Negativzinsen der SNB in die AHV

ShortId
18.4327
Id
20184327
Updated
28.07.2023 14:37
Language
de
Title
Negativzinsen der SNB in die AHV
AdditionalIndexing
24;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Negativzinsen sind eine erhebliche Belastung für die Sozialwerke, insbesondere für die AHV und die Pensionskassen. Die Negativzinsen bedeuten eine tiefere Verzinsung des Kapitals für die Einzahlerinnen und Einzahler dieser Kassen und belasten die heutigen und zukünftigen Bezüger von Leistungen. Auf der anderen Seite profitiert der Bund von der Negativzinspolitik der SNB, indem faktisch keine Schuldzinsen respektive sogar ein Zinsüberschuss auf neuen Bundesobligationen erwirkt wird. Der Bund ist damit ein Profiteur zulasten der arbeitenden Bevölkerung und der Rentnerinnen und Rentner. Die Einkommen der SNB aus Negativzinsen sollen deshalb bei den kommenden Verteilungen der SNB-Gewinne in die AHV umverteilt werden, damit diese beim Volk unten ankommen. Der Schlüssel der Gewinnverteilung - zwei Drittel für die Kantone und ein Drittel für den Bund - soll so belassen werden, jedoch sollen die Negativzinsen über die Jahre vom Bundesanteil zulasten der AHV umverteilt werden. Mit dieser Massnahme können andere unerfreulichere Massnahmen wie Erhöhung der Mehrwertsteuer, Erhöhung der Abgaben auf den Löhnen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vermieden respektive reduziert werden.</p>
  • <p>Die Motion fordert, dass die AHV zulasten des Bundes einen Anteil am SNB-Gewinn erhalten soll. Der Bundesanteil soll im Umfang der erhobenen Negativzinsen vermindert werden. Offen lässt die Motion, ob es sich bei den "erhobenen Negativzinsen" nur um diejenigen des laufenden Jahres oder auch um jene der Vorjahre handelt. In der breitesten Auslegung der Motion würde ein Betrag im Umfang der kumulierten Negativzinsen der AHV zufliessen. In den Jahren 2015 bis 2018 betrugen die Negativzinsen auf den Giroguthaben bei der Nationalbank insgesamt etwa 6,7 Milliarden Franken (unter der realistischen Annahme, dass der Betrag für 2018 etwa 2 Milliarden beträgt). Die allfälligen zukünftigen Einnahmen der SNB aus den Negativzinsen sind von den geldpolitischen Bedingungen und Herausforderungen abhängig und somit nicht im Voraus bestimmbar.</p><p>Diese Einnahmen der SNB aus den Negativzinsen liegen derzeit deutlich über den jährlichen Gewinnausschüttungen an den Bund: In Budget 2019 und Finanzplan 2020-2022 ist - bei einer unterstellten SNB-Gewinnausschüttung an Bund und Kantone von jährlich 2 Milliarden - eine Ausschüttung an den Bund von 666 Millionen Franken eingestellt. Die Motion lässt offen, ob dieser Betrag vollständig für die Zahlungen an die AHV verwendet oder ob eine Obergrenze von z. B. 50 Prozent festgelegt werden soll. Je nachdem würde es zwischen 10 und 20 Jahre dauern, bis die kumulierten Negativzinsen (2015-2018) an die AHV ausgezahlt wären (unter dem Vorbehalt, dass die SNB in dieser Zeit weiterhin jedes Jahr 2 Milliarden an Gewinn ausschüttet). Für den Bund würde die Motion entsprechend zu einer Verringerung der Einnahmen um jährlich 333 Millionen bis 666 Millionen Franken führen.</p><p>Der Bundesrat lehnt die Motion aus den folgenden Gründen ab:</p><p>Erstens ist die AHV nicht direkt von den Negativzinsen betroffen, denn die Guthaben der Ausgleichsfonds AHV/EO/IV bei der SNB sind von der Erhebung der Negativzinsen ausgenommen.</p><p>Zweitens braucht die AHV zur Finanzierung ihrer Rentenverpflichtungen permanente und nachhaltige Einnahmen. Da sich die Erhebung der Negativzinsen nach den geldpolitischen Erfordernissen richtet, könnten allfällige Zahlungen des Bundes im Umfang der Negativzinsen aber nur vorübergehend erfolgen. Eine nachhaltige Sanierung der AHV könnte damit nicht erzielt werden, zumal deren jährliches Defizit im Jahr 2030 bei 7,5 Milliarden Franken liegen dürfte.</p><p>De facto würde durch die Motion die Bundesfinanzierung der AHV temporär weiter ausgebaut. Dies ist im Urteil des Bundesrates nicht angemessen, da der Bund bereits eine stark zunehmende Belastung schultert. So ist der Bundesbeitrag an die AHV an das Wachstum der AHV-Ausgaben gebunden und steigt in den kommenden Jahren um real 3 Prozent pro Jahr, wogegen das geschätzte Einnahmenwachstum des Bundes nur 1,7 Prozent beträgt. Durch dieses starke Wachstum der Bundesausgaben zugunsten der AHV sinkt der Spielraum bei den ungebundenen Ausgaben, wodurch die Aufgabenerfüllung in wichtigen Bereichen wie der Bildung oder der Sicherheit erschwert wird.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates muss die Finanzierung der AHV deshalb auf nachhaltigen und eigenständigen Einnahmequellen basieren und darf nicht einseitig zulasten des Bundeshaushalts gehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundlagen der Gewinnverteilung zwischen Bund und Kantonen und der SNB so zu ändern, dass die von der Nationalbank erhobenen Negativzinsen vollumfänglich, zulasten des Bundesanteils am SNB-Gewinn, in die AHV fliessen.</p>
