Familiennachzug von Zweitfrauen?

ShortId
18.5112
Id
20185112
Updated
28.07.2023 03:40
Language
de
Title
Familiennachzug von Zweitfrauen?
AdditionalIndexing
1211;2811;2831
1
Texts
  • <p>Beim asyl- und ausländerrechtlichen Familiennachzug beschränkt sich der Kreis der anspruchsberechtigten Personen grundsätzlich auf die Ehegatten und minderjährigen Kinder. Bei Ehegatten bestimmt sich die Anerkennung der Heirat nach den gesetzlichen Bestimmungen desjenigen Staates, in dem die Heirat stattgefunden hat. Davon ausgenommen sind Ehen, die gegen den schweizerischen Ordre public verstossen. Dazu gehören auch polygame Ehen. Die kantonalen Migrationsbehörden und das Staatssekretariat für Migration prüfen jedes Gesuch um Familiennachzug sorgfältig. Dem Bundesrat ist kein Fall bekannt, in dem Zweitfrauen im Rahmen des asyl- respektive ausländerrechtlichen Familiennachzugs die Einreise in die Schweiz bewilligt wurde.</p>
  • <p>Polygamie ist in der Schweiz verboten. Gleichzeitig können anerkannte und auch vorläufig aufgenommene Flüchtlinge Familiennachzug geltend machen. Das betrifft auch muslimische Männer mit mehreren Frauen.</p><p>- Wie sieht die Schweizer Praxis aus?</p><p>- Kann der Bundesrat ausschliessen, dass im Rahmen des Familiennachzugs auch Zweitfrauen in die Schweiz kamen?</p><p>- Wenn nicht: Wie viele Personen (Frauen und Kinder) sind aus Vielehen in die Schweiz gekommen?</p>
  • Familiennachzug von Zweitfrauen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Beim asyl- und ausländerrechtlichen Familiennachzug beschränkt sich der Kreis der anspruchsberechtigten Personen grundsätzlich auf die Ehegatten und minderjährigen Kinder. Bei Ehegatten bestimmt sich die Anerkennung der Heirat nach den gesetzlichen Bestimmungen desjenigen Staates, in dem die Heirat stattgefunden hat. Davon ausgenommen sind Ehen, die gegen den schweizerischen Ordre public verstossen. Dazu gehören auch polygame Ehen. Die kantonalen Migrationsbehörden und das Staatssekretariat für Migration prüfen jedes Gesuch um Familiennachzug sorgfältig. Dem Bundesrat ist kein Fall bekannt, in dem Zweitfrauen im Rahmen des asyl- respektive ausländerrechtlichen Familiennachzugs die Einreise in die Schweiz bewilligt wurde.</p>
    • <p>Polygamie ist in der Schweiz verboten. Gleichzeitig können anerkannte und auch vorläufig aufgenommene Flüchtlinge Familiennachzug geltend machen. Das betrifft auch muslimische Männer mit mehreren Frauen.</p><p>- Wie sieht die Schweizer Praxis aus?</p><p>- Kann der Bundesrat ausschliessen, dass im Rahmen des Familiennachzugs auch Zweitfrauen in die Schweiz kamen?</p><p>- Wenn nicht: Wie viele Personen (Frauen und Kinder) sind aus Vielehen in die Schweiz gekommen?</p>
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