Krankenversicherung. Schwarze Listen können Menschen töten. Widerspricht dies nicht dem Geist der Verfassung und des KVG?

ShortId
18.5297
Id
20185297
Updated
28.07.2023 03:38
Language
de
Title
Krankenversicherung. Schwarze Listen können Menschen töten. Widerspricht dies nicht dem Geist der Verfassung und des KVG?
AdditionalIndexing
2841
1
Texts
  • <p>En 2010, le Parlement a réglé le non-paiement des primes dans la loi sur l'assurance-maladie. La modification se base sur une initiative parlementaire de la Commission de la sécurité sociale et de la santé du Conseil national. La modification que le Conseil fédéral a soutenue ne prévoyait initialement pas de listes de mauvais payeurs. Lors des débats, le Parlement a cependant donné aux cantons la possibilité d'introduire des listes de mauvais payeurs. Le chef du Département fédéral de l'intérieur de l'époque s'était prononcé contre ces listes.</p><p>Das Parlament hat die Ausgestaltung der schwarzen Listen offengelassen. Notfallbehandlungen müssen aber in jedem Fall übernommen werden. Neun Kantone haben schwarze Listen eingeführt. Einzelne Kantone haben den Begriff der Notfallbehandlung in ihrem Recht umschrieben. Wie die Rechtsprechung kantonaler Gerichte zeigt, sind Notfallbehandlungen sehr umfassend zu interpretieren. Die verfassungsmässigen Rechte der Patientinnen und Patienten sind stets zu gewährleisten. Die Wirksamkeit von schwarzen Listen muss daher infrage gestellt werden. Der Bundesrat begrüsst daher die Absicht der Kantone Solothurn und Graubünden, die Anwendung der schwarzen Listen zu überdenken. Es ist nun am Parlament zu entscheiden, ob es trotz des Vorfalls im Kanton Graubünden und der Überlegungen einiger Kantone, die Aufhebung der schwarzen Listen zu prüfen, weiterhin an dieser Möglichkeit festhalten will.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Parlament zurzeit eine Initiative des Kantons Thurgau (16.312) behandelt. Diese will den Kantonen die Möglichkeit geben, die Verlustscheine der Versicherer zu 90 Prozent der Forderung zu übernehmen. Heute übernehmen die Kantone 85 Prozent der Forderung, dafür bleibt der Verlustschein beim Versicherer. Im Rahmen der Beratung dieser Initiative hat die Verwaltung auch auf die Umsetzungsprobleme hingewiesen, welche die Listen säumiger Prämienzahlender schaffen.</p>
  • <p>Das KVG ermöglicht den Kantonen die Führung "schwarzer Listen". Ausser für Notfallbehandlungen sistieren Versicherer ihre Leistungen.</p><p>In der Praxis führte die Auslegung des Begriffs "Notfallbehandlung" zum Tod eines Mannes mit HIV, was hätte verhindert werden können und müssen.</p><p>- Widerspricht die Praxis der Versicherer nicht dem Geist des KVG und Artikel 41 Buchstabe b der Bundesverfassung, wonach niemandem lebensnotwendige Behandlungen verweigert werden dürfen?</p><p>- Wie versteht der Bundesrat Notfallbehandlungen?</p>
  • Krankenversicherung. Schwarze Listen können Menschen töten. Widerspricht dies nicht dem Geist der Verfassung und des KVG?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>En 2010, le Parlement a réglé le non-paiement des primes dans la loi sur l'assurance-maladie. La modification se base sur une initiative parlementaire de la Commission de la sécurité sociale et de la santé du Conseil national. La modification que le Conseil fédéral a soutenue ne prévoyait initialement pas de listes de mauvais payeurs. Lors des débats, le Parlement a cependant donné aux cantons la possibilité d'introduire des listes de mauvais payeurs. Le chef du Département fédéral de l'intérieur de l'époque s'était prononcé contre ces listes.</p><p>Das Parlament hat die Ausgestaltung der schwarzen Listen offengelassen. Notfallbehandlungen müssen aber in jedem Fall übernommen werden. Neun Kantone haben schwarze Listen eingeführt. Einzelne Kantone haben den Begriff der Notfallbehandlung in ihrem Recht umschrieben. Wie die Rechtsprechung kantonaler Gerichte zeigt, sind Notfallbehandlungen sehr umfassend zu interpretieren. Die verfassungsmässigen Rechte der Patientinnen und Patienten sind stets zu gewährleisten. Die Wirksamkeit von schwarzen Listen muss daher infrage gestellt werden. Der Bundesrat begrüsst daher die Absicht der Kantone Solothurn und Graubünden, die Anwendung der schwarzen Listen zu überdenken. Es ist nun am Parlament zu entscheiden, ob es trotz des Vorfalls im Kanton Graubünden und der Überlegungen einiger Kantone, die Aufhebung der schwarzen Listen zu prüfen, weiterhin an dieser Möglichkeit festhalten will.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Parlament zurzeit eine Initiative des Kantons Thurgau (16.312) behandelt. Diese will den Kantonen die Möglichkeit geben, die Verlustscheine der Versicherer zu 90 Prozent der Forderung zu übernehmen. Heute übernehmen die Kantone 85 Prozent der Forderung, dafür bleibt der Verlustschein beim Versicherer. Im Rahmen der Beratung dieser Initiative hat die Verwaltung auch auf die Umsetzungsprobleme hingewiesen, welche die Listen säumiger Prämienzahlender schaffen.</p>
    • <p>Das KVG ermöglicht den Kantonen die Führung "schwarzer Listen". Ausser für Notfallbehandlungen sistieren Versicherer ihre Leistungen.</p><p>In der Praxis führte die Auslegung des Begriffs "Notfallbehandlung" zum Tod eines Mannes mit HIV, was hätte verhindert werden können und müssen.</p><p>- Widerspricht die Praxis der Versicherer nicht dem Geist des KVG und Artikel 41 Buchstabe b der Bundesverfassung, wonach niemandem lebensnotwendige Behandlungen verweigert werden dürfen?</p><p>- Wie versteht der Bundesrat Notfallbehandlungen?</p>
    • Krankenversicherung. Schwarze Listen können Menschen töten. Widerspricht dies nicht dem Geist der Verfassung und des KVG?

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