Finanzieller Anreiz zur freiwilligen Wiederausreise von Wirtschaftsmigranten in Israel

ShortId
18.5063
Id
20185063
Updated
28.07.2023 03:46
Language
de
Title
Finanzieller Anreiz zur freiwilligen Wiederausreise von Wirtschaftsmigranten in Israel
AdditionalIndexing
24;2811;1231
1
Texts
  • <p>Ja, dieses System ist legal und völkerrechtskonform, sofern die Ausreise tatsächlich freiwillig erfolgt und das Non-Refoulement-Gebot eingehalten wird. Die Schweiz verfügt seit Jahren über ein im In- und Ausland breit anerkanntes und bewährtes Rückkehrhilfeangebot. Die Rückkehrhilfeleistungen umfassen eine Pauschale für die individuelle Rückkehrhilfe, die maximal 1000 Franken pro Person beträgt und individuell abgestuft werden kann. Diese Pauschale kann durch eine materielle Zusatzhilfe ergänzt werden. Sie beträgt im Normalfall 3000 Franken pro Person oder Familie. Das Staatssekretariat für Migration kann zudem für Personen mit besonderen persönlichen, sozialen oder beruflichen Reintegrationsbedürfnissen im Zielstaat die materielle Zusatzhilfe auf 5000 Franken erhöhen. Gestützt auf das bestehende Rückkehrhilfeangebot sieht der Bundesrat aktuell keinen Bedarf, das finanzielle Anreizsystem anzupassen.</p>
  • <p>Der Staat Israel bedient sich zwecks Förderung der freiwilligen Wiederausreise von Wirtschaftsflüchtlingen - insbesondere aus Eritrea und den Sudan - neuestens eines finanziellen Anreizsystems. Wer das Land innert einer gesetzten Frist freiwillig verlässt, erhält einen signifikanten finanziellen Zuschuss.</p><p>- Hält der Bundesrat dieses System für legal und völkerrechtskonform?</p><p>- Falls ja, wäre das nicht auch der Schweiz zur Nachahmung empfohlen?</p><p>- Falls nein, worin liegt die Völkerrechtsverletzung?</p>
  • Finanzieller Anreiz zur freiwilligen Wiederausreise von Wirtschaftsmigranten in Israel
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ja, dieses System ist legal und völkerrechtskonform, sofern die Ausreise tatsächlich freiwillig erfolgt und das Non-Refoulement-Gebot eingehalten wird. Die Schweiz verfügt seit Jahren über ein im In- und Ausland breit anerkanntes und bewährtes Rückkehrhilfeangebot. Die Rückkehrhilfeleistungen umfassen eine Pauschale für die individuelle Rückkehrhilfe, die maximal 1000 Franken pro Person beträgt und individuell abgestuft werden kann. Diese Pauschale kann durch eine materielle Zusatzhilfe ergänzt werden. Sie beträgt im Normalfall 3000 Franken pro Person oder Familie. Das Staatssekretariat für Migration kann zudem für Personen mit besonderen persönlichen, sozialen oder beruflichen Reintegrationsbedürfnissen im Zielstaat die materielle Zusatzhilfe auf 5000 Franken erhöhen. Gestützt auf das bestehende Rückkehrhilfeangebot sieht der Bundesrat aktuell keinen Bedarf, das finanzielle Anreizsystem anzupassen.</p>
    • <p>Der Staat Israel bedient sich zwecks Förderung der freiwilligen Wiederausreise von Wirtschaftsflüchtlingen - insbesondere aus Eritrea und den Sudan - neuestens eines finanziellen Anreizsystems. Wer das Land innert einer gesetzten Frist freiwillig verlässt, erhält einen signifikanten finanziellen Zuschuss.</p><p>- Hält der Bundesrat dieses System für legal und völkerrechtskonform?</p><p>- Falls ja, wäre das nicht auch der Schweiz zur Nachahmung empfohlen?</p><p>- Falls nein, worin liegt die Völkerrechtsverletzung?</p>
    • Finanzieller Anreiz zur freiwilligen Wiederausreise von Wirtschaftsmigranten in Israel

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