Beerdigung des EU-Anbindungsvertrags vom 7. Dezember 2018. Neustart mit Verhandlungen über ein modernes Freihandelsabkommen inklusive Mutual Recognition Agreements, aber ohne institutionelle Fesseln

ShortId
18.4321
Id
20184321
Updated
28.07.2023 03:15
Language
de
Title
Beerdigung des EU-Anbindungsvertrags vom 7. Dezember 2018. Neustart mit Verhandlungen über ein modernes Freihandelsabkommen inklusive Mutual Recognition Agreements, aber ohne institutionelle Fesseln
AdditionalIndexing
10;2811;15;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2018 das derzeitige Verhandlungsergebnis zum institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zur Kenntnis genommen und erachtet es in weiten Teilen als im Interesse der Schweiz. Insbesondere aufgrund der offenen Punkte in Bezug auf die flankierenden Massnahmen (Flam) und die Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) verzichtet der Bundesrat aber vorerst auf eine Paraphierung und führt Konsultationen zum Abkommensentwurf durch. Das institutionelle Abkommen soll fünf bestehende sowie zukünftige Marktzugangsabkommen abdecken. Der darin vorgesehene Grundsatz der dynamischen Rechtsübernahme soll es ermöglichen, diese Abkommen regelmässig an relevante Entwicklungen des EU-Rechts anzupassen. Damit werden Handelshemmnisse vermieden und der Zugang zum EU-Markt für Schweizer Unternehmen sichergestellt. Die Schweiz entscheidet in Fragen der Rechtsübernahme jedoch über jede Anpassung einzeln und entsprechend ihren verfassungsrechtlich vorgesehenen Genehmigungsverfahren, einschliesslich Referendumsmöglichkeit. Eine automatische Übernahme des EU-Rechts bleibt ausgeschlossen. Im Rahmen der Konsultationen haben die interessierten Kreise nun Gelegenheit, sich zum Abkommensentwurf zu äussern. Der Bundesrat wird im Frühling 2019 vom Stand der Konsultationen Kenntnis nehmen und das weitere Vorgehen festlegen.</p><p>2. Die bilateralen Abkommen bilden einen massgeschneiderten rechtlichen Rahmen, der den wirtschaftlichen und politischen Interessen der Schweiz in ihren engen Beziehungen zur EU Rechnung trägt. Mit dem Abschluss eines institutionellen Abkommens will der Bundesrat den bilateralen Weg konsolidieren und langfristig sichern. Im Bericht in Beantwortung des Postulates Keller-Sutter 13.4022, "Freihandelsabkommen mit der EU statt bilaterale Abkommen", hat er 2015 dargelegt, dass selbst ein umfassendes Freihandelsabkommen (FHA) wie jenes zwischen der EU und Kanada ("Ceta") einen Rückschritt im Vergleich zu den heutigen bilateralen Verträgen darstellen würde. Eine Teilnahme am EU-Binnenmarkt im selben Ausmass wäre mit einem solchen FHA ohne Rechtsharmonisierung (d. h. ohne Rechtsübernahme oder Gleichwertigkeitsanerkennung) nicht möglich.</p><p>Das Ceta sieht keine Rechtsharmonisierung vor, sondern ermöglicht lediglich die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen (KBS) in wenigen Sektoren. KBS einer Vertragspartei können zwar Produkte gemäss den Vorschriften der anderen Partei prüfen, die Exportprodukte müssen aber weiterhin die Vorschriften des Importlandes erfüllen. Bei einem solchen Ansatz müssten Produkte, die in der Schweiz und der EU vermarktet werden, neu doppelt geprüft werden (einmal für die Schweiz, einmal für die EU) und die Vorschriften beider Parteien erfüllen. Bei abweichenden Produktevorschriften wäre unter Umständen sogar die Herstellung von zwei unterschiedlichen Produkteserien erforderlich. Im Gegensatz dazu basiert das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA) auf der Gleichwertigkeit des schweizerischen und des EU-Rechts. Dies erlaubt die gegenseitige Marktzulassung ohne abweichende Produktespezifikation und ohne weitere Kontrollen.</p><p>Ein Abkommen nach Vorbild des Ceta würde im Vergleich zum heutigen MRA zu Mehrkosten führen. Zusätzliche Konformitätsbewertungen allein kosten im Durchschnitt ungefähr 0,5 Prozent bis 1 Prozent des Produktwerts. Dies würde die internationale Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Unternehmen beeinträchtigen.</p><p>3. Der Bundesrat sieht in einem solchen Vorgehen keine Vorteile gegenüber der Sicherung und Konsolidierung des EU-Marktzugangs gestützt auf ein institutionelles Abkommen. Ein umfassendes FHA mit der EU am Vorbild des Ceta hätte den Wegfall bestehender bilateraler Abkommen mit der EU (darunter das FHA von 1972 und das MRA von 1999) zur Folge. Wie der Bericht in Beantwortung des Postulates Keller-Sutter aufzeigt, wahren die bilateralen Abkommen die Interessen der Schweiz aber weit umfassender, als dies mit einem neuen FHA ohne Rechtsharmonisierung je erreicht werden könnte.