Keine nennenswerte Kostendämpfung im Pharmabereich?

ShortId
18.5229
Id
20185229
Updated
28.07.2023 03:46
Language
de
Title
Keine nennenswerte Kostendämpfung im Pharmabereich?
AdditionalIndexing
15;2841
1
Texts
  • <p>Die Kostendämpfung ist eine der grossen Herausforderungen, die alle Gesundheitsakteure betreffen. Der Bundesrat will darum mit dem Kostendämpfungsprogramm in allen Bereichen ansetzen, auch bei den Ausgaben für Arzneimittel. Es gilt, alle Massnahmen des Expertenberichtes zu prüfen, zusätzliche Massnahmen vorzusehen und die umzusetzenden Massnahmen in zwei Rechtsetzungspaketen gruppiert vorzulegen. Mit dieser vom Gesamtbundesrat beschlossenen Vorgehensweise kann sichergestellt werden, dass die grosse Anzahl vorgeschlagener und zu prüfender Massnahmen effizient und in möglichst kurzer Zeit bearbeitet und anschliessend umgesetzt werden kann. Ein erstes Rechtsetzungspaket, welches unter anderem Massnahmen im Tarifbereich, in der Rechnungskontrolle sowie die Einführung eines KVG-Experimentierartikels und eines Referenzpreissystems für patentabgelaufene Arzneimittel vorsieht, wird im Herbst 2018 in Vernehmlassung gegeben. Ein zweites Paket, das ebenfalls Massnahmen im Arzneimittelbereich vorsieht, wird 2019 folgen. Nicht zu vergessen sind im Arzneimittelbereich zudem die bereits laufenden Massnahmen. So resultierten aus der ersten Etappe der Wiedereinführung der dreijährlichen Arzneimittelüberprüfung im Jahr 2017 Einsparungen von rund 190 Millionen Franken.</p>
  • <p>Zur Kostendämpfung haben die Experten des EDI letztes Jahr 10 Massnahmen vorgeschlagen, welche Medikamente betreffen. In der Folge wurde von der Verwaltung ein umfangreiches Massnahmenpaket für diesen Bereich angekündigt. Mit dem Referenzpreissystem hat der Bundesrat am 28. März 2018 aber nur eine einzige, längst erwartete Massnahme aufgenommen.</p><p>Stellt der Bundesrat die Interessen der Pharmaindustrie über jene der Prämienzahler und einer für die ganze Bevölkerung bezahlbaren Krankenversicherung?</p>
  • Keine nennenswerte Kostendämpfung im Pharmabereich?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kostendämpfung ist eine der grossen Herausforderungen, die alle Gesundheitsakteure betreffen. Der Bundesrat will darum mit dem Kostendämpfungsprogramm in allen Bereichen ansetzen, auch bei den Ausgaben für Arzneimittel. Es gilt, alle Massnahmen des Expertenberichtes zu prüfen, zusätzliche Massnahmen vorzusehen und die umzusetzenden Massnahmen in zwei Rechtsetzungspaketen gruppiert vorzulegen. Mit dieser vom Gesamtbundesrat beschlossenen Vorgehensweise kann sichergestellt werden, dass die grosse Anzahl vorgeschlagener und zu prüfender Massnahmen effizient und in möglichst kurzer Zeit bearbeitet und anschliessend umgesetzt werden kann. Ein erstes Rechtsetzungspaket, welches unter anderem Massnahmen im Tarifbereich, in der Rechnungskontrolle sowie die Einführung eines KVG-Experimentierartikels und eines Referenzpreissystems für patentabgelaufene Arzneimittel vorsieht, wird im Herbst 2018 in Vernehmlassung gegeben. Ein zweites Paket, das ebenfalls Massnahmen im Arzneimittelbereich vorsieht, wird 2019 folgen. Nicht zu vergessen sind im Arzneimittelbereich zudem die bereits laufenden Massnahmen. So resultierten aus der ersten Etappe der Wiedereinführung der dreijährlichen Arzneimittelüberprüfung im Jahr 2017 Einsparungen von rund 190 Millionen Franken.</p>
    • <p>Zur Kostendämpfung haben die Experten des EDI letztes Jahr 10 Massnahmen vorgeschlagen, welche Medikamente betreffen. In der Folge wurde von der Verwaltung ein umfangreiches Massnahmenpaket für diesen Bereich angekündigt. Mit dem Referenzpreissystem hat der Bundesrat am 28. März 2018 aber nur eine einzige, längst erwartete Massnahme aufgenommen.</p><p>Stellt der Bundesrat die Interessen der Pharmaindustrie über jene der Prämienzahler und einer für die ganze Bevölkerung bezahlbaren Krankenversicherung?</p>
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