Verbesserung der Angebotsstrukturen für Kinder von psychisch kranken Eltern

ShortId
18.4316
Id
20184316
Updated
28.07.2023 03:18
Language
de
Title
Verbesserung der Angebotsstrukturen für Kinder von psychisch kranken Eltern
AdditionalIndexing
28;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Laut verschiedenen Quellen leidet zwischen einem Drittel und der Hälfte der Bevölkerung mindestens einmal im Leben an einer psychischen Erkrankung. Viele psychisch Kranke sind Eltern von Kindern und Jugendlichen. Lange Zeit wurde verkannt, dass kranke Eltern und die damit einhergehenden Probleme für Kinder regelmässig eine starke Belastung darstellen und dadurch ihre Entwicklung beeinträchtigt werden kann. Kinder von Eltern mit psychischen Störungen sind dem Risiko besonders ausgesetzt, selber krank zu werden und unter psychischen und Entwicklungsstörungen zu leiden, die unter Umständen bis in die Jugend und ins Erwachsenenalter andauern.</p><p>Die Ängste der Kinder, selbst psychisch krank zu werden, und die Schuld- und Schamgefühle der Eltern gegenüber ihren Kindern und ihrem sozialen Umfeld werden verkannt und bei der Beratung und der Behandlung durch Fachpersonen nicht ausreichend thematisiert. Aus Angst vor einem möglichen Entzug des Sorgerechts verzichten viele Eltern auf professionelle Hilfe. Die betroffenen Kinder tragen oft einen grossen Teil der Verantwortung innerhalb ihrer Familie, sie übernehmen die Rolle des Erwachsenen und kümmern sich um den kranken Elternteil.</p><p>Bisher gibt es nur wenige Studien über die Anzahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Nach Expertenschätzungen beläuft sich die Zahl in der Schweiz auf mindestens 300 000. Trotz dieser hohen Zahl ist eine funktionierende Betreuungsstruktur eben erst teilweise im Entstehen begriffen. Nur ein kleiner Teil der betroffenen Kinder hat Zugang zu einer angemessenen Betreuung und Behandlung. Bei der Unterstützung von Familien, in denen ein Elternteil an einer psychischen Störung leidet, besteht ein erheblicher Handlungsbedarf.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation von Kindern und Jugendlichen von psychisch erkrankten Eltern bewusst. Er teilt die Meinung, dass bei der Betreuung von Kindern psychisch kranker Eltern ein Handlungsbedarf besteht (siehe den Bericht "Die Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz" in Erfüllung des Postulates Stähelin 10.3255 sowie die Antwort des Bundesrates auf die Postulate Quadranti 16.3422, "Das harte Los pflegender Kinder besonders anschauen", und Schmid-Federer 15.3456, "Pflegende Kinder nicht ausklammern"). Das Thema der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen - insbesondere auch in der Rolle als Angehörige - ist sehr aktuell und wird bereits von den Kantonen, von privaten Organisationen und auf Bundesebene bearbeitet.</p><p>2./3. Die Zuständigkeit für die Gesundheitsversorgung, die Kinder- und Jugendhilfe und somit auch für eine funktionierende Betreuungsstruktur für Kinder und Jugendliche von Eltern mit psychischen Erkrankungen liegt bei den Kantonen. Es ist daher an ihnen zu klären, ob zusätzliche Angebote nötig sind.</p><p>Zurzeit werden mit Unterstützung der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz in 18 Kantonen Aktionsprogramme im Bereich der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Die Kantone engagieren sich in der Vernetzung der Akteure und Koordination der Angebote. Es werden ressourcenstärkende Interventionen für Lehrpersonen, Eltern sowie die Kinder und Jugendlichen selbst unterstützt und teilweise spezielle Angebote für Kinder aus psychisch belasteten Familien geschaffen.