</p><p>Es ist zudem fraglich, inwieweit die EU überhaupt dazu bereit wäre, bestehende bilaterale Abkommen durch neue Vereinbarungen im Rahmen eines ausgebauten FHA zu ersetzen und welche Forderungen (z. B. im Bereich der Landwirtschaft) gegenüber der Schweiz die EU damit verbinden würde.</p><p>Das institutionelle Abkommen ist nicht nur für das MRA wichtig, sondern auch für alle anderen bestehenden und künftigen Marktzugangsabkommen - darunter das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA), das aus volkswirtschaftlicher Sicht bedeutendste Abkommen mit der EU.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hält an einem Anbindungsvertrag mit der EU fest, obwohl dieser z. B. in Zuwanderungsfragen und der Regelung des Zugangs zu unseren Sozialsystemen die zwingende EU-Rechtsübernahme und die De-facto-Gerichtsbarkeit durch den Europäischen Gerichtshof vorsieht. Der Bundesrat schrieb diesbezüglich in seiner Mitteilung vom 7. Dezember 2018 Folgendes: "Damit der Marktzugang der Schweiz langfristig gesichert ist, müssen die Marktzugangsabkommen Schweiz-EU regelmässig an die relevanten Entwicklungen des EU-Rechts angepasst werden." </p><p>Alternativen, um den Marktzugang zur EU ohne institutionelle Anbindung zu erhalten, existieren. Ein Beispiel ist das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU von 2017 ("Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement", Ceta).</p><p>Diesbezüglich stellen sich die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, den EU-Anbindungsvertrag vom 7. Dezember 2018 zu beerdigen?</p><p>2. Ist er bereit, anschliessend Freihandelsabkommensverhandlungen inklusive Mutual Recognition Agreements (MRA), aber ohne institutionelle Fesseln aufzunehmen?</p><p>3. Sieht er die Vorteile dieses Vorgehensvorschlags, weil damit das für die Wirtschaft bedeutendste bilaterale Abkommen (Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, MRA) aus den Bilateralen I und damit aus der Guillotine herausgelöst wird?</p>
  • Beerdigung des EU-Anbindungsvertrags vom 7. Dezember 2018. Neustart mit Verhandlungen über ein modernes Freihandelsabkommen inklusive Mutual Recognition Agreements, aber ohne institutionelle Fesseln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2018 das derzeitige Verhandlungsergebnis zum institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zur Kenntnis genommen und erachtet es in weiten Teilen als im Interesse der Schweiz. Insbesondere aufgrund der offenen Punkte in Bezug auf die flankierenden Massnahmen (Flam) und die Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) verzichtet der Bundesrat aber vorerst auf eine Paraphierung und führt Konsultationen zum Abkommensentwurf durch. Das institutionelle Abkommen soll fünf bestehende sowie zukünftige Marktzugangsabkommen abdecken. Der darin vorgesehene Grundsatz der dynamischen Rechtsübernahme soll es ermöglichen, diese Abkommen regelmässig an relevante Entwicklungen des EU-Rechts anzupassen. Damit werden Handelshemmnisse vermieden und der Zugang zum EU-Markt für Schweizer Unternehmen sichergestellt. Die Schweiz entscheidet in Fragen der Rechtsübernahme jedoch über jede Anpassung einzeln und entsprechend ihren verfassungsrechtlich vorgesehenen Genehmigungsverfahren, einschliesslich Referendumsmöglichkeit. Eine automatische Übernahme des EU-Rechts bleibt ausgeschlossen. Im Rahmen der Konsultationen haben die interessierten Kreise nun Gelegenheit, sich zum Abkommensentwurf zu äussern. Der Bundesrat wird im Frühling 2019 vom Stand der Konsultationen Kenntnis nehmen und das weitere Vorgehen festlegen.</p><p>2. Die bilateralen Abkommen bilden einen massgeschneiderten rechtlichen Rahmen, der den wirtschaftlichen und politischen Interessen der Schweiz in ihren engen Beziehungen zur EU Rechnung trägt. Mit dem Abschluss eines institutionellen Abkommens will der Bundesrat den bilateralen Weg konsolidieren und langfristig sichern. Im Bericht in Beantwortung des Postulates Keller-Sutter 13.4022, "Freihandelsabkommen mit der EU statt bilaterale Abkommen", hat er 2015 dargelegt, dass selbst ein umfassendes Freihandelsabkommen (FHA) wie jenes zwischen der EU und Kanada ("Ceta") einen Rückschritt im Vergleich zu den heutigen bilateralen Verträgen darstellen würde. Eine Teilnahme am EU-Binnenmarkt im selben Ausmass wäre mit einem solchen FHA ohne Rechtsharmonisierung (d. h. ohne Rechtsübernahme oder Gleichwertigkeitsanerkennung) nicht möglich.