Zusätzliche Trassen für den Personenfernverkehr und den Gütertransport auf der Gotthardachse

ShortId
18.4354
Id
20184354
Updated
28.07.2023 03:04
Language
de
Title
Zusätzliche Trassen für den Personenfernverkehr und den Gütertransport auf der Gotthardachse
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Im Bericht des Bundesamtes für Verkehr (BAV) vom 16. November 2011 "Fahrplan- und Kapazitätsprüfungen für eine Rola im Basistunnel" wurde nachgewiesen, dass durch eine Verzögerung des Fernverkehrs (160 statt 200 Stundenkilometer) zwei Gütertransport-Trassen pro Stunde und Richtung ermöglicht werden.</p><p>2. Die Vorgabe des Bundesrates im Bericht zum internationalen Personenverkehr vom 18. Oktober 2017 von einer Fahrzeit zwischen Zürich HB und Mailand von 3 Stunden nach vollständiger Inbetriebnahme Neat kann erreicht werden. Die resultierende Fahrzeitverlängerung der Reisezüge von etwa 3 Minuten kann auf der Strecke Lugano-Milano Centrale kompensiert werden.</p><p>3. Gemäss Fahrplanentwurf 2019 fahren die "Frühzüge" Basel-Luzern ab Arth-Goldau im Zugfolgeabstand zu den EC/IC ab Zürich. Allenfalls sind für den Gütertransport auf den Zulaufstrecken zum GBT punktuell die Zugfolgezeiten zu verkürzen.</p><p>4. Das BAV stellt fest, dass der GBT in erster Linie für den Güterverkehr gebaut wurde - um den Warentransport zu verlagern. Die "Frühzüge" Basel-Luzern-Tessin beanspruchen eine Cargo-Trasse und wurden deshalb vom BAV nur befristet bewilligt. Die SBB müssen sich verpflichten, Optionen aufzuzeigen, die ohne Beeinträchtigung einer anderen Verkehrsart auskommen. Kommt dazu, dass Halte von IC in Altdorf gemäss Referenzkonzept AS 2025 nur auf Kosten einer Gütertrasse gewährt werden können. Der Bedarf an Gütertrassen wird zudem mittel- bis langfristig aufgrund der Verkehrsperspektiven zunehmen. </p><p>5. Positiver Nebeneffekt: Durch die Reduzierung der Geschwindigkeiten kann massiv Energie gespart werden.</p>
  • <p>Das Angebotskonzept 2025 auf der Gotthardachse ist für die Ansprüche des Personen- und Güterverkehrs ausgelegt. Bis zur Eröffnung des Ceneri-Basistunnels kann dieses Angebot noch nicht vollständig gefahren werden. Mit der Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels werden pro Stunde und Richtung in der Regel zwei Personen- und sechs Güterzüge verkehren. Die Personenzüge fahren mit maximal 200 Stundenkilometer im Gotthard-Basistunnel. Technisch möglich wären 250 Stundenkilometer.</p><p>1. Mit dem Angebotskonzept auf der Gotthardachse, das im Netznutzungskonzept 2025 abgebildet ist, wird der Kapazitätsbedarf des Güterverkehrs langfristig gesichert. Es gibt keinen Bedarf, dieses Konzept zum jetzigen Zeitpunkt anzupassen. Es sieht genügend Trassen für den Güterverkehr und für den Fernverkehr vor.</p><p>2. Die Maximalgeschwindigkeit im Gotthard-Basistunnel ist in Zusammenhang mit den Kapazitätsbedürfnissen des Güterverkehrs sowie den Fahrzeiten im Personenverkehr optimiert. Eine generelle Reduktion der Geschwindigkeit der Personenzüge auf 160 Stundenkilometer ist nicht angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Netznutzungskonzept gemäss Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur (KPFV), Artikel 19a, sowie die Netzgrafiken des Netznutzungsplans gemäss Eisenbahn-Netzzugangsverordnung, Artikel 9a, auf der Gotthardachse per 2021 nach Eröffnung des Ceneri-Basistunnels wie folgt zu ändern:</p><p>1. Je eine zusätzliche Trasse pro Modellstunde und Richtung Arth-Goldau-Gotthard-Basistunnel (GBT)-Bellinzona für den Personenfernverkehr und den Gütertransport, eventuell wechselweise nutzbar. Die Trassen sind nach Bedarf nördlich von Arth-Goldau und südlich von Bellinzona zu verlängern.</p><p>2. Regel-Höchstgeschwindigkeit im GBT 160 Stundenkilometer als Grundlage für die Fahrpläne gemäss KPVF, Artikel 19a Absatz 5.</p>
