Naher Osten. Nachfragen zu den Grundlagen unserer Politik

ShortId
18.5250
Id
20185250
Updated
28.07.2023 03:35
Language
de
Title
Naher Osten. Nachfragen zu den Grundlagen unserer Politik
AdditionalIndexing
09;08;1231
1
Texts
  • <p>1. Zur Schweizer Position zum Nahostkonflikt: Die Schweiz bekennt sich zu einem gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israeli und Palästinensern gemäss internationalem Recht, den relevanten Resolutionen des Uno-Sicherheitsrates und auf der Grundlage einer verhandelten Zweistaatenlösung, die sich an den Grenzen von 1967 orientiert. Israelische Siedlungen sind nach dem humanitären Völkerrecht illegal und verletzen die Menschenrechte. Jede Lösung des Konflikts im Nahen Osten muss auf einer gerechten, umfassenden und verhandelten Lösung für das Problem der palästinensischen Flüchtlinge basieren. Die Schweiz fordert alle Konfliktparteien im Nahen Osten regelmässig dazu auf, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. </p><p>2. Zur Genfer Initiative: Die Genfer Initiative wie auch andere Bemühungen haben ihr Ziel einer Verhandlungslösung für den Konflikt im Nahen Osten nicht erreicht, auch wenn sich diese Initiative als eine nützliche Impulsgeberin erwiesen hat. Namentlich für die Bemühungen im internationalen Genf hat die Schweiz substanziell Unterstützung geleistet. Der Bundesrat wird Bemühungen zur Realisierung einer Zweistaatenlösung weiterhin unterstützen. </p><p>3. Zur UNRWA: Der Bundesrat entschied im Dezember 2016 die Fortsetzung der Finanzierung der UNRWA für die Jahre 2017 bis 2020. Der Schweizer Beitrag variiert jährlich zwischen 21 und 27 Millionen Franken. Diese Grundlagen behalten Gültigkeit. Als wichtige humanitäre Partnerin der Schweiz spielt die UNRWA nach wie vor eine Schlüsselrolle für die Stabilität in der Region und für den Kampf gegen die Radikalisierung. Wie auch das Parlament dies im Rahmen der Beratungen zur Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 explizit gefordert hat, werden die Massnahmen des Bundes regelmässig überprüft. Dazu gehört, dass der Bundesrat sein Engagement regelmässig hinterfragt. In diesem Sinne sind auch die Aussagen des EDA zu verstehen. Als wichtige Beitragszahlerin wird sich die Schweiz weiterhin aktiv am Reformprozess der UNRWA beteiligen und sich in die Überlegungen zur Zukunft dieser Organisation einbringen. </p><p>4. Zur Situation im besetzten palästinensischen Gebiet: Die Lebensbedingungen für die Bevölkerung im besetzten palästinensischen Gebiet sind schwierig. Dies betrifft insbesondere den Gazastreifen, wo die humanitäre, medizinische und ökonomische Lage für die Bevölkerung kritisch ist. In der aktuellen Krise in Gaza hat die Schweiz ihre Unterstützung für humanitäre Partner verstärkt. So hat sie dem IKRK zwei medizinische Experten zur Verfügung gestellt und dem länderspezifischen Nothilfefonds der Uno zusätzliche Mittel im Umfang von 1 Million Franken als Beitrag zur Linderung der humanitären Bedürfnisse zukommen lassen. Ebenfalls hat die Schweiz in einem Communiqué vom 15. Mai 2018 Israels Gewalt gegen die Demonstranten in Gaza verurteilt, die Behörden in Gaza dazu aufgerufen sicherzustellen, dass die Demonstrationen friedlich verlaufen, und den Uno-Generalsekretär in seiner Forderung nach einer unabhängigen und transparenten Untersuchung der jüngsten Ereignisse unterstützt. Was die Resolution zur Situation in Gaza betrifft, welche in der letzten Sondersession des Menschenrechtsrates verabschiedet worden ist: Dieser Resolutionstext war nicht ausgewogen, deshalb hat ihn die Schweiz nicht unterstützt. </p><p>5. Zu weiteren multilateralen Fragen: Die Attraktivität des internationalen Genf ist fest verankert und lebt insbesondere auch von offenen und lösungsorientierten Diskussionen über aktuelle weltpolitische Fragen. Eine ehrliche und sachbezogene Diskussionskultur ist gleichsam eine Stärke der Schweizer Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im Uno-Sicherheitsrat.</p>
  • <p>Ist der Bundesrat nach wie vor der Meinung:</p><p>- dass die israelischen Siedlungen ausserhalb der Demarkationslinie von 1967 illegal sind;</p><p>- dass der Verlauf des israelischen Grenzzauns illegal ist, so wie es der Internationale Gerichtshof 2004 festgestellt hat;</p><p>- dass die Palästinenserinnen und Palästinenser, die 1947/48 bei der Gründung des Staates Israel geflohen sind, ein Rückkehrrecht haben, so wie es die Uno anerkannt hat und das natürlich ausgehandelt werden muss?</p>
