Die SBB verlangen bei einer Ausschreibung 20 000 Franken Schutzgebühr

ShortId
18.5263
Id
20185263
Updated
28.07.2023 03:29
Language
de
Title
Die SBB verlangen bei einer Ausschreibung 20 000 Franken Schutzgebühr
AdditionalIndexing
04;48
1
Texts
  • <p>Das Instrument der Schutzgebühr ist vergaberechtlich zulässig. Die Schutzgebühr ist explizit vorgesehen bei Planungs- und Gesamtleistungswettbewerben, welche in der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen geregelt sind. Gemäss Auskunft nutzen die SBB das Instrument in Fällen, in denen die Vergabeunterlagen spezifisches Know-how enthalten, welches es zu schützen gilt und deshalb nicht einem breiten Kreis zugänglich gemacht werden soll. Damit soll verhindert werden, dass die Unterlagen auf simap.ch heruntergeladen werden ohne konkretes Interesse, ein Angebot einzureichen. Dies trifft gemäss SBB im vorliegenden Fall zu. Die Höhe der Schutzgebühr wird im Verhältnis zum Vergabevolumen angesetzt. Im vorliegenden Fall beläuft sich das Vergabevolumen auf einen hohen einstelligen Millionenbetrag. Die Gebühr wird nach Abschluss des Beschaffungsverfahrens den Anbietern zurückbezahlt. Der Bundesrat beurteilt diese SBB-Praxis nicht. Diese liegt in der operativen Verantwortung der Unternehmung.</p>
  • <p>Auf simap.ch schreiben die SBB den Auftrag "Ersatz 36 V-Batteriesysteme" aus. Interessenten erhalten die Ausschreibungsunterlagen nur gegen eine Schutzgebühr von 20 000 Franken. Das Geld erstatten die SBB nur zurück, wenn ein gültiges, vollständiges und geeignetes Angebot eingereicht wurde. Wer aufgrund der Details aus den Unterlagen nicht offeriert, erhält nichts zurück.</p><p>1. Was hält der Bundesrat von dieser SBB-Praxis?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass damit insbesondere kleinere Unternehmen benachteiligt werden?</p>
  • Die SBB verlangen bei einer Ausschreibung 20 000 Franken Schutzgebühr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Instrument der Schutzgebühr ist vergaberechtlich zulässig. Die Schutzgebühr ist explizit vorgesehen bei Planungs- und Gesamtleistungswettbewerben, welche in der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen geregelt sind. Gemäss Auskunft nutzen die SBB das Instrument in Fällen, in denen die Vergabeunterlagen spezifisches Know-how enthalten, welches es zu schützen gilt und deshalb nicht einem breiten Kreis zugänglich gemacht werden soll. Damit soll verhindert werden, dass die Unterlagen auf simap.ch heruntergeladen werden ohne konkretes Interesse, ein Angebot einzureichen. Dies trifft gemäss SBB im vorliegenden Fall zu. Die Höhe der Schutzgebühr wird im Verhältnis zum Vergabevolumen angesetzt. Im vorliegenden Fall beläuft sich das Vergabevolumen auf einen hohen einstelligen Millionenbetrag. Die Gebühr wird nach Abschluss des Beschaffungsverfahrens den Anbietern zurückbezahlt. Der Bundesrat beurteilt diese SBB-Praxis nicht. Diese liegt in der operativen Verantwortung der Unternehmung.</p>
    • <p>Auf simap.ch schreiben die SBB den Auftrag "Ersatz 36 V-Batteriesysteme" aus. Interessenten erhalten die Ausschreibungsunterlagen nur gegen eine Schutzgebühr von 20 000 Franken. Das Geld erstatten die SBB nur zurück, wenn ein gültiges, vollständiges und geeignetes Angebot eingereicht wurde. Wer aufgrund der Details aus den Unterlagen nicht offeriert, erhält nichts zurück.</p><p>1. Was hält der Bundesrat von dieser SBB-Praxis?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass damit insbesondere kleinere Unternehmen benachteiligt werden?</p>
    • Die SBB verlangen bei einer Ausschreibung 20 000 Franken Schutzgebühr

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