Werden Interessenkonflikte in und durch Prüfgesellschaften wirksam durchgesetzt?

ShortId
18.5283
Id
20185283
Updated
28.07.2023 03:27
Language
de
Title
Werden Interessenkonflikte in und durch Prüfgesellschaften wirksam durchgesetzt?
AdditionalIndexing
24;04;15
1
Texts
  • <p>1. Das Revisionsaufsichtsgesetz regelt die formellen Aspekte von Zulassung und Beaufsichtigung der Revisionsbranche in der Schweiz. Das Obligationenrecht enthält dagegen die inhaltlichen Vorgaben an die Prüfung und sieht ausdrücklich vor, dass die Revisionsstelle unabhängig sein und sich ihr Prüfungsurteil objektiv bilden muss. Darunter fällt jede Form von Interessenkonflikt und explizit auch das Selbstprüfungsverbot (Art. 728 Abs. 2 Ziff. 4 OR). </p><p>2. Ende 2017 gab es in der Schweiz 2635 zugelassene Revisionsunternehmen. Dem risikoorientierten Ansatz des Revisionsaufsichtsgesetzes folgend, werden davon diejenigen 31 Revisionsunternehmen von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde beaufsichtigt, die Unternehmen des öffentlichen Interesses prüfen (vor allem börsenkotierte Unternehmen und Finanzinstitute). Die Revisionsunternehmen werden je nach wirtschaftlicher Bedeutung in einem ein- oder dreijährigen Inspektionszyklus überprüft. Zudem kann die Revisionsaufsichtsbehörde bei Verdacht auf Verstösse auch umgehend aktiv werden, wie sie dies z. B. im Fall der "Postauto-Affäre" kommuniziert hat. Bei den übrigen Revisionsunternehmen wird die Revisionsaufsichtsbehörde im Verdachtsmoment aktiv, wobei der Verstoss aber gravierend genug sein muss, dass eine Zulassungsvoraussetzung entfallen könnte. </p><p>3. Die Revisionsaufsichtsbehörde führt keine fortlaufende Statistik zu festgestellten Interessenkonflikten, geht aber entschlossen gegen Verstösse vor. In den Jahren 2011 bis 2014 hat sie insgesamt 59 Verletzungen der Unabhängigkeit sanktioniert (Verweis oder Entzug der Zulassung). Anfang 2019 ist eine ähnliche Statistik für die Jahre 2015 bis 2018 geplant.</p>
  • <p>Nach dem Versagen der Prüfgesellschaften im Fall Carillion prüft das Vereinigte Königreich deren Aufspaltung. Im Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) fehlen eine explizite Norm zum Selbstüberprüfungsverbot und die Pflicht, eigene und fremde Interessenkonflikte auszuschliessen.</p><p>- Wie setzt die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde das Selbstüberprüfungsverbot durch?</p><p>- Wie schliesst sie Interessenkonflikte der Prüfer und Geprüften aus?</p><p>- In wie vielen Fällen hat sie wegen Interessenkonflikten Massnahmen ergriffen?</p>
  • Werden Interessenkonflikte in und durch Prüfgesellschaften wirksam durchgesetzt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Revisionsaufsichtsgesetz regelt die formellen Aspekte von Zulassung und Beaufsichtigung der Revisionsbranche in der Schweiz. Das Obligationenrecht enthält dagegen die inhaltlichen Vorgaben an die Prüfung und sieht ausdrücklich vor, dass die Revisionsstelle unabhängig sein und sich ihr Prüfungsurteil objektiv bilden muss. Darunter fällt jede Form von Interessenkonflikt und explizit auch das Selbstprüfungsverbot (Art. 728 Abs. 2 Ziff. 4 OR). </p><p>2. Ende 2017 gab es in der Schweiz 2635 zugelassene Revisionsunternehmen. Dem risikoorientierten Ansatz des Revisionsaufsichtsgesetzes folgend, werden davon diejenigen 31 Revisionsunternehmen von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde beaufsichtigt, die Unternehmen des öffentlichen Interesses prüfen (vor allem börsenkotierte Unternehmen und Finanzinstitute). Die Revisionsunternehmen werden je nach wirtschaftlicher Bedeutung in einem ein- oder dreijährigen Inspektionszyklus überprüft. Zudem kann die Revisionsaufsichtsbehörde bei Verdacht auf Verstösse auch umgehend aktiv werden, wie sie dies z. B. im Fall der "Postauto-Affäre" kommuniziert hat. Bei den übrigen Revisionsunternehmen wird die Revisionsaufsichtsbehörde im Verdachtsmoment aktiv, wobei der Verstoss aber gravierend genug sein muss, dass eine Zulassungsvoraussetzung entfallen könnte. </p><p>3. Die Revisionsaufsichtsbehörde führt keine fortlaufende Statistik zu festgestellten Interessenkonflikten, geht aber entschlossen gegen Verstösse vor. In den Jahren 2011 bis 2014 hat sie insgesamt 59 Verletzungen der Unabhängigkeit sanktioniert (Verweis oder Entzug der Zulassung). Anfang 2019 ist eine ähnliche Statistik für die Jahre 2015 bis 2018 geplant.</p>
    • <p>Nach dem Versagen der Prüfgesellschaften im Fall Carillion prüft das Vereinigte Königreich deren Aufspaltung. Im Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) fehlen eine explizite Norm zum Selbstüberprüfungsverbot und die Pflicht, eigene und fremde Interessenkonflikte auszuschliessen.</p><p>- Wie setzt die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde das Selbstüberprüfungsverbot durch?</p><p>- Wie schliesst sie Interessenkonflikte der Prüfer und Geprüften aus?</p><p>- In wie vielen Fällen hat sie wegen Interessenkonflikten Massnahmen ergriffen?</p>
    • Werden Interessenkonflikte in und durch Prüfgesellschaften wirksam durchgesetzt?

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