Ausschaffung krimineller Ausländer. Wie viele Härtefälle?

ShortId
18.5279
Id
20185279
Updated
28.07.2023 03:29
Language
de
Title
Ausschaffung krimineller Ausländer. Wie viele Härtefälle?
AdditionalIndexing
1216;2811
1
Texts
  • <p>Die Statistik des Bundesamtes für Statistik zu den Landesverweisungen im Jahr 2017 wurde heute veröffentlicht. </p><p>- 2017 ergingen 3646 Urteile, die eine Straftat nach Artikel 66a StGB enthielten (sogenannte Katalogtaten). Da eine gemeinsame Begehung von Diebstahl und Hausfriedensbruch - eine Katalogtat gemäss Artikel 66a Absatz 1 Buchstabe d StGB - aus der Strafurteilsstatistik nicht ersichtlich ist, konnte die Anzahl der Urteile für diese Straftaten nicht berechnet werden. </p><p>- Von diesen 3646 Urteilen betrafen 1210 Urteile Straftaten, die nach Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung begangen wurden. Für die übrigen Urteile kam noch das alte Recht zur Anwendung. Bei 46 Prozent dieser 1210 Urteile, also bei 559 Urteilen, haben die Gerichte und die Staatsanwaltschaften keine Landesverweisung ausgesprochen. Bei Freiheitsstrafen von über sechs Monaten haben die Gerichte in 88 Prozent der Fälle eine Landesverweisung verhängt. </p><p>- Insgesamt wurden 1039 Landesverweisungen ausgesprochen. Darin enthalten sind auch Verurteilungen zu Landesverweisungen, die ausgesprochen wurden, obwohl keine Katalogstraftat vorlag (z. B. Betäubungsmittelhandel). Auswertungen zu den Delikten und die kantonalen Daten sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Statistik einsehbar. Auswertungen zu den Nationalitäten der Täter bedingen wegen der erforderlichen Qualitätssicherung mehr Aufwand und werden deshalb jeweils im weiteren Verlauf des Jahres vom Bundesamt für Statistik publiziert.</p>
  • <p>Seit dem 1. Oktober 2016 ist die "pfefferscharfe" Gesetzgebung zur Ausschaffung krimineller Ausländer in Kraft.</p><p>Wie viele Härtefälle wurden in diesem Zusammenhang im Jahr 2017 von Staatsanwaltschaften und Gerichten ausgesprochen, aufgeschlüsselt nach Delikten, Kantonen und den Nationalitäten der Täter?</p>
  • Ausschaffung krimineller Ausländer. Wie viele Härtefälle?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Statistik des Bundesamtes für Statistik zu den Landesverweisungen im Jahr 2017 wurde heute veröffentlicht. </p><p>- 2017 ergingen 3646 Urteile, die eine Straftat nach Artikel 66a StGB enthielten (sogenannte Katalogtaten). Da eine gemeinsame Begehung von Diebstahl und Hausfriedensbruch - eine Katalogtat gemäss Artikel 66a Absatz 1 Buchstabe d StGB - aus der Strafurteilsstatistik nicht ersichtlich ist, konnte die Anzahl der Urteile für diese Straftaten nicht berechnet werden. </p><p>- Von diesen 3646 Urteilen betrafen 1210 Urteile Straftaten, die nach Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung begangen wurden. Für die übrigen Urteile kam noch das alte Recht zur Anwendung. Bei 46 Prozent dieser 1210 Urteile, also bei 559 Urteilen, haben die Gerichte und die Staatsanwaltschaften keine Landesverweisung ausgesprochen. Bei Freiheitsstrafen von über sechs Monaten haben die Gerichte in 88 Prozent der Fälle eine Landesverweisung verhängt. </p><p>- Insgesamt wurden 1039 Landesverweisungen ausgesprochen. Darin enthalten sind auch Verurteilungen zu Landesverweisungen, die ausgesprochen wurden, obwohl keine Katalogstraftat vorlag (z. B. Betäubungsmittelhandel). Auswertungen zu den Delikten und die kantonalen Daten sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Statistik einsehbar. Auswertungen zu den Nationalitäten der Täter bedingen wegen der erforderlichen Qualitätssicherung mehr Aufwand und werden deshalb jeweils im weiteren Verlauf des Jahres vom Bundesamt für Statistik publiziert.</p>
    • <p>Seit dem 1. Oktober 2016 ist die "pfefferscharfe" Gesetzgebung zur Ausschaffung krimineller Ausländer in Kraft.</p><p>Wie viele Härtefälle wurden in diesem Zusammenhang im Jahr 2017 von Staatsanwaltschaften und Gerichten ausgesprochen, aufgeschlüsselt nach Delikten, Kantonen und den Nationalitäten der Täter?</p>
    • Ausschaffung krimineller Ausländer. Wie viele Härtefälle?

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