Anbindungsvertrag an die EU (2)

ShortId
18.5212
Id
20185212
Updated
28.07.2023 03:41
Language
de
Title
Anbindungsvertrag an die EU (2)
AdditionalIndexing
10;24;1231
1
Texts
  • <p>Am 2. März 2018 hat der Bundesrat seine Absicht bestätigt, die Verhandlungen über die institutionellen Fragen fortzusetzen. Er bekräftigte seinen Willen für ein rasches Vorankommen, um Rechtssicherheit für die Exportindustrie und Stabilität für die Schweizer Wirtschaft zu schaffen. </p><p>Aeschi Thomas 18.5212 und Riklin Kathy 18.5207.</p><p>Die Schweiz hat in diversen internationalen Verträgen eine Streitbeilegung mittels Schiedsgericht vereinbart. Die Schweiz hat zudem stets akzeptiert, dass die Auslegung des EU-Rechts gemäss der Rechtsprechung des EuGH erfolgen soll. Im Rahmen der vorgesehenen Lösung für die Streitbeilegung ist es für die Schweiz selbstverständlich, dass das Schiedsgericht den Streitfall autonom regelt. </p><p>Aeschi Thomas 18.5213 und Ruppen 18.5200.</p><p>Die Übernahme von Entwicklungen im EU-Recht, die für ein bestimmtes Abkommen zwischen der Schweiz und der EU relevant sind, soll dynamisch und nicht automatisch erfolgen. "Dynamisch" bedeutet, dass bei der Übernahme von neuem EU-Recht in ein bilaterales Abkommen die gewöhnlichen schweizerischen Gesetzgebungsverfahren respektiert werden. Somit sind die Grundsätze der direkten Demokratie sowie die Unabhängigkeit des Landes bewahrt. Im Gegenzug erwartet die Schweiz, ein Mitspracherecht bei der Ausarbeitung der Rechtsentwicklungen in der EU zu erhalten (decision shaping). </p><p>Aeschi Thomas 18.5214.</p><p>Staatliche Beihilfen werden in der EU durch die EU-Kommission überwacht. Für den Bundesrat steht ausser Frage, dass die EU-Kommission staatliche Beihilfen auf dem Territorium der Schweiz überwachen könnte. Sofern staatliche Beihilfen in der Schweiz einer Überwachung bedürfen, soll dies die Aufgabe einer unabhängigen Schweizer Behörde sein. Daher spricht der Bundesrat auch von einem sog. Zweipfeilersystem, wonach jede Partei ihre staatlichen Beihilfen auf ihrem eigenen Territorium überwachen würde. Bei der Schaffung einer solchen Behörde stellen sich in der Tat auch Fragen aus föderalistischer Sicht. Der Bundesrat hat daher eine interdepartementale Arbeitsgruppe geschaffen, welche unter Einbezug der Kantone die Ausgestaltung einer Schweizer Behörde prüfen soll. Dabei werden auch föderalistische und verfassungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sein. </p><p>Aeschi Thomas 18.5215.</p><p>Ein umfassendes Freihandelsabkommen mit der EU - wie das Ceta-Abkommen - würde im Vergleich zum bilateralen Vertragswerk einen Rückschritt bedeuten, der mit verminderter Wettbewerbsfähigkeit und Rechtssicherheit für die Schweizer Wirtschaft einherginge. Dies hat der Bundesrat in seinem Bericht in Beantwortung des Postulates von Ständerätin Keller-Sutter 13.4022 dargelegt. </p><p>Aeschi Thomas 18.5217.</p><p>Der Bundesrat vertritt nach wie vor die Haltung, dass der bilaterale Weg im Interesse der Schweiz ist. Dies trifft auch auf das Personenfreizügigkeitsabkommen zu. Diese Einschätzung wurde in mehreren unabhängigen Studien bestätigt, entspricht der Haltung der Schweizer Wirtschaft und wurde mehrmals von Schweizer Bevölkerung und Ständen unterstützt. Zudem hat sich die Koordination der Sozialversicherungen im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens für die Schweiz bisher bewährt, und es sind keine finanziellen Nachteile entstanden. EU-Staatsangehörige, die in der Schweiz sozialversichert sind, zahlen hier Beiträge und erhalten entsprechende Leistungen. Dasselbe gilt für Schweizer, die in der EU sozialversichert sind. </p>
  • <p>Carl Baudenbacher sagt Folgendes ("NZZ", 23. Februar 2018): "Dass die EU im materiellen Recht kein solches Schiedsgericht akzeptieren kann, das ja über dem EuGH stände, steht nicht nur im EWR-Abkommen, sondern auch im bilateralen Zollsicherheitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Wenn der fragliche Hinweis tatsächlich gegeben wurde, so hat die EU damit wohl auf das sogenannte Ukraine-Abkommen angespielt. Dort gibt es ein Schiedsgericht, das allerdings zur Vorlage an den EuGH verpflichtet ist, der verbindlich entscheidet."</p><p>Wie steht der Bundesrat zu dieser Aussage?</p>