</p><p>Das Ceta sieht keine Rechtsharmonisierung vor, sondern ermöglicht lediglich die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen (KBS) in wenigen Sektoren. KBS einer Vertragspartei können zwar Produkte gemäss den Vorschriften der anderen Partei prüfen, die Exportprodukte müssen aber weiterhin die Vorschriften des Importlandes erfüllen. Bei einem solchen Ansatz müssten Produkte, die in der Schweiz und der EU vermarktet werden, neu doppelt geprüft werden (einmal für die Schweiz, einmal für die EU) und die Vorschriften beider Parteien erfüllen. Bei abweichenden Produktevorschriften wäre unter Umständen sogar die Herstellung von zwei unterschiedlichen Produkteserien erforderlich. Im Gegensatz dazu basiert das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA) auf der Gleichwertigkeit des schweizerischen und des EU-Rechts. Dies erlaubt die gegenseitige Marktzulassung ohne abweichende Produktespezifikation und ohne weitere Kontrollen.</p><p>Ein Abkommen nach Vorbild des Ceta würde im Vergleich zum heutigen MRA zu Mehrkosten führen. Zusätzliche Konformitätsbewertungen allein kosten im Durchschnitt ungefähr 0,5 Prozent bis 1 Prozent des Produktwerts. Dies würde die internationale Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Unternehmen beeinträchtigen.</p><p>3. Der Bundesrat sieht in einem solchen Vorgehen keine Vorteile gegenüber der Sicherung und Konsolidierung des EU-Marktzugangs gestützt auf ein institutionelles Abkommen. Ein umfassendes FHA mit der EU am Vorbild des Ceta hätte den Wegfall bestehender bilateraler Abkommen mit der EU (darunter das FHA von 1972 und das MRA von 1999) zur Folge. Wie der Bericht in Beantwortung des Postulates Keller-Sutter aufzeigt, wahren die bilateralen Abkommen die Interessen der Schweiz aber weit umfassender, als dies mit einem neuen FHA ohne Rechtsharmonisierung je erreicht werden könnte.</p><p>Es ist zudem fraglich, inwieweit die EU überhaupt dazu bereit wäre, bestehende bilaterale Abkommen durch neue Vereinbarungen im Rahmen eines ausgebauten FHA zu ersetzen und welche Forderungen (z. B. im Bereich der Landwirtschaft) gegenüber der Schweiz die EU damit verbinden würde.</p><p>Das institutionelle Abkommen ist nicht nur für das MRA wichtig, sondern auch für alle anderen bestehenden und künftigen Marktzugangsabkommen - darunter das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA), das aus volkswirtschaftlicher Sicht bedeutendste Abkommen mit der EU.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hält an einem Anbindungsvertrag mit der EU fest, obwohl dieser z. B. in Zuwanderungsfragen und der Regelung des Zugangs zu unseren Sozialsystemen die zwingende EU-Rechtsübernahme und die De-facto-Gerichtsbarkeit durch den Europäischen Gerichtshof vorsieht. Der Bundesrat schrieb diesbezüglich in seiner Mitteilung vom 7. Dezember 2018 Folgendes: "Damit der Marktzugang der Schweiz langfristig gesichert ist, müssen die Marktzugangsabkommen Schweiz-EU regelmässig an die relevanten Entwicklungen des EU-Rechts angepasst werden." </p><p>Alternativen, um den Marktzugang zur EU ohne institutionelle Anbindung zu erhalten, existieren. Ein Beispiel ist das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU von 2017 ("Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement", Ceta).</p><p>Diesbezüglich stellen sich die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, den EU-Anbindungsvertrag vom 7. Dezember 2018 zu beerdigen?</p><p>2. Ist er bereit, anschliessend Freihandelsabkommensverhandlungen inklusive Mutual Recognition Agreements (MRA), aber ohne institutionelle Fesseln aufzunehmen?</p><p>3. Sieht er die Vorteile dieses Vorgehensvorschlags, weil damit das für die Wirtschaft bedeutendste bilaterale Abkommen (Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, MRA) aus den Bilateralen I und damit aus der Guillotine herausgelöst wird?</p>
    • Beerdigung des EU-Anbindungsvertrags vom 7. Dezember 2018. Neustart mit Verhandlungen über ein modernes Freihandelsabkommen inklusive Mutual Recognition Agreements, aber ohne institutionelle Fesseln

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