Flughafen Zürich. Safety Survey oder Bevorzugung der Zürcher Goldküste auf Kosten des Thurgaus?

ShortId
18.5176
Id
20185176
Updated
28.07.2023 03:51
Language
de
Title
Flughafen Zürich. Safety Survey oder Bevorzugung der Zürcher Goldküste auf Kosten des Thurgaus?
AdditionalIndexing
48
1
Texts
  • <p>Vorweg gilt es festzuhalten, dass das Genehmigungsverfahren für die im Betriebsreglement 2014 (BR 2014) zusammengefassten Änderungen von An- und Abflugverfahren des Flughafens Zürich beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) noch hängig ist. Entscheide sind in dieser Sache noch keine gefallen. Ein Hauptelement des BR 2014 ist die Umsetzung weiterer Massnahmen aus der Sicherheitsüberprüfung am Flughafen Zürich, darunter insbesondere eine Entflechtung der An- und Abflugrouten im Osten des Flughafens. Flughafen und Bazl hatten die deutschen Behörden ersucht, die Regelungen über die Anflüge über deutschem Hoheitsgebiet für die neuen Routen im Ostkonzept anzupassen. Diese Anpassung ist bis heute nicht erfolgt. </p><p>- Auch in der Teilgenehmigung des BR 2014 sind Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit vorgesehen, so insbesondere eine Anpassung des Abflugverfahrens ab der Piste 10, mit der ein Kreuzungspunkt in der Luft eliminiert wird. Ferner sollen Massnahmen umgesetzt werden, die einer flüssigeren Verkehrsabwicklung dienen und damit helfen, Verspätungen am späten Abend zu vermeiden. </p><p>- Die Sicherheit hat nach wie vor oberste Priorität und ist gewährleistet. Ohne die Zustimmung der deutschen Behörden ist jedoch die Entflechtung der An- und Abflugrouten im Ostkonzept nicht möglich, weil diese Routen auch über deutschem Staatsgebiet liegen. Weil die Entflechtung der An- und Abflugrouten im Ostkonzept ohne die Zustimmung Deutschlands nicht möglich ist, müssen die heutigen Flugrouten über dem Thurgau vorderhand bestehen bleiben. </p>
  • <p>Mit dem Betriebsreglement 2014 wollte der Flughafen Zürich das Ost-Süd-Konzept entflechten und damit die Sicherheit verbessern.</p><p>- Weshalb ist eine Teilgenehmigung des Betriebsreglementes 2014 erforderlich, wenn das wichtigste Ziel der Sicherheitsverbesserung gar nicht erreicht werden kann?</p><p>- Welcher Aspekt wird höher gewichtet als die Sicherheit?</p><p>- Weshalb werden die Abflugrouten der Pisten 32 bzw. 34 sistiert, während über dem Thurgau An- und Abflugrouten verflochten bleiben können?</p>
  • Flughafen Zürich. Safety Survey oder Bevorzugung der Zürcher Goldküste auf Kosten des Thurgaus?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vorweg gilt es festzuhalten, dass das Genehmigungsverfahren für die im Betriebsreglement 2014 (BR 2014) zusammengefassten Änderungen von An- und Abflugverfahren des Flughafens Zürich beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) noch hängig ist. Entscheide sind in dieser Sache noch keine gefallen. Ein Hauptelement des BR 2014 ist die Umsetzung weiterer Massnahmen aus der Sicherheitsüberprüfung am Flughafen Zürich, darunter insbesondere eine Entflechtung der An- und Abflugrouten im Osten des Flughafens. Flughafen und Bazl hatten die deutschen Behörden ersucht, die Regelungen über die Anflüge über deutschem Hoheitsgebiet für die neuen Routen im Ostkonzept anzupassen. Diese Anpassung ist bis heute nicht erfolgt. </p><p>- Auch in der Teilgenehmigung des BR 2014 sind Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit vorgesehen, so insbesondere eine Anpassung des Abflugverfahrens ab der Piste 10, mit der ein Kreuzungspunkt in der Luft eliminiert wird. Ferner sollen Massnahmen umgesetzt werden, die einer flüssigeren Verkehrsabwicklung dienen und damit helfen, Verspätungen am späten Abend zu vermeiden. </p><p>- Die Sicherheit hat nach wie vor oberste Priorität und ist gewährleistet. Ohne die Zustimmung der deutschen Behörden ist jedoch die Entflechtung der An- und Abflugrouten im Ostkonzept nicht möglich, weil diese Routen auch über deutschem Staatsgebiet liegen. Weil die Entflechtung der An- und Abflugrouten im Ostkonzept ohne die Zustimmung Deutschlands nicht möglich ist, müssen die heutigen Flugrouten über dem Thurgau vorderhand bestehen bleiben. </p>
    • <p>Mit dem Betriebsreglement 2014 wollte der Flughafen Zürich das Ost-Süd-Konzept entflechten und damit die Sicherheit verbessern.</p><p>- Weshalb ist eine Teilgenehmigung des Betriebsreglementes 2014 erforderlich, wenn das wichtigste Ziel der Sicherheitsverbesserung gar nicht erreicht werden kann?</p><p>- Welcher Aspekt wird höher gewichtet als die Sicherheit?</p><p>- Weshalb werden die Abflugrouten der Pisten 32 bzw. 34 sistiert, während über dem Thurgau An- und Abflugrouten verflochten bleiben können?</p>
    • Flughafen Zürich. Safety Survey oder Bevorzugung der Zürcher Goldküste auf Kosten des Thurgaus?

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