Mehr Transparenz bei der Preisbildung

ShortId
18.4364
Id
20184364
Updated
28.07.2023 03:02
Language
de
Title
Mehr Transparenz bei der Preisbildung
AdditionalIndexing
15;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In zahlreichen Ländern führen Behörden umfassende Analysen durch, damit im Detail nachvollzogen werden kann, wie sich die Marktpreise zusammensetzen und wie die jeweilige Preisstruktur eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses aussieht. In der Schweiz legt Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich fest, dass das BLW gehalten ist, "periodisch das Preisniveau landwirtschaftlicher Erzeugnisse und von deren Verarbeitungsprodukten auf verschiedenen Verarbeitungs- und Handelsstufen" zu erfassen. Trotzdem werden nur die Produzentenpreise und die Konsumentenpreise öffentlich gemacht. Der Teil des Endpreises, der zum Beispiel bei der Verarbeitung, dem Transport oder dem Vertrieb anfällt, taucht nicht auf. Da die Situation der Schweiz fast ein Duopol ist, wären diese Informationen für die Produzentinnen und Produzenten, die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Aufsichtsbehörden (Wettbewerbskommission und Preisüberwachung) sehr interessant.</p><p>Der Bundesrat wird daher beauftragt, die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit das BLW solche Analysen über die Aufschlüsselung der Preise von landwirtschaftlichen Erzeugnissen publizieren kann, damit die Transparenz bei der Preisbildung durch die Information der Öffentlichkeit verbessert wird.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung einer hohen Markttransparenz im Schweizer Agrarmarkt bewusst. Bereits heute trifft er Massnahmen, welche die Transparenz in den Schweizer Agrarmärkten erhöhen. Diese sind in Artikel 27 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, SR 910.1) und der Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich (SR 942.31) verankert. Basierend auf dieser rechtlichen Grundlage werden Warenpreise, die durch agrarpolitische Massnahmen des Bundes beeinflusst werden, einer Marktbeobachtung auf verschiedenen Stufen, von der Produktion bis zum Verbrauch, unterstellt. Eine rechtliche Grundlage für die Erhebung von Preisen auf verschiedenen Handelsstufen ist somit gegeben.</p><p>In Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages ist der Fachbereich Marktanalysen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) laufend daran, sein Monitoring zu verfeinern. Zudem publiziert der Fachbereich Marktanalysen des BLW bereits heute regelmässig Marktberichte für die Bereiche Früchte und Gemüse, Milchprodukte, Fleisch, Eier, Brot und Getreide, Ölsaaten sowie Futtermittel. Mit den im Jahr 2018 neu entwickelten Infografiken zum Schweine- und Eiermarkt werden vertiefte Informationen zu Marktgegebenheiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette anschaulich dargestellt, um die Transparenz in diesen Märkten zu erhöhen. Weitere Infografiken zu anderen Märkten sind geplant. Die Marktberichte und Infografiken werden der Öffentlichkeit auf der Homepage des BLW zur Verfügung gestellt und beinhalten unter anderem gewichtete Durchschnittspreise auf verschiedenen Handelsstufen sowie Mengenentwicklungen. Mit diesen publizierten Daten wird von neutraler Stelle ein Überblick über die Marktsituation geschaffen, der es den verschiedenen Marktakteuren von den Produzenten bis zu den Konsumenten erlaubt, sich über das Marktgeschehen und die Preisentwicklungen zu informieren. Die Abdeckung der verschiedenen Handelsstufen in der Wertschöpfungskette variiert dabei je nach Marktbereich.</p><p>Durchschnittspreise werden nur veröffentlicht, wenn eine gewisse Anzahl Preismelder je Produkt und Erhebungsperiode vorhanden ist, um die Repräsentativität, die Qualität der publizierten Daten sowie insbesondere den Datenschutz zu gewährleisten. Heute werden keine Einkaufs- und Verkaufspreise derselben Wertschöpfungsstufe gleichzeitig veröffentlicht, um zu verhindern, dass daraus Rückschlüsse auf ein einzelnes Unternehmen sowie dessen Geschäftsgeheimnisse gezogen werden können. Der Bundesrat zeigt sich offen, die aktuelle Praxis auszuweiten und entsprechend aggregierte Margeninformationen entlang der verschiedenen Stufen einer Wertschöpfungskette zu publizieren, wenn die gegebenen Marktstrukturen ein solches Vorgehen rechtfertigen. Die aktuelle gesetzliche Grundlage ermöglicht dies bereits. Hingegen gehören firmenspezifische Unternehmensdaten wie beispielsweise Margen, die mit einzelnen Produkten erwirtschaftet werden, zu vertraulichen Daten eines Unternehmens und können nicht publiziert werden. Die gesetzliche Grundlage schliesst eine Veröffentlichung solcher unternehmensspezifischen Informationen aus. Der Bundesrat hält an dieser bestehenden Praxis fest. Eine Publikation solcher Daten birgt das Risiko einer wettbewerbsbeschränkenden Wirkung und kann kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsabreden begünstigen. Aus diesen Gründen ist die Publikation solcher Daten nicht zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Analysen über die Rolle der verschiedenen Akteure (Produktion, Verarbeitung, Vertrieb) bei der Preisbildung in der Lebensmittelbranche vorlegen kann.</p>