  • Naher Osten. Nachfragen zu den Grundlagen unserer Politik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Zur Schweizer Position zum Nahostkonflikt: Die Schweiz bekennt sich zu einem gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israeli und Palästinensern gemäss internationalem Recht, den relevanten Resolutionen des Uno-Sicherheitsrates und auf der Grundlage einer verhandelten Zweistaatenlösung, die sich an den Grenzen von 1967 orientiert. Israelische Siedlungen sind nach dem humanitären Völkerrecht illegal und verletzen die Menschenrechte. Jede Lösung des Konflikts im Nahen Osten muss auf einer gerechten, umfassenden und verhandelten Lösung für das Problem der palästinensischen Flüchtlinge basieren. Die Schweiz fordert alle Konfliktparteien im Nahen Osten regelmässig dazu auf, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. </p><p>2. Zur Genfer Initiative: Die Genfer Initiative wie auch andere Bemühungen haben ihr Ziel einer Verhandlungslösung für den Konflikt im Nahen Osten nicht erreicht, auch wenn sich diese Initiative als eine nützliche Impulsgeberin erwiesen hat. Namentlich für die Bemühungen im internationalen Genf hat die Schweiz substanziell Unterstützung geleistet. Der Bundesrat wird Bemühungen zur Realisierung einer Zweistaatenlösung weiterhin unterstützen. </p><p>3. Zur UNRWA: Der Bundesrat entschied im Dezember 2016 die Fortsetzung der Finanzierung der UNRWA für die Jahre 2017 bis 2020. Der Schweizer Beitrag variiert jährlich zwischen 21 und 27 Millionen Franken. Diese Grundlagen behalten Gültigkeit. Als wichtige humanitäre Partnerin der Schweiz spielt die UNRWA nach wie vor eine Schlüsselrolle für die Stabilität in der Region und für den Kampf gegen die Radikalisierung. Wie auch das Parlament dies im Rahmen der Beratungen zur Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 explizit gefordert hat, werden die Massnahmen des Bundes regelmässig überprüft. Dazu gehört, dass der Bundesrat sein Engagement regelmässig hinterfragt. In diesem Sinne sind auch die Aussagen des EDA zu verstehen. Als wichtige Beitragszahlerin wird sich die Schweiz weiterhin aktiv am Reformprozess der UNRWA beteiligen und sich in die Überlegungen zur Zukunft dieser Organisation einbringen. </p><p>4. Zur Situation im besetzten palästinensischen Gebiet: Die Lebensbedingungen für die Bevölkerung im besetzten palästinensischen Gebiet sind schwierig. Dies betrifft insbesondere den Gazastreifen, wo die humanitäre, medizinische und ökonomische Lage für die Bevölkerung kritisch ist. In der aktuellen Krise in Gaza hat die Schweiz ihre Unterstützung für humanitäre Partner verstärkt. So hat sie dem IKRK zwei medizinische Experten zur Verfügung gestellt und dem länderspezifischen Nothilfefonds der Uno zusätzliche Mittel im Umfang von 1 Million Franken als Beitrag zur Linderung der humanitären Bedürfnisse zukommen lassen. Ebenfalls hat die Schweiz in einem Communiqué vom 15. Mai 2018 Israels Gewalt gegen die Demonstranten in Gaza verurteilt, die Behörden in Gaza dazu aufgerufen sicherzustellen, dass die Demonstrationen friedlich verlaufen, und den Uno-Generalsekretär in seiner Forderung nach einer unabhängigen und transparenten Untersuchung der jüngsten Ereignisse unterstützt. Was die Resolution zur Situation in Gaza betrifft, welche in der letzten Sondersession des Menschenrechtsrates verabschiedet worden ist: Dieser Resolutionstext war nicht ausgewogen, deshalb hat ihn die Schweiz nicht unterstützt. </p><p>5. Zu weiteren multilateralen Fragen: Die Attraktivität des internationalen Genf ist fest verankert und lebt insbesondere auch von offenen und lösungsorientierten Diskussionen über aktuelle weltpolitische Fragen. Eine ehrliche und sachbezogene Diskussionskultur ist gleichsam eine Stärke der Schweizer Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im Uno-Sicherheitsrat.</p>
    • <p>Ist der Bundesrat nach wie vor der Meinung:</p><p>- dass die israelischen Siedlungen ausserhalb der Demarkationslinie von 1967 illegal sind;</p><p>- dass der Verlauf des israelischen Grenzzauns illegal ist, so wie es der Internationale Gerichtshof 2004 festgestellt hat;</p><p>- dass die Palästinenserinnen und Palästinenser, die 1947/48 bei der Gründung des Staates Israel geflohen sind, ein Rückkehrrecht haben, so wie es die Uno anerkannt hat und das natürlich ausgehandelt werden muss?</p>
    • Naher Osten. Nachfragen zu den Grundlagen unserer Politik

Back to List