehe Fuhrer R. et al., 2016: "Maternal and fetal outcomes after uterine fundal pressure in spontaneous and assisted vaginal deliveries"). Die diesbezügliche Leitlinie der Fachgesellschaften für Gynäkologie und Geburtshilfe ist aktuell in Erarbeitung.</p><p>5. Die Verantwortung für Bildungsinhalte im Gesundheitsbereich tragen die verschiedenen Bildungsorganisationen. Soweit dem Bundesrat bekannt, werden in den relevanten Aus- und Weiterbildungsgängen die notwendigen Inhalte zur Prävention von Gewalt im gynäkologischen und geburtshilflichen Kontext vermittelt. In den allgemeinen Lernzielen der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sind Themen wie die gemeinsame Entscheidungsfindung und die Berücksichtigung der Wünsche der Patienten festgehalten. Für die Ausbildung der Hebammen ist im Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG, BBl 2015 8781, voraussichtliche Inkraftsetzung Anfang 2020) definiert, dass sie bei der Berufsausübung fähig sein sollen, das Selbstbestimmungsrecht der zu behandelnden Personen zu wahren (Art. 4 Abs. 2c).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Verfügt das Bundesamt für Gesundheit oder das Schweizerische Gesundheitsobservatorium über Daten zum Thema gynäkologische und geburtshilfliche Gewalt in der Schweiz?</p><p>2. Falls nicht, in welcher Weise und anhand welcher Indikatoren könnte das Thema auf der Grundlage der im französischen Bericht be- und umschriebenen Erkenntnisse untersucht werden?</p><p>3. Gibt es konkrete Zahlen zur Anzahl Dammschnitte, die bei Geburten in der Schweiz durchgeführt werden? Falls ja, kann eine Veränderung beobachtet werden? Gibt es medizinische Empfehlungen in Bezug auf diese Praxis? Falls ja, welche?</p><p>4. Gibt es Statistiken darüber, wie oft bei Geburten der "Druck auf das Gebärmutterdach" angewandt wird? Falls ja, kann eine Veränderung beobachtet werden? Gibt es medizinische Empfehlungen in Bezug auf diese Praxis? Falls ja, welche?</p><p>5. Wird dem Thema der Präventionsarbeit in Zusammenhang mit Praktiken, die für die Patientinnen im Rahmen der medizinischen Versorgung problematisch sind, in der Pflegeausbildung im Allgemeinen ausreichend Rechnung getragen?</p>
  • Gynäkologische und geburtshilfliche Gewalt in der Schweiz. Ein Update
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Praktiken, die sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich bei Frauen angewandt werden, sind zunehmend umstritten. In den letzten Jahren haben viele Frauen Handlungen angeprangert, die sie während der gynäkologischen und geburtshilflichen Betreuung in Form von Handgriffen, Kommentaren, Praktiken und Verhaltensweisen erdulden mussten. Dabei geht es darum, dass Handlungen von Pflegefachpersonen (Frauen und Männern) entweder durchgeführt oder unterlassen werden, ohne dass zwangsläufig beabsichtigt wird, die Patientinnen zu missbrauchen.</p><p>In Frankreich hat der Hohe Rat für die Gleichstellung von Frauen und Männern kürzlich einen Bericht zu diesem Thema veröffentlicht. Darin kommt er zu einem besorgniserregenden Ergebnis; er macht sechs Arten von Gewalt aus, die weder harmlos noch selten sind: Nichtbeachtung des Unbehagens der Patientin; wertende Bemerkungen zur Sexualität, zum Auftreten, zum Gewicht und zum vorhandenen oder fehlenden Kinderwunsch; Beleidigungen; Handlungen, die ohne vorherige Zustimmung der Patientin und ohne Berücksichtigung ihrer Wahl oder ihrer Aussagen durchgeführt werden; Handlungen oder das Verweigern von Handlungen, die nicht medizinisch gerechtfertigt sind; sexuelle Gewalt.</p><p>Solche Vorkommnisse gibt es auch in der Schweiz. Mehrere Medien berichteten kürzlich, dass jede dritte Frau aufgrund einer unzureichenden Behandlung bei der Geburt traumatisiert ist (Gefühl, zu wenig Unterstützung erhalten zu haben, mangelnde Erklärungen, fehlende Kommunikation oder Nichteinholen der Zustimmung bei bestimmten medizinischen Handlungen, plötzliche Handbewegungen, unangemessene Sprache). Die Folgen können schwerwiegend sein und bei der betroffenen Frau zu einem Gefühl des Versagens führen, das jahrelang anhalten kann.</p>
    • <p>Wie in der Medizin generell, gelten für Fachpersonen im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe die Berufspflichten, die im Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG, SR 811.11) geregelt sind. Die Verantwortung für die Aufsicht über die Spitäler sowie für die Überwachung der Ärzteschaft liegt bei den Kantonen. Die dort zuständigen Stellen (Gesundheitsdirektionen, Kantonsärzte) sind dafür verantwortlich, Ärztinnen oder Ärzten die Bewilligung zur Berufsausübung zu entziehen oder andere rechtliche Schritte einzuleiten, sollten sie zu der Einschätzung gelangen, dass diese Patientinnen und Patienten gefährden. Den Patientinnen und Patienten stehen auf nationaler sowie kantonaler Ebene verschiedene Beratungsstellen zur Verfügung. Richtlinien für die Ärzteschaft zu spezifischen Themen werden von den zuständigen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet. Die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) hat Richtlinien zum Thema "Sexuelle Übergriffe in der Arztpraxis" sowie zur "Kommunikation im medizinischen Alltag" veröffentlicht.