Karenzfrist für den Bezug von Ergänzungsleistungen. Nachteile für rückkehrende Auslandschweizerinnen und -schweizer

ShortId
18.5099
Id
20185099
Updated
28.07.2023 03:49
Language
de
Title
Karenzfrist für den Bezug von Ergänzungsleistungen. Nachteile für rückkehrende Auslandschweizerinnen und -schweizer
AdditionalIndexing
2836;04
1
Texts
  • <p>Die EL-Reform wurde vom Ständerat behandelt und wird nächste Woche in Ihrem Rat diskutiert. Diese Bestimmung wurde anlässlich der Debatten in Ihrer Kommission eingebracht. Von der Ausdehnung der zehnjährigen Karenzfrist auf alle Personen sind rund 4900 Personen betroffen, davon 2600 Auslandschweizerinnen und -schweizer. Die Massnahme führt im Jahr 2030 zu einer Reduktion der EL-Ausgaben von etwa 60 Millionen Franken. Davon entfallen rund 20 Millionen Franken auf den Bund und 40 Millionen Franken auf die Kantone. Während der Dauer der Karenzfrist müsste zumindest ein Teil der künftigen EL-Bezügerinnen und -Bezüger durch Sozialhilfeleistungen unterstützt werden. Im Gegensatz zu den EL beteiligt sich der Bund finanziell nicht an der Sozialhilfe. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Ausdehnung der Karenzfrist auf alle Personen für die Kantone und Gemeinden im Bereich der Sozialhilfe zu Mehrkosten führen würde.</p>
  • <p>Im Ergänzungsleistungsgesetz soll gemäss der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit eine Karenzfrist von zehn Jahren für den Bezug von Ergänzungsleistungen (EL) eingeführt werden. Davon sind auch aus dem Ausland rückkehrende Schweizerinnen und Schweizer betroffen, wenn sie in den letzten zehn Jahren ausserhalb des EU-Raumes gelebt haben, und zwar unabhängig davon, ob sie früher in der Schweiz gelebt haben.</p><p>- Wie viele Personen sind von dieser Massnahme betroffen?</p><p>- Wie gross sind die Einsparungen bei den EL?</p><p>- Kommt es deswegen zu Kostenverlagerungen auf die Kantone/Gemeinden?</p>
  • Karenzfrist für den Bezug von Ergänzungsleistungen. Nachteile für rückkehrende Auslandschweizerinnen und -schweizer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die EL-Reform wurde vom Ständerat behandelt und wird nächste Woche in Ihrem Rat diskutiert. Diese Bestimmung wurde anlässlich der Debatten in Ihrer Kommission eingebracht. Von der Ausdehnung der zehnjährigen Karenzfrist auf alle Personen sind rund 4900 Personen betroffen, davon 2600 Auslandschweizerinnen und -schweizer. Die Massnahme führt im Jahr 2030 zu einer Reduktion der EL-Ausgaben von etwa 60 Millionen Franken. Davon entfallen rund 20 Millionen Franken auf den Bund und 40 Millionen Franken auf die Kantone. Während der Dauer der Karenzfrist müsste zumindest ein Teil der künftigen EL-Bezügerinnen und -Bezüger durch Sozialhilfeleistungen unterstützt werden. Im Gegensatz zu den EL beteiligt sich der Bund finanziell nicht an der Sozialhilfe. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Ausdehnung der Karenzfrist auf alle Personen für die Kantone und Gemeinden im Bereich der Sozialhilfe zu Mehrkosten führen würde.</p>
    • <p>Im Ergänzungsleistungsgesetz soll gemäss der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit eine Karenzfrist von zehn Jahren für den Bezug von Ergänzungsleistungen (EL) eingeführt werden. Davon sind auch aus dem Ausland rückkehrende Schweizerinnen und Schweizer betroffen, wenn sie in den letzten zehn Jahren ausserhalb des EU-Raumes gelebt haben, und zwar unabhängig davon, ob sie früher in der Schweiz gelebt haben.</p><p>- Wie viele Personen sind von dieser Massnahme betroffen?</p><p>- Wie gross sind die Einsparungen bei den EL?</p><p>- Kommt es deswegen zu Kostenverlagerungen auf die Kantone/Gemeinden?</p>
    • Karenzfrist für den Bezug von Ergänzungsleistungen. Nachteile für rückkehrende Auslandschweizerinnen und -schweizer

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