Ergänzungsleistungen. Abzug auch für Personen, die gezwungen werden, sich ihre Freizügigkeitsgelder auszahlen zu lassen?
- ShortId
-
18.5097
- Id
-
20185097
- Updated
-
14.11.2025 08:43
- Language
-
de
- Title
-
Ergänzungsleistungen. Abzug auch für Personen, die gezwungen werden, sich ihre Freizügigkeitsgelder auszahlen zu lassen?
- AdditionalIndexing
-
2836
- 1
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- Texts
-
- <p>Die EL-Reform wurde vom Ständerat behandelt und wird nächste Woche in Ihrem Rat diskutiert. Diese Regelung wurde anlässlich der Debatten in Ihrer Kommission eingebracht. Ein Kapitalbezug nach Artikel 16 Absatz 2 der Freizügigkeitsverordnung wird von der Regelung der SGK-N nicht erfasst und führt daher nicht zu einer Kürzung der Ergänzungsleistungen.</p>
- <p>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat bei der Revision der Ergänzungsleistungen (EL) den Grundsatz beschlossen, dass die EL-Rente von Personen, die Freizügigkeitskapital bezogen und dieses vor dem EL-Bezug vollständig oder teilweise aufgebraucht haben, pauschal um 10 Prozent gekürzt wird.</p><p>Würde diese Regelung auch für Personen mit voller IV-Rente gelten, die von den EL-Stellen gezwungen werden, sich ihre Freizügigkeitsgelder auszahlen zu lassen, und diese als Erstes für ihren Lebensunterhalt verzehren müssen (Art. 16 Abs. 2 der Freizügigkeitsverordnung)?</p>
- Ergänzungsleistungen. Abzug auch für Personen, die gezwungen werden, sich ihre Freizügigkeitsgelder auszahlen zu lassen?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die EL-Reform wurde vom Ständerat behandelt und wird nächste Woche in Ihrem Rat diskutiert. Diese Regelung wurde anlässlich der Debatten in Ihrer Kommission eingebracht. Ein Kapitalbezug nach Artikel 16 Absatz 2 der Freizügigkeitsverordnung wird von der Regelung der SGK-N nicht erfasst und führt daher nicht zu einer Kürzung der Ergänzungsleistungen.</p>
- <p>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat bei der Revision der Ergänzungsleistungen (EL) den Grundsatz beschlossen, dass die EL-Rente von Personen, die Freizügigkeitskapital bezogen und dieses vor dem EL-Bezug vollständig oder teilweise aufgebraucht haben, pauschal um 10 Prozent gekürzt wird.</p><p>Würde diese Regelung auch für Personen mit voller IV-Rente gelten, die von den EL-Stellen gezwungen werden, sich ihre Freizügigkeitsgelder auszahlen zu lassen, und diese als Erstes für ihren Lebensunterhalt verzehren müssen (Art. 16 Abs. 2 der Freizügigkeitsverordnung)?</p>
- Ergänzungsleistungen. Abzug auch für Personen, die gezwungen werden, sich ihre Freizügigkeitsgelder auszahlen zu lassen?
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