</p><p>Der im Vorstoss erwähnte Bericht aus Frankreich ("Actes sexistes durant le suivi gynécologique et obstétrical: reconnaître et mettre fin à des violences longtemps ignorées") wurde im Juni 2018 vom Haut Conseil à l'Egalité entre les femmes et les hommes (HCD) veröffentlicht: <a href="http://www.haut-conseil-egalite.gouv.fr/IMG/pdf/hce_les_actes_sexistes_durant_le_suivi_gynecologique_et_obstetrical_20180629.pdf">www.haut-conseil-egalite.gouv.fr/IMG/pdf/hce_les_actes_sexistes_durant_le_suivi_gynecologique_et_obstetrical_20180629.pdf</a>. Der Bericht beschreibt die Problematik der "violences gynécologiques et obstétricales" und formuliert Handlungsempfehlungen. Für die Schweiz ist dem Bundesrat kein solcher Bericht bekannt. In der öffentlichen Debatte sowie in Fachkreisen ist die Thematik jedoch auch in der Schweiz präsent.</p><p>Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Bundesamt für Statistik (BFS) und das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) verfügen über keine geeigneten Daten zu dieser Thematik.</p><p>2. Der Bundesrat verfügt zur Praxis im gynäkologischen und geburtshilflichen Kontext über keine auswertbaren Daten, da die Qualitätssicherung in diesem Bereich in die Zuständigkeit der Fachgesellschaften fällt. Wie die Themen, die im Bericht aus Frankreich aufgeworfen werden, für die Schweiz analysiert werden könnten, müsste in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften vertieft geprüft werden.</p><p>3. Die medizinische Statistik der Krankenhäuser (MS) enthält Daten zur Anzahl Dammschnitte, die bei Entbindungen in der Schweiz durchgeführt werden. 2017 wurden bei natürlichen Geburten 9906 Dammschnitte vorgenommen. Die Tendenz ist rückläufig: Während 2012 bei 25 Prozent der natürlichen Geburten ein Dammschnitt vorgenommen wurde, waren es 2017 noch 17 Prozent.</p><p>Im Frühling 2019 veröffentlicht das BFS eine Studie zu den Geburten und der Müttergesundheit. Darin werden die Art der Entbindung (nichtinstrumentale vaginale Entbindung, instrumentale vaginale Entbindung, Kaiserschnitt), die Dammschnitte, die Dammrisse sowie die Geburtseinleitungen untersucht.</p><p>Für medizinische Empfehlungen sind die entsprechenden Fachgesellschaften zuständig. Die SGGG bezieht sich auf das gemeinsame Leitlinienprogramm der deutschen und der österreichischen Fachgesellschaft: <a href="http://www.sggg.ch/fachthemen/leitlinien-sggg-dggg-oeggg/">www.sggg.ch/fachthemen/leitlinien-sggg-dggg-oeggg/</a></p><p>4. Dem Bundesrat sind bezüglich der Praxis der "expression abdominale" (manuell Druck auf den Gebärmuttergrund ausüben, um die Geburt zu beschleunigen) keine schweizweiten Daten bekannt, ausser in einer Studie der Zürcher Frauenklinik aus 2016 (siehe Fuhrer R. et al., 2016: "Maternal and fetal outcomes after uterine fundal pressure in spontaneous and assisted vaginal deliveries"). Die diesbezügliche Leitlinie der Fachgesellschaften für Gynäkologie und Geburtshilfe ist aktuell in Erarbeitung.</p><p>5. Die Verantwortung für Bildungsinhalte im Gesundheitsbereich tragen die verschiedenen Bildungsorganisationen. Soweit dem Bundesrat bekannt, werden in den relevanten Aus- und Weiterbildungsgängen die notwendigen Inhalte zur Prävention von Gewalt im gynäkologischen und geburtshilflichen Kontext vermittelt. In den allgemeinen Lernzielen der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sind Themen wie die gemeinsame Entscheidungsfindung und die Berücksichtigung der Wünsche der Patienten festgehalten. Für die Ausbildung der Hebammen ist im Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG, BBl 2015 8781, voraussichtliche Inkraftsetzung Anfang 2020) definiert, dass sie bei der Berufsausübung fähig sein sollen, das Selbstbestimmungsrecht der zu behandelnden Personen zu wahren (Art. 4 Abs. 2c).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Verfügt das Bundesamt für Gesundheit oder das Schweizerische Gesundheitsobservatorium über Daten zum Thema gynäkologische und geburtshilfliche Gewalt in der Schweiz?</p><p>2. Falls nicht, in welcher Weise und anhand welcher Indikatoren könnte das Thema auf der Grundlage der im französischen Bericht be- und umschriebenen Erkenntnisse untersucht werden?</p><p>3. Gibt es konkrete Zahlen zur Anzahl Dammschnitte, die bei Geburten in der Schweiz durchgeführt werden? Falls ja, kann eine Veränderung beobachtet werden? Gibt es medizinische Empfehlungen in Bezug auf diese Praxis? Falls ja, welche?</p><p>4. Gibt es Statistiken darüber, wie oft bei Geburten der "Druck auf das Gebärmutterdach" angewandt wird? Falls ja, kann eine Veränderung beobachtet werden? Gibt es medizinische Empfehlungen in Bezug auf diese Praxis? Falls ja, welche?</p><p>5. Wird dem Thema der Präventionsarbeit in Zusammenhang mit Praktiken, die für die Patientinnen im Rahmen der medizinischen Versorgung problematisch sind, in der Pflegeausbildung im Allgemeinen ausreichend Rechnung getragen?</p>
    • Gynäkologische und geburtshilfliche Gewalt in der Schweiz. Ein Update

Back to List