Privilegierte Partnerschaften mit der Privatwirtschaft. Überprüft der Bundesrat, ob die vom IKRK gewählten Strategien in Einklang mit dessen Statuten und humanitären Grundsätzen stehen?

ShortId
18.4320
Id
20184320
Updated
28.07.2023 03:17
Language
de
Title
Privilegierte Partnerschaften mit der Privatwirtschaft. Überprüft der Bundesrat, ob die vom IKRK gewählten Strategien in Einklang mit dessen Statuten und humanitären Grundsätzen stehen?
AdditionalIndexing
08;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die IKRK-Versammlung ist das oberste Organ des IKRK. Sie setzt sich ausschliesslich aus Schweizer Staatsangehörigen zusammen. Die Versammlung und der Rat der Versammlung als ihr nachgeordnetes Organ beaufsichtigen die Arbeit des IKRK und stellen dabei sicher, dass seine Aktivitäten im Einklang mit seinem Mandat stehen. Sie legen Richtlinien fest, bestimmen die allgemeinen Ziele und Strategien und genehmigen Budgets und Rechnungslegung. Die aus Mitgliedern der Versammlung zusammengesetzte Auditkommission überwacht das Risikomanagement des IKRK und unterstützt zusammen mit externen und internen Auditoren das ausführende Direktorat bei der Umsetzung der Ziele. Die Unabhängigkeit des IKRK ist in der Präambel sowie Artikel 5 Absatz 1 der von der Schweiz anerkannten Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie im Sitzstaatabkommen zwischen der Schweiz und dem IKRK festgelegt (SR 0.192.122.50). Gemäss Artikel 2 des Abkommens gewährleistet der Bundesrat die Unabhängigkeit und die Handlungsfreiheit des IKRK.</p><p>2. Der Bund übt keine Rolle in der Führung der oder Aufsicht über die Aktivitäten des IKRK aus. Das IKRK als unabhängige, nichtstaatliche und neutrale Institution trägt ein internationales Mandat und unterhält mit Staaten Beziehungen, so auch mit der Schweiz. Die IKRK-Aufsicht ist unabhängig von den Staaten. Verordnete Kontrolltätigkeiten würden die Immunität des IKRK verletzen und seine Handlungsfähigkeit einschränken.</p><p>3. Zwischen der Schweiz und dem IKRK findet ein regelmässiger bilateraler Austausch auf allen Ebenen statt. Auch als Mitglied der Gruppe, in der die grössten Geberstaaten des IKRK vertreten sind (Donor Support Group), ist die Schweiz über die Strategieprozesse und Zielsetzungen des IKRK informiert. Die Geber werden unter anderem jährlich zu einer Informations- und Diskussionsrunde über den externen Auditbericht zum IKRK eingeladen. Seit dem Jahr 2013 basiert die enge Zusammenarbeit der Schweiz mit dem IKRK auf einer Vereinbarung. Diese wurde 2017 erneuert und beinhaltet insbesondere die Förderung von innovativen Ansätzen, auch zur Erschliessung neuer Geldquellen, und die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor. Dieser Ansatz wird in der aktuellen Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 (BBl 2016 2333) explizit erwähnt. Für den Bundesrat sind die Ansätze des IKRK, neue Geldquellen zu erschliessen, im Einklang mit der Agenda 2030, welche die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft zur Realisierung ihrer Ziele explizit vorsieht.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass das IKRK für die Umsetzung seiner Ziele weder sein Mandat noch die Grundprinzipien der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verletzt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Immer häufiger werden über die Entwicklung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) besorgte Stimmen laut.</p><p>Auf der Suche nach Geldern und im Bestreben, sich im humanitären Bereich neu zu positionieren, hat das IKRK seine Initiativen vervielfacht: 2014 nahm IKRK-Präsident Peter Maurer Einsitz im Stiftungsrat des World Economic Forum (WEF), und mit diversen umstrittenen Partnern aus dem Privatsektor, darunter Lafarge-Holcim, oder mit staatlichen Medienunternehmen wie der chinesischen Nachrichtenagentur Xinhua ging das IKRK privilegierte Partnerschaften ein; zu den Initiativen gehört es auch, dass das IKRK seine Tätigkeiten durch die Vergabe "humanitärer Bonds" finanzieren will.