  • Mehr Transparenz bei der Preisbildung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In zahlreichen Ländern führen Behörden umfassende Analysen durch, damit im Detail nachvollzogen werden kann, wie sich die Marktpreise zusammensetzen und wie die jeweilige Preisstruktur eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses aussieht. In der Schweiz legt Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich fest, dass das BLW gehalten ist, "periodisch das Preisniveau landwirtschaftlicher Erzeugnisse und von deren Verarbeitungsprodukten auf verschiedenen Verarbeitungs- und Handelsstufen" zu erfassen. Trotzdem werden nur die Produzentenpreise und die Konsumentenpreise öffentlich gemacht. Der Teil des Endpreises, der zum Beispiel bei der Verarbeitung, dem Transport oder dem Vertrieb anfällt, taucht nicht auf. Da die Situation der Schweiz fast ein Duopol ist, wären diese Informationen für die Produzentinnen und Produzenten, die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Aufsichtsbehörden (Wettbewerbskommission und Preisüberwachung) sehr interessant.</p><p>Der Bundesrat wird daher beauftragt, die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit das BLW solche Analysen über die Aufschlüsselung der Preise von landwirtschaftlichen Erzeugnissen publizieren kann, damit die Transparenz bei der Preisbildung durch die Information der Öffentlichkeit verbessert wird.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung einer hohen Markttransparenz im Schweizer Agrarmarkt bewusst. Bereits heute trifft er Massnahmen, welche die Transparenz in den Schweizer Agrarmärkten erhöhen. Diese sind in Artikel 27 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, SR 910.1) und der Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich (SR 942.31) verankert. Basierend auf dieser rechtlichen Grundlage werden Warenpreise, die durch agrarpolitische Massnahmen des Bundes beeinflusst werden, einer Marktbeobachtung auf verschiedenen Stufen, von der Produktion bis zum Verbrauch, unterstellt. Eine rechtliche Grundlage für die Erhebung von Preisen auf verschiedenen Handelsstufen ist somit gegeben.</p><p>In Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages ist der Fachbereich Marktanalysen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) laufend daran, sein Monitoring zu verfeinern. Zudem publiziert der Fachbereich Marktanalysen des BLW bereits heute regelmässig Marktberichte für die Bereiche Früchte und Gemüse, Milchprodukte, Fleisch, Eier, Brot und Getreide, Ölsaaten sowie Futtermittel. Mit den im Jahr 2018 neu entwickelten Infografiken zum Schweine- und Eiermarkt werden vertiefte Informationen zu Marktgegebenheiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette anschaulich dargestellt, um die Transparenz in diesen Märkten zu erhöhen. Weitere Infografiken zu anderen Märkten sind geplant. Die Marktberichte und Infografiken werden der Öffentlichkeit auf der Homepage des BLW zur Verfügung gestellt und beinhalten unter anderem gewichtete Durchschnittspreise auf verschiedenen Handelsstufen sowie Mengenentwicklungen. Mit diesen publizierten Daten wird von neutraler Stelle ein Überblick über die Marktsituation geschaffen, der es den verschiedenen Marktakteuren von den Produzenten bis zu den Konsumenten erlaubt, sich über das Marktgeschehen und die Preisentwicklungen zu informieren. Die Abdeckung der verschiedenen Handelsstufen in der Wertschöpfungskette variiert dabei je nach Marktbereich.</p><p>Durchschnittspreise werden nur veröffentlicht, wenn eine gewisse Anzahl Preismelder je Produkt und Erhebungsperiode vorhanden ist, um die Repräsentativität, die Qualität der publizierten Daten sowie insbesondere den Datenschutz zu gewährleisten. Heute werden keine Einkaufs- und Verkaufspreise derselben Wertschöpfungsstufe gleichzeitig veröffentlicht, um zu verhindern, dass daraus Rückschlüsse auf ein einzelnes Unternehmen sowie dessen Geschäftsgeheimnisse gezogen werden können. Der Bundesrat zeigt sich offen, die aktuelle Praxis auszuweiten und entsprechend aggregierte Margeninformationen entlang der verschiedenen Stufen einer Wertschöpfungskette zu publizieren, wenn die gegebenen Marktstrukturen ein solches Vorgehen rechtfertigen. Die aktuelle gesetzliche Grundlage ermöglicht dies bereits. Hingegen gehören firmenspezifische Unternehmensdaten wie beispielsweise Margen, die mit einzelnen Produkten erwirtschaftet werden, zu vertraulichen Daten eines Unternehmens und können nicht publiziert werden. Die gesetzliche Grundlage schliesst eine Veröffentlichung solcher unternehmensspezifischen Informationen aus. Der Bundesrat hält an dieser bestehenden Praxis fest. Eine Publikation solcher Daten birgt das Risiko einer wettbewerbsbeschränkenden Wirkung und kann kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsabreden begünstigen. Aus diesen Gründen ist die Publikation solcher Daten nicht zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Analysen über die Rolle der verschiedenen Akteure (Produktion, Verarbeitung, Vertrieb) bei der Preisbildung in der Lebensmittelbranche vorlegen kann.</p>
    • Mehr Transparenz bei der Preisbildung

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