  • Anbindungsvertrag an die EU (2)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 2. März 2018 hat der Bundesrat seine Absicht bestätigt, die Verhandlungen über die institutionellen Fragen fortzusetzen. Er bekräftigte seinen Willen für ein rasches Vorankommen, um Rechtssicherheit für die Exportindustrie und Stabilität für die Schweizer Wirtschaft zu schaffen. </p><p>Aeschi Thomas 18.5212 und Riklin Kathy 18.5207.</p><p>Die Schweiz hat in diversen internationalen Verträgen eine Streitbeilegung mittels Schiedsgericht vereinbart. Die Schweiz hat zudem stets akzeptiert, dass die Auslegung des EU-Rechts gemäss der Rechtsprechung des EuGH erfolgen soll. Im Rahmen der vorgesehenen Lösung für die Streitbeilegung ist es für die Schweiz selbstverständlich, dass das Schiedsgericht den Streitfall autonom regelt. </p><p>Aeschi Thomas 18.5213 und Ruppen 18.5200.</p><p>Die Übernahme von Entwicklungen im EU-Recht, die für ein bestimmtes Abkommen zwischen der Schweiz und der EU relevant sind, soll dynamisch und nicht automatisch erfolgen. "Dynamisch" bedeutet, dass bei der Übernahme von neuem EU-Recht in ein bilaterales Abkommen die gewöhnlichen schweizerischen Gesetzgebungsverfahren respektiert werden. Somit sind die Grundsätze der direkten Demokratie sowie die Unabhängigkeit des Landes bewahrt. Im Gegenzug erwartet die Schweiz, ein Mitspracherecht bei der Ausarbeitung der Rechtsentwicklungen in der EU zu erhalten (decision shaping). </p><p>Aeschi Thomas 18.5214.</p><p>Staatliche Beihilfen werden in der EU durch die EU-Kommission überwacht. Für den Bundesrat steht ausser Frage, dass die EU-Kommission staatliche Beihilfen auf dem Territorium der Schweiz überwachen könnte. Sofern staatliche Beihilfen in der Schweiz einer Überwachung bedürfen, soll dies die Aufgabe einer unabhängigen Schweizer Behörde sein. Daher spricht der Bundesrat auch von einem sog. Zweipfeilersystem, wonach jede Partei ihre staatlichen Beihilfen auf ihrem eigenen Territorium überwachen würde. Bei der Schaffung einer solchen Behörde stellen sich in der Tat auch Fragen aus föderalistischer Sicht. Der Bundesrat hat daher eine interdepartementale Arbeitsgruppe geschaffen, welche unter Einbezug der Kantone die Ausgestaltung einer Schweizer Behörde prüfen soll. Dabei werden auch föderalistische und verfassungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sein. </p><p>Aeschi Thomas 18.5215.</p><p>Ein umfassendes Freihandelsabkommen mit der EU - wie das Ceta-Abkommen - würde im Vergleich zum bilateralen Vertragswerk einen Rückschritt bedeuten, der mit verminderter Wettbewerbsfähigkeit und Rechtssicherheit für die Schweizer Wirtschaft einherginge. Dies hat der Bundesrat in seinem Bericht in Beantwortung des Postulates von Ständerätin Keller-Sutter 13.4022 dargelegt. </p><p>Aeschi Thomas 18.5217.</p><p>Der Bundesrat vertritt nach wie vor die Haltung, dass der bilaterale Weg im Interesse der Schweiz ist. Dies trifft auch auf das Personenfreizügigkeitsabkommen zu. Diese Einschätzung wurde in mehreren unabhängigen Studien bestätigt, entspricht der Haltung der Schweizer Wirtschaft und wurde mehrmals von Schweizer Bevölkerung und Ständen unterstützt. Zudem hat sich die Koordination der Sozialversicherungen im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens für die Schweiz bisher bewährt, und es sind keine finanziellen Nachteile entstanden. EU-Staatsangehörige, die in der Schweiz sozialversichert sind, zahlen hier Beiträge und erhalten entsprechende Leistungen. Dasselbe gilt für Schweizer, die in der EU sozialversichert sind. </p>
    • <p>Carl Baudenbacher sagt Folgendes ("NZZ", 23. Februar 2018): "Dass die EU im materiellen Recht kein solches Schiedsgericht akzeptieren kann, das ja über dem EuGH stände, steht nicht nur im EWR-Abkommen, sondern auch im bilateralen Zollsicherheitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Wenn der fragliche Hinweis tatsächlich gegeben wurde, so hat die EU damit wohl auf das sogenannte Ukraine-Abkommen angespielt. Dort gibt es ein Schiedsgericht, das allerdings zur Vorlage an den EuGH verpflichtet ist, der verbindlich entscheidet."</p><p>Wie steht der Bundesrat zu dieser Aussage?</p>
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