</p><p>Der Bund unterstützt die Kantone im Rahmen seiner Kompetenzen: Am 5. Dezember 2014 hat der Bundesrat in Erfüllung des Postulates der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates 13.3366, "Betreuungszulagen und Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige", einen Aktionsplan zur Unterstützung von betreuenden und pflegenden Angehörigen verabschiedet (Bericht inkl. Aktionsplan siehe: www.bag.admin.ch &gt; Strategie &amp; Politik &gt; Politische Aufträge &amp; Aktionspläne &gt; Aktionsplan pflegende Angehörige). Die Umsetzung der Massnahmen geht der Bund gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden und privaten Organisationen an. Dabei werden soweit möglich die spezifischen Anliegen und Bedürfnisse von Kindern von psychisch kranken Eltern berücksichtigt. Zudem verfügt der Bund gestützt auf die Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte (SR 311.039.1) über die Möglichkeit, Organisationen, die sich im Bereich präventiver Massnahmen im Kinderschutz engagieren, zu unterstützen. So erhält das Institut Kinderseele Schweiz seit 2016 Finanzhilfen für den Aufbau einer internetbasierten Informations- und Anlaufplattform zum Thema "Kinder/Jugendliche psychisch belasteter Eltern". Auch an der Produktion eines Sensibilisierungsvideos für Fachpersonen und betroffene Familien hat sich der Bund finanziell beteiligt (www.ffg-video.ch &gt; Filme &gt; Kinder zwischen Risiko und Chance). Schliesslich unterstützt der Bund im Rahmen der Förderung der psychischen Gesundheit Aktivitäten und Tagungen, um Fachwissen und Erfahrungen aus laufenden Projekten in den Kantonen zu vermitteln. Zudem beteiligt er sich am Netzwerk psychische Gesundheit (https://www.npg-rsp.ch/de/home.html), welches sich unter anderem im Bereich der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen engagiert und die Akteure vernetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass bei der Betreuung von Kindern psychisch kranker Eltern Handlungsbedarf besteht?</p><p>2. Braucht es zusätzliche Angebote in Krisen- und Notfallsituationen sowie intermediäre Angebote mit interdisziplinären Angebotsstrukturen (einschliesslich sozialer Unterstützung und Unterstützung im Alltag)?</p><p>3. Wer ist für die Angebote verantwortlich? Wie können sie finanziert werden?</p>
  • Verbesserung der Angebotsstrukturen für Kinder von psychisch kranken Eltern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Laut verschiedenen Quellen leidet zwischen einem Drittel und der Hälfte der Bevölkerung mindestens einmal im Leben an einer psychischen Erkrankung. Viele psychisch Kranke sind Eltern von Kindern und Jugendlichen. Lange Zeit wurde verkannt, dass kranke Eltern und die damit einhergehenden Probleme für Kinder regelmässig eine starke Belastung darstellen und dadurch ihre Entwicklung beeinträchtigt werden kann. Kinder von Eltern mit psychischen Störungen sind dem Risiko besonders ausgesetzt, selber krank zu werden und unter psychischen und Entwicklungsstörungen zu leiden, die unter Umständen bis in die Jugend und ins Erwachsenenalter andauern.</p><p>Die Ängste der Kinder, selbst psychisch krank zu werden, und die Schuld- und Schamgefühle der Eltern gegenüber ihren Kindern und ihrem sozialen Umfeld werden verkannt und bei der Beratung und der Behandlung durch Fachpersonen nicht ausreichend thematisiert. Aus Angst vor einem möglichen Entzug des Sorgerechts verzichten viele Eltern auf professionelle Hilfe. Die betroffenen Kinder tragen oft einen grossen Teil der Verantwortung innerhalb ihrer Familie, sie übernehmen die Rolle des Erwachsenen und kümmern sich um den kranken Elternteil.</p><p>Bisher gibt es nur wenige Studien über die Anzahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Nach Expertenschätzungen beläuft sich die Zahl in der Schweiz auf mindestens 300 000. Trotz dieser hohen Zahl ist eine funktionierende Betreuungsstruktur eben erst teilweise im Entstehen begriffen. Nur ein kleiner Teil der betroffenen Kinder hat Zugang zu einer angemessenen Betreuung und Behandlung. Bei der Unterstützung von Familien, in denen ein Elternteil an einer psychischen Störung leidet, besteht ein erheblicher Handlungsbedarf.