  • Negativzinsen der SNB in die AHV
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Negativzinsen sind eine erhebliche Belastung für die Sozialwerke, insbesondere für die AHV und die Pensionskassen. Die Negativzinsen bedeuten eine tiefere Verzinsung des Kapitals für die Einzahlerinnen und Einzahler dieser Kassen und belasten die heutigen und zukünftigen Bezüger von Leistungen. Auf der anderen Seite profitiert der Bund von der Negativzinspolitik der SNB, indem faktisch keine Schuldzinsen respektive sogar ein Zinsüberschuss auf neuen Bundesobligationen erwirkt wird. Der Bund ist damit ein Profiteur zulasten der arbeitenden Bevölkerung und der Rentnerinnen und Rentner. Die Einkommen der SNB aus Negativzinsen sollen deshalb bei den kommenden Verteilungen der SNB-Gewinne in die AHV umverteilt werden, damit diese beim Volk unten ankommen. Der Schlüssel der Gewinnverteilung - zwei Drittel für die Kantone und ein Drittel für den Bund - soll so belassen werden, jedoch sollen die Negativzinsen über die Jahre vom Bundesanteil zulasten der AHV umverteilt werden. Mit dieser Massnahme können andere unerfreulichere Massnahmen wie Erhöhung der Mehrwertsteuer, Erhöhung der Abgaben auf den Löhnen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vermieden respektive reduziert werden.</p>
    • <p>Die Motion fordert, dass die AHV zulasten des Bundes einen Anteil am SNB-Gewinn erhalten soll. Der Bundesanteil soll im Umfang der erhobenen Negativzinsen vermindert werden. Offen lässt die Motion, ob es sich bei den "erhobenen Negativzinsen" nur um diejenigen des laufenden Jahres oder auch um jene der Vorjahre handelt. In der breitesten Auslegung der Motion würde ein Betrag im Umfang der kumulierten Negativzinsen der AHV zufliessen. In den Jahren 2015 bis 2018 betrugen die Negativzinsen auf den Giroguthaben bei der Nationalbank insgesamt etwa 6,7 Milliarden Franken (unter der realistischen Annahme, dass der Betrag für 2018 etwa 2 Milliarden beträgt). Die allfälligen zukünftigen Einnahmen der SNB aus den Negativzinsen sind von den geldpolitischen Bedingungen und Herausforderungen abhängig und somit nicht im Voraus bestimmbar.</p><p>Diese Einnahmen der SNB aus den Negativzinsen liegen derzeit deutlich über den jährlichen Gewinnausschüttungen an den Bund: In Budget 2019 und Finanzplan 2020-2022 ist - bei einer unterstellten SNB-Gewinnausschüttung an Bund und Kantone von jährlich 2 Milliarden - eine Ausschüttung an den Bund von 666 Millionen Franken eingestellt. Die Motion lässt offen, ob dieser Betrag vollständig für die Zahlungen an die AHV verwendet oder ob eine Obergrenze von z. B. 50 Prozent festgelegt werden soll. Je nachdem würde es zwischen 10 und 20 Jahre dauern, bis die kumulierten Negativzinsen (2015-2018) an die AHV ausgezahlt wären (unter dem Vorbehalt, dass die SNB in dieser Zeit weiterhin jedes Jahr 2 Milliarden an Gewinn ausschüttet). Für den Bund würde die Motion entsprechend zu einer Verringerung der Einnahmen um jährlich 333 Millionen bis 666 Millionen Franken führen.</p><p>Der Bundesrat lehnt die Motion aus den folgenden Gründen ab:</p><p>Erstens ist die AHV nicht direkt von den Negativzinsen betroffen, denn die Guthaben der Ausgleichsfonds AHV/EO/IV bei der SNB sind von der Erhebung der Negativzinsen ausgenommen.</p><p>Zweitens braucht die AHV zur Finanzierung ihrer Rentenverpflichtungen permanente und nachhaltige Einnahmen. Da sich die Erhebung der Negativzinsen nach den geldpolitischen Erfordernissen richtet, könnten allfällige Zahlungen des Bundes im Umfang der Negativzinsen aber nur vorübergehend erfolgen. Eine nachhaltige Sanierung der AHV könnte damit nicht erzielt werden, zumal deren jährliches Defizit im Jahr 2030 bei 7,5 Milliarden Franken liegen dürfte.</p><p>De facto würde durch die Motion die Bundesfinanzierung der AHV temporär weiter ausgebaut. Dies ist im Urteil des Bundesrates nicht angemessen, da der Bund bereits eine stark zunehmende Belastung schultert. So ist der Bundesbeitrag an die AHV an das Wachstum der AHV-Ausgaben gebunden und steigt in den kommenden Jahren um real 3 Prozent pro Jahr, wogegen das geschätzte Einnahmenwachstum des Bundes nur 1,7 Prozent beträgt. Durch dieses starke Wachstum der Bundesausgaben zugunsten der AHV sinkt der Spielraum bei den ungebundenen Ausgaben, wodurch die Aufgabenerfüllung in wichtigen Bereichen wie der Bildung oder der Sicherheit erschwert wird.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates muss die Finanzierung der AHV deshalb auf nachhaltigen und eigenständigen Einnahmequellen basieren und darf nicht einseitig zulasten des Bundeshaushalts gehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundlagen der Gewinnverteilung zwischen Bund und Kantonen und der SNB so zu ändern, dass die von der Nationalbank erhobenen Negativzinsen vollumfänglich, zulasten des Bundesanteils am SNB-Gewinn, in die AHV fliessen.</p>
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