IV. Polydisziplinäre Gutachten und Qualitätssicherung

ShortId
18.5276
Id
20185276
Updated
28.07.2023 03:28
Language
de
Title
IV. Polydisziplinäre Gutachten und Qualitätssicherung
AdditionalIndexing
44;2836
1
Texts
  • <p>1. Die im Gutachten ausgewiesene Arbeitsunfähigkeit hat keinen Einfluss auf die Bewertung der Qualität von Gutachten durch die IV-Stellen. Insofern ist nicht nachvollziehbar, inwieweit Schadenanwälte aufgezeigt haben sollen, dass polydisziplinäre Gutachten mit einer rentenrelevanten Arbeitsunfähigkeit von der IV schlechter bewertet werden sollen. Die Gerichte stützen sich in über 90 Prozent der Fälle auf die Resultate der Gutachten, was zumindest ein Indiz für eine hohe Qualität ist. </p><p>2. Die in der Interpellation Häsler 18.3188 angesprochene unabhängige Stelle für Qualitätssicherung soll im Rahmen der Umsetzung der Weiterentwicklung der IV geschaffen werden. Bereits heute wird in Fragen der Qualitätssicherung mit den Behindertenverbänden zusammengearbeitet. In diesem Sinne wird auch die Zusammenarbeit im Hinblick auf die unabhängige Stelle der Qualitätssicherung weitergeführt.</p>
  • <p>Die Schadenanwälte haben aufgezeigt, dass polydisziplinäre Gutachten, die Arbeitsunfähigkeit attestieren, von den IV-Stellen schlechter bewertet werden.</p><p>1. Gibt es im aktuellen Bewertungssystem einen Zusammenhang zwischen der attestierten Arbeitsfähigkeit und dem Resultat der Bewertung?</p><p>2. In der Stellungnahme zur Interpellation Häsler 18.3188 beschreibt der Bundesrat die Möglichkeit, eine unabhängige Stelle für die Qualitätssicherung zu schaffen.</p><p>Werden die Betroffenen bei dieser geplanten Qualitätskontrolle mit einbezogen?</p>
  • IV. Polydisziplinäre Gutachten und Qualitätssicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die im Gutachten ausgewiesene Arbeitsunfähigkeit hat keinen Einfluss auf die Bewertung der Qualität von Gutachten durch die IV-Stellen. Insofern ist nicht nachvollziehbar, inwieweit Schadenanwälte aufgezeigt haben sollen, dass polydisziplinäre Gutachten mit einer rentenrelevanten Arbeitsunfähigkeit von der IV schlechter bewertet werden sollen. Die Gerichte stützen sich in über 90 Prozent der Fälle auf die Resultate der Gutachten, was zumindest ein Indiz für eine hohe Qualität ist. </p><p>2. Die in der Interpellation Häsler 18.3188 angesprochene unabhängige Stelle für Qualitätssicherung soll im Rahmen der Umsetzung der Weiterentwicklung der IV geschaffen werden. Bereits heute wird in Fragen der Qualitätssicherung mit den Behindertenverbänden zusammengearbeitet. In diesem Sinne wird auch die Zusammenarbeit im Hinblick auf die unabhängige Stelle der Qualitätssicherung weitergeführt.</p>
    • <p>Die Schadenanwälte haben aufgezeigt, dass polydisziplinäre Gutachten, die Arbeitsunfähigkeit attestieren, von den IV-Stellen schlechter bewertet werden.</p><p>1. Gibt es im aktuellen Bewertungssystem einen Zusammenhang zwischen der attestierten Arbeitsfähigkeit und dem Resultat der Bewertung?</p><p>2. In der Stellungnahme zur Interpellation Häsler 18.3188 beschreibt der Bundesrat die Möglichkeit, eine unabhängige Stelle für die Qualitätssicherung zu schaffen.</p><p>Werden die Betroffenen bei dieser geplanten Qualitätskontrolle mit einbezogen?</p>
    • IV. Polydisziplinäre Gutachten und Qualitätssicherung

Back to List