</p><p>Gewiss, ab seiner Gründung hat das IKRK finanzielle Unterstützung aus dem Privatsektor erhalten; aber die gegenwärtigen Partnerschaften - die institutionalisiert werden und das IKRK zu Gegenleistungen verpflichten - mit Akteuren aus dem Privatsektor sind beunruhigend. Mit dieser problematischen Annäherung gefährdet das IKRK seine Glaubwürdigkeit als neutrale, unabhängige und unparteiische Institution. Damit einher geht ein höheres Risiko für die IKRK-Delegierten vor Ort. Die Unabhängigkeit des IKRK, die in dessen Statuten festgehalten und 1993 in einem Sitzabkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem IKRK anerkannt worden ist, trägt entscheidend dazu bei, dass Konfliktparteien dieser Institution vertrauen.</p><p>Die Schweiz ist Depositarstaat der Genfer Konventionen und Vertragspartei dieser Abkommen. Als solche ist sie bestrebt, diese Konventionen zu respektieren und sich für deren Respektierung einzusetzen; zudem trägt die Schweiz mit finanziellen Beiträgen zu den Aktivitäten des IKRK bei.</p><p>Zu Recht unterstützt der Bund das IKRK jährlich mit rund 150 Millionen Franken. Das IKRK seinerseits ist den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft über die ordnungsgemässe Verwendung der staatlichen Beiträge schuldig.</p><p>1. Heute beläuft sich das Budget des IKRK auf rund zwei Milliarden Franken; in den vergangenen sechs Jahren hat es sich verdoppelt - welche unabhängige Aufsichtsbehörde wacht über die ordnungsgemässe Haushaltführung und darüber, dass das IKRK sein Mandat einhält?</p><p>2. Steht dem Bundesrat ein Instrument zur Verfügung, mit dem er kontrollieren kann, ob die gewählten Strategien des IKRK im Einklang mit den humanitären Grundsätzen sind?</p><p>3. Wie erklärt die Schweiz als Hüterin der Genfer Konventionen und Sitzstaat des IKRK, dass dieses durch seine Gouvernanz die eigenen Statuten wie auch die Grundsätze des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes verletzt?</p>
  • Privilegierte Partnerschaften mit der Privatwirtschaft. Überprüft der Bundesrat, ob die vom IKRK gewählten Strategien in Einklang mit dessen Statuten und humanitären Grundsätzen stehen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die IKRK-Versammlung ist das oberste Organ des IKRK. Sie setzt sich ausschliesslich aus Schweizer Staatsangehörigen zusammen. Die Versammlung und der Rat der Versammlung als ihr nachgeordnetes Organ beaufsichtigen die Arbeit des IKRK und stellen dabei sicher, dass seine Aktivitäten im Einklang mit seinem Mandat stehen. Sie legen Richtlinien fest, bestimmen die allgemeinen Ziele und Strategien und genehmigen Budgets und Rechnungslegung. Die aus Mitgliedern der Versammlung zusammengesetzte Auditkommission überwacht das Risikomanagement des IKRK und unterstützt zusammen mit externen und internen Auditoren das ausführende Direktorat bei der Umsetzung der Ziele. Die Unabhängigkeit des IKRK ist in der Präambel sowie Artikel 5 Absatz 1 der von der Schweiz anerkannten Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie im Sitzstaatabkommen zwischen der Schweiz und dem IKRK festgelegt (SR 0.192.122.50). Gemäss Artikel 2 des Abkommens gewährleistet der Bundesrat die Unabhängigkeit und die Handlungsfreiheit des IKRK.</p><p>2. Der Bund übt keine Rolle in der Führung der oder Aufsicht über die Aktivitäten des IKRK aus. Das IKRK als unabhängige, nichtstaatliche und neutrale Institution trägt ein internationales Mandat und unterhält mit Staaten Beziehungen, so auch mit der Schweiz. Die IKRK-Aufsicht ist unabhängig von den Staaten. Verordnete Kontrolltätigkeiten würden die Immunität des IKRK verletzen und seine Handlungsfähigkeit einschränken.