  • Zusätzliche Trassen für den Personenfernverkehr und den Gütertransport auf der Gotthardachse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Bericht des Bundesamtes für Verkehr (BAV) vom 16. November 2011 "Fahrplan- und Kapazitätsprüfungen für eine Rola im Basistunnel" wurde nachgewiesen, dass durch eine Verzögerung des Fernverkehrs (160 statt 200 Stundenkilometer) zwei Gütertransport-Trassen pro Stunde und Richtung ermöglicht werden.</p><p>2. Die Vorgabe des Bundesrates im Bericht zum internationalen Personenverkehr vom 18. Oktober 2017 von einer Fahrzeit zwischen Zürich HB und Mailand von 3 Stunden nach vollständiger Inbetriebnahme Neat kann erreicht werden. Die resultierende Fahrzeitverlängerung der Reisezüge von etwa 3 Minuten kann auf der Strecke Lugano-Milano Centrale kompensiert werden.</p><p>3. Gemäss Fahrplanentwurf 2019 fahren die "Frühzüge" Basel-Luzern ab Arth-Goldau im Zugfolgeabstand zu den EC/IC ab Zürich. Allenfalls sind für den Gütertransport auf den Zulaufstrecken zum GBT punktuell die Zugfolgezeiten zu verkürzen.</p><p>4. Das BAV stellt fest, dass der GBT in erster Linie für den Güterverkehr gebaut wurde - um den Warentransport zu verlagern. Die "Frühzüge" Basel-Luzern-Tessin beanspruchen eine Cargo-Trasse und wurden deshalb vom BAV nur befristet bewilligt. Die SBB müssen sich verpflichten, Optionen aufzuzeigen, die ohne Beeinträchtigung einer anderen Verkehrsart auskommen. Kommt dazu, dass Halte von IC in Altdorf gemäss Referenzkonzept AS 2025 nur auf Kosten einer Gütertrasse gewährt werden können. Der Bedarf an Gütertrassen wird zudem mittel- bis langfristig aufgrund der Verkehrsperspektiven zunehmen. </p><p>5. Positiver Nebeneffekt: Durch die Reduzierung der Geschwindigkeiten kann massiv Energie gespart werden.</p>
    • <p>Das Angebotskonzept 2025 auf der Gotthardachse ist für die Ansprüche des Personen- und Güterverkehrs ausgelegt. Bis zur Eröffnung des Ceneri-Basistunnels kann dieses Angebot noch nicht vollständig gefahren werden. Mit der Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels werden pro Stunde und Richtung in der Regel zwei Personen- und sechs Güterzüge verkehren. Die Personenzüge fahren mit maximal 200 Stundenkilometer im Gotthard-Basistunnel. Technisch möglich wären 250 Stundenkilometer.</p><p>1. Mit dem Angebotskonzept auf der Gotthardachse, das im Netznutzungskonzept 2025 abgebildet ist, wird der Kapazitätsbedarf des Güterverkehrs langfristig gesichert. Es gibt keinen Bedarf, dieses Konzept zum jetzigen Zeitpunkt anzupassen. Es sieht genügend Trassen für den Güterverkehr und für den Fernverkehr vor.</p><p>2. Die Maximalgeschwindigkeit im Gotthard-Basistunnel ist in Zusammenhang mit den Kapazitätsbedürfnissen des Güterverkehrs sowie den Fahrzeiten im Personenverkehr optimiert. Eine generelle Reduktion der Geschwindigkeit der Personenzüge auf 160 Stundenkilometer ist nicht angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Netznutzungskonzept gemäss Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur (KPFV), Artikel 19a, sowie die Netzgrafiken des Netznutzungsplans gemäss Eisenbahn-Netzzugangsverordnung, Artikel 9a, auf der Gotthardachse per 2021 nach Eröffnung des Ceneri-Basistunnels wie folgt zu ändern:</p><p>1. Je eine zusätzliche Trasse pro Modellstunde und Richtung Arth-Goldau-Gotthard-Basistunnel (GBT)-Bellinzona für den Personenfernverkehr und den Gütertransport, eventuell wechselweise nutzbar. Die Trassen sind nach Bedarf nördlich von Arth-Goldau und südlich von Bellinzona zu verlängern.</p><p>2. Regel-Höchstgeschwindigkeit im GBT 160 Stundenkilometer als Grundlage für die Fahrpläne gemäss KPVF, Artikel 19a Absatz 5.</p>
    • Zusätzliche Trassen für den Personenfernverkehr und den Gütertransport auf der Gotthardachse

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