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation von Kindern und Jugendlichen von psychisch erkrankten Eltern bewusst. Er teilt die Meinung, dass bei der Betreuung von Kindern psychisch kranker Eltern ein Handlungsbedarf besteht (siehe den Bericht "Die Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz" in Erfüllung des Postulates Stähelin 10.3255 sowie die Antwort des Bundesrates auf die Postulate Quadranti 16.3422, "Das harte Los pflegender Kinder besonders anschauen", und Schmid-Federer 15.3456, "Pflegende Kinder nicht ausklammern"). Das Thema der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen - insbesondere auch in der Rolle als Angehörige - ist sehr aktuell und wird bereits von den Kantonen, von privaten Organisationen und auf Bundesebene bearbeitet.</p><p>2./3. Die Zuständigkeit für die Gesundheitsversorgung, die Kinder- und Jugendhilfe und somit auch für eine funktionierende Betreuungsstruktur für Kinder und Jugendliche von Eltern mit psychischen Erkrankungen liegt bei den Kantonen. Es ist daher an ihnen zu klären, ob zusätzliche Angebote nötig sind.</p><p>Zurzeit werden mit Unterstützung der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz in 18 Kantonen Aktionsprogramme im Bereich der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Die Kantone engagieren sich in der Vernetzung der Akteure und Koordination der Angebote. Es werden ressourcenstärkende Interventionen für Lehrpersonen, Eltern sowie die Kinder und Jugendlichen selbst unterstützt und teilweise spezielle Angebote für Kinder aus psychisch belasteten Familien geschaffen.</p><p>Der Bund unterstützt die Kantone im Rahmen seiner Kompetenzen: Am 5. Dezember 2014 hat der Bundesrat in Erfüllung des Postulates der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates 13.3366, "Betreuungszulagen und Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige", einen Aktionsplan zur Unterstützung von betreuenden und pflegenden Angehörigen verabschiedet (Bericht inkl. Aktionsplan siehe: www.bag.admin.ch &gt; Strategie &amp; Politik &gt; Politische Aufträge &amp; Aktionspläne &gt; Aktionsplan pflegende Angehörige). Die Umsetzung der Massnahmen geht der Bund gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden und privaten Organisationen an. Dabei werden soweit möglich die spezifischen Anliegen und Bedürfnisse von Kindern von psychisch kranken Eltern berücksichtigt. Zudem verfügt der Bund gestützt auf die Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte (SR 311.039.1) über die Möglichkeit, Organisationen, die sich im Bereich präventiver Massnahmen im Kinderschutz engagieren, zu unterstützen. So erhält das Institut Kinderseele Schweiz seit 2016 Finanzhilfen für den Aufbau einer internetbasierten Informations- und Anlaufplattform zum Thema "Kinder/Jugendliche psychisch belasteter Eltern". Auch an der Produktion eines Sensibilisierungsvideos für Fachpersonen und betroffene Familien hat sich der Bund finanziell beteiligt (www.ffg-video.ch &gt; Filme &gt; Kinder zwischen Risiko und Chance). Schliesslich unterstützt der Bund im Rahmen der Förderung der psychischen Gesundheit Aktivitäten und Tagungen, um Fachwissen und Erfahrungen aus laufenden Projekten in den Kantonen zu vermitteln. Zudem beteiligt er sich am Netzwerk psychische Gesundheit (https://www.npg-rsp.ch/de/home.html), welches sich unter anderem im Bereich der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen engagiert und die Akteure vernetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass bei der Betreuung von Kindern psychisch kranker Eltern Handlungsbedarf besteht?</p><p>2. Braucht es zusätzliche Angebote in Krisen- und Notfallsituationen sowie intermediäre Angebote mit interdisziplinären Angebotsstrukturen (einschliesslich sozialer Unterstützung und Unterstützung im Alltag)?</p><p>3. Wer ist für die Angebote verantwortlich? Wie können sie finanziert werden?</p>
    • Verbesserung der Angebotsstrukturen für Kinder von psychisch kranken Eltern

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