</p><p>3. Zwischen der Schweiz und dem IKRK findet ein regelmässiger bilateraler Austausch auf allen Ebenen statt. Auch als Mitglied der Gruppe, in der die grössten Geberstaaten des IKRK vertreten sind (Donor Support Group), ist die Schweiz über die Strategieprozesse und Zielsetzungen des IKRK informiert. Die Geber werden unter anderem jährlich zu einer Informations- und Diskussionsrunde über den externen Auditbericht zum IKRK eingeladen. Seit dem Jahr 2013 basiert die enge Zusammenarbeit der Schweiz mit dem IKRK auf einer Vereinbarung. Diese wurde 2017 erneuert und beinhaltet insbesondere die Förderung von innovativen Ansätzen, auch zur Erschliessung neuer Geldquellen, und die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor. Dieser Ansatz wird in der aktuellen Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 (BBl 2016 2333) explizit erwähnt. Für den Bundesrat sind die Ansätze des IKRK, neue Geldquellen zu erschliessen, im Einklang mit der Agenda 2030, welche die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft zur Realisierung ihrer Ziele explizit vorsieht.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass das IKRK für die Umsetzung seiner Ziele weder sein Mandat noch die Grundprinzipien der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verletzt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Immer häufiger werden über die Entwicklung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) besorgte Stimmen laut.</p><p>Auf der Suche nach Geldern und im Bestreben, sich im humanitären Bereich neu zu positionieren, hat das IKRK seine Initiativen vervielfacht: 2014 nahm IKRK-Präsident Peter Maurer Einsitz im Stiftungsrat des World Economic Forum (WEF), und mit diversen umstrittenen Partnern aus dem Privatsektor, darunter Lafarge-Holcim, oder mit staatlichen Medienunternehmen wie der chinesischen Nachrichtenagentur Xinhua ging das IKRK privilegierte Partnerschaften ein; zu den Initiativen gehört es auch, dass das IKRK seine Tätigkeiten durch die Vergabe "humanitärer Bonds" finanzieren will.</p><p>Gewiss, ab seiner Gründung hat das IKRK finanzielle Unterstützung aus dem Privatsektor erhalten; aber die gegenwärtigen Partnerschaften - die institutionalisiert werden und das IKRK zu Gegenleistungen verpflichten - mit Akteuren aus dem Privatsektor sind beunruhigend. Mit dieser problematischen Annäherung gefährdet das IKRK seine Glaubwürdigkeit als neutrale, unabhängige und unparteiische Institution. Damit einher geht ein höheres Risiko für die IKRK-Delegierten vor Ort. Die Unabhängigkeit des IKRK, die in dessen Statuten festgehalten und 1993 in einem Sitzabkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem IKRK anerkannt worden ist, trägt entscheidend dazu bei, dass Konfliktparteien dieser Institution vertrauen.</p><p>Die Schweiz ist Depositarstaat der Genfer Konventionen und Vertragspartei dieser Abkommen. Als solche ist sie bestrebt, diese Konventionen zu respektieren und sich für deren Respektierung einzusetzen; zudem trägt die Schweiz mit finanziellen Beiträgen zu den Aktivitäten des IKRK bei.</p><p>Zu Recht unterstützt der Bund das IKRK jährlich mit rund 150 Millionen Franken. Das IKRK seinerseits ist den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft über die ordnungsgemässe Verwendung der staatlichen Beiträge schuldig.</p><p>1. Heute beläuft sich das Budget des IKRK auf rund zwei Milliarden Franken; in den vergangenen sechs Jahren hat es sich verdoppelt - welche unabhängige Aufsichtsbehörde wacht über die ordnungsgemässe Haushaltführung und darüber, dass das IKRK sein Mandat einhält?</p><p>2. Steht dem Bundesrat ein Instrument zur Verfügung, mit dem er kontrollieren kann, ob die gewählten Strategien des IKRK im Einklang mit den humanitären Grundsätzen sind?</p><p>3. Wie erklärt die Schweiz als Hüterin der Genfer Konventionen und Sitzstaat des IKRK, dass dieses durch seine Gouvernanz die eigenen Statuten wie auch die Grundsätze des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes verletzt?</p>
    • Privilegierte Partnerschaften mit der Privatwirtschaft. Überprüft der Bundesrat, ob die vom IKRK gewählten Strategien in Einklang mit dessen Statuten und humanitären Grundsätzen stehen?

Back to List