Wie beurteilt der Bundesrat die Football Leaks?

ShortId
18.4391
Id
20184391
Updated
28.07.2023 03:14
Language
de
Title
Wie beurteilt der Bundesrat die Football Leaks?
AdditionalIndexing
08;28;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die neuen Enthüllungen aus den Football Leaks zeigen auf: Die Gouvernanz stösst bei grossen Sportverbänden, deren Gebaren jenem eines internationalen Konzerns gleicht, eindeutig an ihre Grenzen.</p><p>Die Football Leaks, der grösste je ausgewertete Datensatz aus dem Umfeld von der Fifa und auch der Uefa, zeigen unheimliche Zustände innerhalb der Verbände auf. Vor allem bei der Gewaltentrennung und der Machtkonzentration. Letzteres, so zeigt der Datensatz unmissverständlich, ist besonders bei der Fifa immer noch ein grosses Problem. Der langjährige Fifa-Jurist Hans-Joachim Eckert kommentierte dies mit den Worten: "Gianni Infantino ist angetreten mit dem Versprechen, die Korruption aus der Fifa zu verbannen. Verbannt hat er diese besonders aus den internen Richtlinien."</p>
  • <p>1. Der Bundesrat hat von der Medienberichterstattung rund um die sogenannten Football Leaks Kenntnis genommen.</p><p>2. Die Wirkung dieser Berichterstattung auf die Schweiz wird als neutral beurteilt. Als Folge der in jüngerer Vergangenheit in Kraft gesetzten Bestimmungen gegen Privatbestechung und Wettkampfmanipulation im Sport, aufgrund der Unterstellung von hohen Sportfunktionären unter das Geldwäschereigesetz und wegen des von der Bundesanwaltschaft an die Hand genommenen Fussball-Untersuchungskomplexes hat die Schweiz international Anerkennung erfahren.</p><p>3. Der Bundesrat verurteilt Korruption, egal in welchem Zusammenhang sie auftritt. Er muss leider feststellen, dass im Bereich des Sports das Korruptionsrisiko in den vergangenen Jahren zweifellos gestiegen ist. Die rasche Kommerzialisierung des Sports und die mit Sportgrossveranstaltungen verbundenen politischen und wirtschaftlichen Interessen haben hierzu ebenso beigetragen wie die Tatsache, dass die Korruptionsbekämpfung angesichts der Vielfalt an Kulturen und Strukturen der beteiligten Organisationen auf nationaler, regionaler und globaler Ebene mit grossen Herausforderungen verbunden ist.</p><p>Internationale Sportorganisationen haben daher gemeinsam mit der OECD, dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), dem Europarat und der Regierung von Grossbritannien die International Partnership against Corruption in Sport (Ipacs) ins Leben gerufen. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an diesen Arbeiten. Der Bundesrat begrüsst die Teilnahme der Sportverbände am Ipacs-Prozess und erwartet, dass daraus breit wirksame Verbesserungen in der Gouvernanz des Sports resultieren. Er hält daher an seiner Antwort auf die Interpellation Rytz Regula 18.3145 fest.</p><p>4. Sport hat eine grosse und vielfältige Bedeutung für unsere Gesellschaft. Doch auch wenn er professionell betrieben, administriert oder vermarktet wird, besteht kein übergeordnetes öffentliches Interesse, die Sportbranche einer besonderen staatlichen Kontrolle zu unterstellen. Die geltenden Regeln und Mechanismen genügen, um festgestellte Verstösse gegen Gesetze oder Statuten ahnden zu können. Die durch Ipacs angestrebten Verbesserungen in der Gouvernanz sollten zudem dazu führen, dass weniger Verstösse vorkommen.</p><p>5. Die Besteuerung juristischer Personen richtet sich grundsätzlich nach ihrer Rechtsform. Das Steuerrecht hat dabei die Grundsätze des Zivilrechts zu respektieren, wobei dieses den Vereinen unter anderem erlaubt, ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe zu betreiben. Für Vereine, die hohe Umsätze erzielen (wie gewisse internationale Sportverbände), gelten insbesondere in Bezug auf die Buchführung und die Revisionsstelle zusätzliche, besondere Bestimmungen (Art. 69a ZGB und Art. 69b ZGB).</p><p>Der Bundesrat sieht in Bezug auf die Besteuerung von Sportgrossvereinen keinen spezifischen Handlungsbedarf, zumal eine steuerliche Sonderregelung für einzelne Vereine (wie Sportgrossvereine) aus Sicht des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Rechtsgleichheit problematisch wäre und zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen würde. Das hat der Bundesrat auch in seiner Antwort auf die Interpellation Wermuth 15.3640 ausgeführt.