Rote Linie bei staatlichen Beihilfen

ShortId
18.5224
Id
20185224
Updated
28.07.2023 03:47
Language
de
Title
Rote Linie bei staatlichen Beihilfen
AdditionalIndexing
10;24
1
Texts
  • <p>Anlässlich der Präzisierung des Mandates zu den institutionellen Verhandlungen vom 2. März 2018 hat der Bundesrat festgehalten, dass verbindliche materielle Bestimmungen über staatliche Beihilfen nur in sektoriellen Abkommen ausgehandelt werden sollen. Diese Frage stellt sich derzeit lediglich in den Verhandlungen über ein Stromabkommen. Im institutionellen Abkommen sollen hingegen nur Prinzipien festgehalten werden, die in den von den Marktzugangsabkommen zwischen der Schweiz und der EU abgedeckten Bereichen anwendbar wären. Eine gesamthafte Übernahme des Beihilferechts der EU steht nicht zur Diskussion. In Bezug auf die Überwachung und Kontrolle der staatlichen Beihilfen hat der Bundesrat die zuständigen Departemente ermächtigt, zusammen mit den Kantonen eine Lösung zu erarbeiten, welche seitens der Schweiz und der EU je unabhängige Überwachungsinstanzen vorsieht (sogenannte Zweipfeilerlösung). Wie bei allen internationalen Verhandlungen wird der Bundesrat auch im Verhältnis zur EU nur dann ein Abkommen abschliessen, wenn dieses im Interesse der Schweiz ist.</p>
  • <p>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass</p><p>- die Regelungen der EU über staatliche Beihilfen höchstens im Rahmen von aktuell in Verhandlung befindlichen oder zukünftigen sektoriellen Abkommen und nicht zum Nachteil der Schweiz übernommen werden dürfen;</p><p>- auf keinen Fall eine pauschale oder rückwirkende Übernahme des EU-Beihilferechtes erfolgen darf und</p><p>- die Überwachung und Kontrolle der in der Schweiz gewährten Beihilfen nur von einer Schweizer Behörde sichergestellt werden darf?</p>
  • Rote Linie bei staatlichen Beihilfen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Anlässlich der Präzisierung des Mandates zu den institutionellen Verhandlungen vom 2. März 2018 hat der Bundesrat festgehalten, dass verbindliche materielle Bestimmungen über staatliche Beihilfen nur in sektoriellen Abkommen ausgehandelt werden sollen. Diese Frage stellt sich derzeit lediglich in den Verhandlungen über ein Stromabkommen. Im institutionellen Abkommen sollen hingegen nur Prinzipien festgehalten werden, die in den von den Marktzugangsabkommen zwischen der Schweiz und der EU abgedeckten Bereichen anwendbar wären. Eine gesamthafte Übernahme des Beihilferechts der EU steht nicht zur Diskussion. In Bezug auf die Überwachung und Kontrolle der staatlichen Beihilfen hat der Bundesrat die zuständigen Departemente ermächtigt, zusammen mit den Kantonen eine Lösung zu erarbeiten, welche seitens der Schweiz und der EU je unabhängige Überwachungsinstanzen vorsieht (sogenannte Zweipfeilerlösung). Wie bei allen internationalen Verhandlungen wird der Bundesrat auch im Verhältnis zur EU nur dann ein Abkommen abschliessen, wenn dieses im Interesse der Schweiz ist.</p>
    • <p>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass</p><p>- die Regelungen der EU über staatliche Beihilfen höchstens im Rahmen von aktuell in Verhandlung befindlichen oder zukünftigen sektoriellen Abkommen und nicht zum Nachteil der Schweiz übernommen werden dürfen;</p><p>- auf keinen Fall eine pauschale oder rückwirkende Übernahme des EU-Beihilferechtes erfolgen darf und</p><p>- die Überwachung und Kontrolle der in der Schweiz gewährten Beihilfen nur von einer Schweizer Behörde sichergestellt werden darf?</p>
    • Rote Linie bei staatlichen Beihilfen

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