Schnelle Auszahlung der Gelder für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

ShortId
18.5268
Id
20185268
Updated
28.07.2023 03:32
Language
de
Title
Schnelle Auszahlung der Gelder für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
AdditionalIndexing
2836;28;24
1
Texts
  • <p>Beim Bundesamt für Justiz sind bis Ende März 2018 insgesamt 9018 Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag eingegangen. Der Bundesrat ging in seiner Botschaft ursprünglich von 12 000 bis höchstens 15 000 anspruchsberechtigten Opfern aus. Schon damals war aber klar, dass - aus verschiedensten Gründen - wohl nicht alle anspruchsberechtigten Personen ein solches Gesuch einreichen würden. Von daher liegen die rund 9000 eingegangenen Gesuche noch im Schätzbereich. Diejenigen Personen, deren Gesuch gutgeheissen werden kann, werden alle denselben, maximalen Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 25 000 Franken erhalten. Das Bundesamt für Justiz hat inzwischen bereits rund 1400 Gesuche von schwerkranken Personen sowie von hochbetagten Personen prioritär behandelt. Weitere rund 2500 prioritär zu behandelnde Gesuche sollten bis Anfang/Mitte nächsten Jahres behandelt sein. Auch mit den ersten Auszahlungen konnte früher als geplant begonnen werden. Die bisher gemachten Erfahrungen zeigen indessen, dass es weit weniger Routinefälle gibt als ursprünglich erwartet. Vielmehr ist bei der Bearbeitung der Gesuche und anderer Eingaben Sorgfalt und Flexibilität erforderlich, nicht zuletzt auch bei den Kontakten mit den Opfern und involvierten Behörden. Deshalb kann bei dieser Ausgangslage auch nicht damit gerechnet werden, die Bearbeitungsdauer für alle 9000 Gesuche drastisch verkürzen zu können. Hingegen wird das Bundesamt für Justiz alles daransetzen, dass die vom Parlament gesetzte Frist für die Bearbeitung der Gesuche (d. h. Ende März 2021) nicht unnötig ausgeschöpft wird.</p>
  • <p>Die meisten Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen haben bereits ein fortgeschrittenes Alter erreicht, und viele kämpfen mit gesundheitlichen Problemen. Eine schnelle Auszahlung ist somit dringend geboten. Gemäss Berichten wurde nur etwas mehr als die Hälfte der erwarteten Gesuche für den Solidaritätsbeitrag als Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen eingereicht.</p><p>Kann unter diesen Umständen auch mit der Halbierung der nötigen Frist bis zum Abschluss der Auszahlungen gerechnet werden?</p>
  • Schnelle Auszahlung der Gelder für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Beim Bundesamt für Justiz sind bis Ende März 2018 insgesamt 9018 Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag eingegangen. Der Bundesrat ging in seiner Botschaft ursprünglich von 12 000 bis höchstens 15 000 anspruchsberechtigten Opfern aus. Schon damals war aber klar, dass - aus verschiedensten Gründen - wohl nicht alle anspruchsberechtigten Personen ein solches Gesuch einreichen würden. Von daher liegen die rund 9000 eingegangenen Gesuche noch im Schätzbereich. Diejenigen Personen, deren Gesuch gutgeheissen werden kann, werden alle denselben, maximalen Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 25 000 Franken erhalten. Das Bundesamt für Justiz hat inzwischen bereits rund 1400 Gesuche von schwerkranken Personen sowie von hochbetagten Personen prioritär behandelt. Weitere rund 2500 prioritär zu behandelnde Gesuche sollten bis Anfang/Mitte nächsten Jahres behandelt sein. Auch mit den ersten Auszahlungen konnte früher als geplant begonnen werden. Die bisher gemachten Erfahrungen zeigen indessen, dass es weit weniger Routinefälle gibt als ursprünglich erwartet. Vielmehr ist bei der Bearbeitung der Gesuche und anderer Eingaben Sorgfalt und Flexibilität erforderlich, nicht zuletzt auch bei den Kontakten mit den Opfern und involvierten Behörden. Deshalb kann bei dieser Ausgangslage auch nicht damit gerechnet werden, die Bearbeitungsdauer für alle 9000 Gesuche drastisch verkürzen zu können. Hingegen wird das Bundesamt für Justiz alles daransetzen, dass die vom Parlament gesetzte Frist für die Bearbeitung der Gesuche (d. h. Ende März 2021) nicht unnötig ausgeschöpft wird.</p>
    • <p>Die meisten Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen haben bereits ein fortgeschrittenes Alter erreicht, und viele kämpfen mit gesundheitlichen Problemen. Eine schnelle Auszahlung ist somit dringend geboten. Gemäss Berichten wurde nur etwas mehr als die Hälfte der erwarteten Gesuche für den Solidaritätsbeitrag als Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen eingereicht.</p><p>Kann unter diesen Umständen auch mit der Halbierung der nötigen Frist bis zum Abschluss der Auszahlungen gerechnet werden?</p>
    • Schnelle Auszahlung der Gelder für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

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