</p><p>6. Der Bundesrat hat am 21. September 2018 die Zusatzbotschaft zur Teilrevision des Obligationenrechts (Schutz bei Meldungen von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz; BBl 2018 6127) verabschiedet. Der Bundesrat will klare gesetzliche Regeln dafür, wann das Melden von Missständen, also das sogenannte Whistleblowing, rechtmässig ist und wann nicht. Die gesetzliche Regelung bringt mehr Klarheit und Rechtssicherheit, sowohl für Unternehmen wie auch für Arbeitnehmende. Dabei handelt es sich um eine generelle Regelung, die auf Sachverhalte im Bereich des Sports ebenfalls Anwendung findet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis von den Enthüllungen um die Football Leaks und im Besonderen davon, dass Richtlinien bei der Fifa vom führenden Exekutivmitglied höchstselbst justiert wurden?</p><p>2. Wie beurteilt er die Wirkung der Enthüllungen und Berichterstattung über die Fifa für die Schweiz?</p><p>3. Hält er an seiner Antwort auf die Interpellation Rytz Regula 18.3145 fest, dass er die Bemühungen zu einer Good Governance bei Verbänden wie der Fifa positiv bewertet, und teilt er die Einschätzung, dass diese bei Sportgrossverbänden wie der Fifa und der Uefa an ihre Grenzen stösst?</p><p>4. Ist er bereit, auch Massnahmen gegen Sportgrossverbände wie die Fifa oder die Uefa zu ergreifen und diese v. a. zu mehr Transparenz zu verpflichten?</p><p>5. Teilt er die Einschätzung des Zürcher Kantonsrates, dass Vereine wie die Fifa analog zu einem lokalen Kaninchenzüchterverein besteuert werden sollen, oder kann er sich eine neue Lösung für die Steuerpflicht von Sportgrossvereinen auf nationaler Ebene vorstellen?</p><p>6. Die ganzen Enthüllungen sind nicht zuletzt auf Whistleblowing zurückzuführen. Identifiziert der Bundesrat aktuell Handlungsbedarf im Bereich Schutz von Whistleblowerinnen und -blowern, wie er bspw. in der Motion Reimann Lukas 12.3473 vorgesehen gewesen wäre, gerade vor dem Hintergrund, dass die Schweiz den Hauptsitz für diverse grosse Verbände darstellt?</p>
  • Wie beurteilt der Bundesrat die Football Leaks?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die neuen Enthüllungen aus den Football Leaks zeigen auf: Die Gouvernanz stösst bei grossen Sportverbänden, deren Gebaren jenem eines internationalen Konzerns gleicht, eindeutig an ihre Grenzen.</p><p>Die Football Leaks, der grösste je ausgewertete Datensatz aus dem Umfeld von der Fifa und auch der Uefa, zeigen unheimliche Zustände innerhalb der Verbände auf. Vor allem bei der Gewaltentrennung und der Machtkonzentration. Letzteres, so zeigt der Datensatz unmissverständlich, ist besonders bei der Fifa immer noch ein grosses Problem. Der langjährige Fifa-Jurist Hans-Joachim Eckert kommentierte dies mit den Worten: "Gianni Infantino ist angetreten mit dem Versprechen, die Korruption aus der Fifa zu verbannen. Verbannt hat er diese besonders aus den internen Richtlinien."</p>
    • <p>1. Der Bundesrat hat von der Medienberichterstattung rund um die sogenannten Football Leaks Kenntnis genommen.</p><p>2. Die Wirkung dieser Berichterstattung auf die Schweiz wird als neutral beurteilt. Als Folge der in jüngerer Vergangenheit in Kraft gesetzten Bestimmungen gegen Privatbestechung und Wettkampfmanipulation im Sport, aufgrund der Unterstellung von hohen Sportfunktionären unter das Geldwäschereigesetz und wegen des von der Bundesanwaltschaft an die Hand genommenen Fussball-Untersuchungskomplexes hat die Schweiz international Anerkennung erfahren.</p><p>3. Der Bundesrat verurteilt Korruption, egal in welchem Zusammenhang sie auftritt. Er muss leider feststellen, dass im Bereich des Sports das Korruptionsrisiko in den vergangenen Jahren zweifellos gestiegen ist. Die rasche Kommerzialisierung des Sports und die mit Sportgrossveranstaltungen verbundenen politischen und wirtschaftlichen Interessen haben hierzu ebenso beigetragen wie die Tatsache, dass die Korruptionsbekämpfung angesichts der Vielfalt an Kulturen und Strukturen der beteiligten Organisationen auf nationaler, regionaler und globaler Ebene mit grossen Herausforderungen verbunden ist.