Frankreich schuldet der Schweiz 320 Millionen Franken an Steuergeld. Wird der Bund reagieren?

ShortId
18.4335
Id
20184335
Updated
28.07.2023 03:10
Language
de
Title
Frankreich schuldet der Schweiz 320 Millionen Franken an Steuergeld. Wird der Bund reagieren?
AdditionalIndexing
08;44;2446;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bund intervenierte 2018 mehrfach bei Frankreich in Bezug auf die Zahlung des Ausgleichsbetrags. Der gesamte Betrag wurde am 19. Dezember 2018 überwiesen.</p><p>2./3. Die Zahlungsmodalitäten sind in einem Briefwechsel zwischen der Schweiz und Frankreich festgelegt. Die verspätete Zahlung ist auf die Länge des französischen Verwaltungswegs mit den dazugehörigen Kontrollen zurückzuführen. Nach französischen Angaben ist das Ergebnis der aggregierten Löhne, die in Frankreich wohnhafte Grenzgängerinnen und Grenzgänger deklariert haben, deutlich niedriger als die von der Schweiz gemeldeten Gesamtbruttolöhne. Im Rahmen des Steuerdialogs zwischen der Schweiz und Frankreich ist der Bund zur Diskussion mit Frankreich bereit, um allfällige Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung des Abkommens vom 11. April 1983 zu vermeiden und zu lösen. Anlässlich dieser Gespräche wird der Bund auch die prompte Zahlung des Ausgleichsbetrags thematisieren.</p><p>4./5. Das Abkommen vom 11. April 1983 wurde von den acht betroffenen Kantonen (Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Waadt, Wallis, Neuenburg und Jura) genehmigt, weshalb rechtlich jeder dieser Kantone Vertragspartei der Vereinbarung mit Frankreich ist. Es ist daher an den Kantonen, die dies wünschen, bei den Bundesbehörden das Verfahren zur Umstellung auf die Besteuerung im Arbeitsstaat einzuleiten oder Neuverhandlungen des Rückerstattungssatzes anzuregen. Insofern die Verhandlungen mit der französischen Regierung zu führen wären, müssten sie über den Bund, der im Namen der Kantone handelt, erfolgen (vgl. Art. 56 Abs. 3 BV).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden in mehreren Kantonen, namentlich in Genf und im Tessin, an der Quelle besteuert. Andere Kantone, wie etwa die Waadt, erheben diese Steuern im System der Rückerstattung durch den Wohnsitzstaat der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, wie dies die Regierungen der Schweiz und Frankreichs 1983 vereinbart haben.</p><p>Unter Präsident Macron hält Frankreich seit letztem Juni unserem Land geschuldete 320 Millionen Franken zurück, mit entsprechend starken Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinden und Kantone. Frankreich macht das nicht zum ersten Mal, denn das Land hat sich schon unter den beiden vorangehenden Präsidenten dadurch hervorgetan, dass es die Schulden erst nach Intervention mehrerer Behörden beglichen hat.</p><p>Für den Kanton Waadt sind es 112 Millionen Franken, die gegenwärtig ausstehend sind. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, und zwar für den Kanton wie für viele betroffene Gemeinden. Sie müssen nun Darlehen aufnehmen, um ihren laufenden Verpflichtungen nachzukommen.</p><p>Im Wissen, dass gegenwärtig Bestrebungen im Gange sind, die Art der Steuererhebung zu ändern (Wechsel zur Quellenbesteuerung), stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Beabsichtigt der Bundesrat, bei den französischen Behörden resolut zu intervenieren, damit die ausstehenden Beträge vollständig und rasch bezahlt werden?</p><p>2. Beabsichtigt der Bundesrat, Sanktionsmassnahmen gegen ein Land zu ergreifen, das eine Vereinbarung missachtet und dadurch zahlreiche Kantone und Gemeinden schädigt?</p><p>3. Beabsichtigt der Bundesrat, die fragliche Vereinbarung neu zu verhandeln, um die Modalitäten dieser Rückerstattung und die Sanktionen bei Nichtbeachtung dieser Modalitäten klarer zu regeln?</p><p>4. Der Satz der Rückerstattung beträgt seit 35 Jahren unverändert 4,5 Prozent: Beabsichtigt der Bundesrat, diesen Satz anzupassen?</p><p>5. Empfiehlt der Bundesrat den Kantonen, alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger an der Quelle zu besteuern, um die Zahlungen mit Sicherheit zu erhalten?</p>
