Die Sanktionen gegen Syrien dürfen die humanitäre Hilfe nicht verhindern

ShortId
18.5298
Id
20185298
Updated
28.07.2023 03:38
Language
de
Title
Die Sanktionen gegen Syrien dürfen die humanitäre Hilfe nicht verhindern
AdditionalIndexing
08;09
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat Kenntnis von der Reise des Sonderberichterstatters nach Damaskus im Mai 2018 sowie von seiner ersten Stellungnahme zu den negativen Konsequenzen der restriktiven, unilateralen Massnahmen auf die humanitäre Krise in Syrien. Der definitive Bericht des Sonderberichterstatters - mitsamt den Erkenntnissen und Empfehlungen - wird erst in der Septembersession des Menschenrechtsrates vorgestellt. Die Schweiz hat sich den EU-Massnahmen gegenüber Syrien vollumfänglich angeschlossen. Die Sanktionsmassnahmen sehen zahlreiche Ausnahmen für humanitäre Hilfe vor. Innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens setzt sich die Schweiz bereits jetzt im Dialog mit verschiedenen Akteuren (humanitäre Organisationen, Privatsektor und Drittstaaten) dafür ein, dass humanitäre Hilfe möglichst ohne Einschränkungen geleistet werden kann.</p>
  • <p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis über den Reisebericht des Uno-Sonderberichterstatters Idriss Jazairy vom 17. Mai 2018 zu seiner Syrien-Reise?</p><p>2. Welche Massnahmen sieht er für möglich, um - zusammen mit anderen Staaten - Kontakt zu den USA aufzunehmen, um sich über die Lösungsvorschläge von Idriss Jazairy informieren zu lassen und anschliessend über ein gemeinsames Vorgehen zu beraten?</p>
  • Die Sanktionen gegen Syrien dürfen die humanitäre Hilfe nicht verhindern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat Kenntnis von der Reise des Sonderberichterstatters nach Damaskus im Mai 2018 sowie von seiner ersten Stellungnahme zu den negativen Konsequenzen der restriktiven, unilateralen Massnahmen auf die humanitäre Krise in Syrien. Der definitive Bericht des Sonderberichterstatters - mitsamt den Erkenntnissen und Empfehlungen - wird erst in der Septembersession des Menschenrechtsrates vorgestellt. Die Schweiz hat sich den EU-Massnahmen gegenüber Syrien vollumfänglich angeschlossen. Die Sanktionsmassnahmen sehen zahlreiche Ausnahmen für humanitäre Hilfe vor. Innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens setzt sich die Schweiz bereits jetzt im Dialog mit verschiedenen Akteuren (humanitäre Organisationen, Privatsektor und Drittstaaten) dafür ein, dass humanitäre Hilfe möglichst ohne Einschränkungen geleistet werden kann.</p>
    • <p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis über den Reisebericht des Uno-Sonderberichterstatters Idriss Jazairy vom 17. Mai 2018 zu seiner Syrien-Reise?</p><p>2. Welche Massnahmen sieht er für möglich, um - zusammen mit anderen Staaten - Kontakt zu den USA aufzunehmen, um sich über die Lösungsvorschläge von Idriss Jazairy informieren zu lassen und anschliessend über ein gemeinsames Vorgehen zu beraten?</p>
    • Die Sanktionen gegen Syrien dürfen die humanitäre Hilfe nicht verhindern

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