</p><p>Internationale Sportorganisationen haben daher gemeinsam mit der OECD, dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), dem Europarat und der Regierung von Grossbritannien die International Partnership against Corruption in Sport (Ipacs) ins Leben gerufen. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an diesen Arbeiten. Der Bundesrat begrüsst die Teilnahme der Sportverbände am Ipacs-Prozess und erwartet, dass daraus breit wirksame Verbesserungen in der Gouvernanz des Sports resultieren. Er hält daher an seiner Antwort auf die Interpellation Rytz Regula 18.3145 fest.</p><p>4. Sport hat eine grosse und vielfältige Bedeutung für unsere Gesellschaft. Doch auch wenn er professionell betrieben, administriert oder vermarktet wird, besteht kein übergeordnetes öffentliches Interesse, die Sportbranche einer besonderen staatlichen Kontrolle zu unterstellen. Die geltenden Regeln und Mechanismen genügen, um festgestellte Verstösse gegen Gesetze oder Statuten ahnden zu können. Die durch Ipacs angestrebten Verbesserungen in der Gouvernanz sollten zudem dazu führen, dass weniger Verstösse vorkommen.</p><p>5. Die Besteuerung juristischer Personen richtet sich grundsätzlich nach ihrer Rechtsform. Das Steuerrecht hat dabei die Grundsätze des Zivilrechts zu respektieren, wobei dieses den Vereinen unter anderem erlaubt, ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe zu betreiben. Für Vereine, die hohe Umsätze erzielen (wie gewisse internationale Sportverbände), gelten insbesondere in Bezug auf die Buchführung und die Revisionsstelle zusätzliche, besondere Bestimmungen (Art. 69a ZGB und Art. 69b ZGB).</p><p>Der Bundesrat sieht in Bezug auf die Besteuerung von Sportgrossvereinen keinen spezifischen Handlungsbedarf, zumal eine steuerliche Sonderregelung für einzelne Vereine (wie Sportgrossvereine) aus Sicht des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Rechtsgleichheit problematisch wäre und zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen würde. Das hat der Bundesrat auch in seiner Antwort auf die Interpellation Wermuth 15.3640 ausgeführt.</p><p>6. Der Bundesrat hat am 21. September 2018 die Zusatzbotschaft zur Teilrevision des Obligationenrechts (Schutz bei Meldungen von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz; BBl 2018 6127) verabschiedet. Der Bundesrat will klare gesetzliche Regeln dafür, wann das Melden von Missständen, also das sogenannte Whistleblowing, rechtmässig ist und wann nicht. Die gesetzliche Regelung bringt mehr Klarheit und Rechtssicherheit, sowohl für Unternehmen wie auch für Arbeitnehmende. Dabei handelt es sich um eine generelle Regelung, die auf Sachverhalte im Bereich des Sports ebenfalls Anwendung findet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis von den Enthüllungen um die Football Leaks und im Besonderen davon, dass Richtlinien bei der Fifa vom führenden Exekutivmitglied höchstselbst justiert wurden?</p><p>2. Wie beurteilt er die Wirkung der Enthüllungen und Berichterstattung über die Fifa für die Schweiz?</p><p>3. Hält er an seiner Antwort auf die Interpellation Rytz Regula 18.3145 fest, dass er die Bemühungen zu einer Good Governance bei Verbänden wie der Fifa positiv bewertet, und teilt er die Einschätzung, dass diese bei Sportgrossverbänden wie der Fifa und der Uefa an ihre Grenzen stösst?</p><p>4. Ist er bereit, auch Massnahmen gegen Sportgrossverbände wie die Fifa oder die Uefa zu ergreifen und diese v. a. zu mehr Transparenz zu verpflichten?</p><p>5. Teilt er die Einschätzung des Zürcher Kantonsrates, dass Vereine wie die Fifa analog zu einem lokalen Kaninchenzüchterverein besteuert werden sollen, oder kann er sich eine neue Lösung für die Steuerpflicht von Sportgrossvereinen auf nationaler Ebene vorstellen?</p><p>6. Die ganzen Enthüllungen sind nicht zuletzt auf Whistleblowing zurückzuführen. Identifiziert der Bundesrat aktuell Handlungsbedarf im Bereich Schutz von Whistleblowerinnen und -blowern, wie er bspw. in der Motion Reimann Lukas 12.3473 vorgesehen gewesen wäre, gerade vor dem Hintergrund, dass die Schweiz den Hauptsitz für diverse grosse Verbände darstellt?</p>
    • Wie beurteilt der Bundesrat die Football Leaks?

Back to List