  • Frankreich schuldet der Schweiz 320 Millionen Franken an Steuergeld. Wird der Bund reagieren?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bund intervenierte 2018 mehrfach bei Frankreich in Bezug auf die Zahlung des Ausgleichsbetrags. Der gesamte Betrag wurde am 19. Dezember 2018 überwiesen.</p><p>2./3. Die Zahlungsmodalitäten sind in einem Briefwechsel zwischen der Schweiz und Frankreich festgelegt. Die verspätete Zahlung ist auf die Länge des französischen Verwaltungswegs mit den dazugehörigen Kontrollen zurückzuführen. Nach französischen Angaben ist das Ergebnis der aggregierten Löhne, die in Frankreich wohnhafte Grenzgängerinnen und Grenzgänger deklariert haben, deutlich niedriger als die von der Schweiz gemeldeten Gesamtbruttolöhne. Im Rahmen des Steuerdialogs zwischen der Schweiz und Frankreich ist der Bund zur Diskussion mit Frankreich bereit, um allfällige Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung des Abkommens vom 11. April 1983 zu vermeiden und zu lösen. Anlässlich dieser Gespräche wird der Bund auch die prompte Zahlung des Ausgleichsbetrags thematisieren.</p><p>4./5. Das Abkommen vom 11. April 1983 wurde von den acht betroffenen Kantonen (Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Waadt, Wallis, Neuenburg und Jura) genehmigt, weshalb rechtlich jeder dieser Kantone Vertragspartei der Vereinbarung mit Frankreich ist. Es ist daher an den Kantonen, die dies wünschen, bei den Bundesbehörden das Verfahren zur Umstellung auf die Besteuerung im Arbeitsstaat einzuleiten oder Neuverhandlungen des Rückerstattungssatzes anzuregen. Insofern die Verhandlungen mit der französischen Regierung zu führen wären, müssten sie über den Bund, der im Namen der Kantone handelt, erfolgen (vgl. Art. 56 Abs. 3 BV).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden in mehreren Kantonen, namentlich in Genf und im Tessin, an der Quelle besteuert. Andere Kantone, wie etwa die Waadt, erheben diese Steuern im System der Rückerstattung durch den Wohnsitzstaat der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, wie dies die Regierungen der Schweiz und Frankreichs 1983 vereinbart haben.</p><p>Unter Präsident Macron hält Frankreich seit letztem Juni unserem Land geschuldete 320 Millionen Franken zurück, mit entsprechend starken Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinden und Kantone. Frankreich macht das nicht zum ersten Mal, denn das Land hat sich schon unter den beiden vorangehenden Präsidenten dadurch hervorgetan, dass es die Schulden erst nach Intervention mehrerer Behörden beglichen hat.</p><p>Für den Kanton Waadt sind es 112 Millionen Franken, die gegenwärtig ausstehend sind. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, und zwar für den Kanton wie für viele betroffene Gemeinden. Sie müssen nun Darlehen aufnehmen, um ihren laufenden Verpflichtungen nachzukommen.</p><p>Im Wissen, dass gegenwärtig Bestrebungen im Gange sind, die Art der Steuererhebung zu ändern (Wechsel zur Quellenbesteuerung), stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Beabsichtigt der Bundesrat, bei den französischen Behörden resolut zu intervenieren, damit die ausstehenden Beträge vollständig und rasch bezahlt werden?</p><p>2. Beabsichtigt der Bundesrat, Sanktionsmassnahmen gegen ein Land zu ergreifen, das eine Vereinbarung missachtet und dadurch zahlreiche Kantone und Gemeinden schädigt?</p><p>3. Beabsichtigt der Bundesrat, die fragliche Vereinbarung neu zu verhandeln, um die Modalitäten dieser Rückerstattung und die Sanktionen bei Nichtbeachtung dieser Modalitäten klarer zu regeln?</p><p>4. Der Satz der Rückerstattung beträgt seit 35 Jahren unverändert 4,5 Prozent: Beabsichtigt der Bundesrat, diesen Satz anzupassen?</p><p>5. Empfiehlt der Bundesrat den Kantonen, alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger an der Quelle zu besteuern, um die Zahlungen mit Sicherheit zu erhalten?</p>
    • Frankreich schuldet der Schweiz 320 Millionen Franken an Steuergeld. Wird der Bund reagieren?

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