Die Kriegsmaterialverordnung nicht demontieren

ShortId
18.5030
Id
20185030
Updated
28.07.2023 03:38
Language
de
Title
Die Kriegsmaterialverordnung nicht demontieren
AdditionalIndexing
09;15
1
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 1 des Kriegsmaterialgesetzes (SR 514.51) sollen durch die Kontrolle des Transfers von Kriegsmaterial die internationalen Verpflichtungen der Schweiz erfüllt sowie ihre aussenpolitischen Grundsätze gewahrt werden. Dabei soll eine an die Bedürfnisse der Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechterhalten werden können. Eine Anpassung der Kriegsmaterialverordnung (SR 514.511) ist nur innerhalb dieses Rahmens möglich. Die Schweiz wird also auch in Zukunft bei der Kontrolle der Ausfuhr von Kriegsmaterial ihre aussenpolitischen Grundsätze wahren. Auch zukünftige Kriegsmaterialexporte werden somit unter anderem mit dem friedensfördernden Engagement der Schweiz vereinbar sein.</p>
  • <p>Gemäss der "NZZ" vom 9. Februar 2018 soll der Bundesrat noch vor dem Sommer eine weitere Aufweichung der Kriegsmaterialverordnung prüfen.</p><p>Wie lassen sich zukünftige Kriegsmaterialexporte in Bürgerkriegsländer mit der bewährten Praxis der Konfliktlösung vor Ort vereinbaren?</p>
  • Die Kriegsmaterialverordnung nicht demontieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 1 des Kriegsmaterialgesetzes (SR 514.51) sollen durch die Kontrolle des Transfers von Kriegsmaterial die internationalen Verpflichtungen der Schweiz erfüllt sowie ihre aussenpolitischen Grundsätze gewahrt werden. Dabei soll eine an die Bedürfnisse der Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechterhalten werden können. Eine Anpassung der Kriegsmaterialverordnung (SR 514.511) ist nur innerhalb dieses Rahmens möglich. Die Schweiz wird also auch in Zukunft bei der Kontrolle der Ausfuhr von Kriegsmaterial ihre aussenpolitischen Grundsätze wahren. Auch zukünftige Kriegsmaterialexporte werden somit unter anderem mit dem friedensfördernden Engagement der Schweiz vereinbar sein.</p>
    • <p>Gemäss der "NZZ" vom 9. Februar 2018 soll der Bundesrat noch vor dem Sommer eine weitere Aufweichung der Kriegsmaterialverordnung prüfen.</p><p>Wie lassen sich zukünftige Kriegsmaterialexporte in Bürgerkriegsländer mit der bewährten Praxis der Konfliktlösung vor Ort vereinbaren?</p>
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