Durch den Steuerzahler bezahlte Krankenkassenprämien von Personen des Asylbereichs

ShortId
18.5299
Id
20185299
Updated
28.07.2023 03:20
Language
de
Title
Durch den Steuerzahler bezahlte Krankenkassenprämien von Personen des Asylbereichs
AdditionalIndexing
2841;24;2811
1
Texts
  • <p>Die Kantone sind für die Gewährleistung der medizinischen Grundversorgung für sozialhilfeabhängige Personen des Asylbereichs zuständig. Grundsätzlich gilt es zu unterscheiden zwischen Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen einerseits und anerkannten Flüchtlingen andererseits. Sozialhilfeabhängige Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen unterstehen der obligatorischen Krankenpflegeversicherungspflicht. Sie können aber keine Prämienverbilligungsbeiträge beantragen. Der Bund vergütet den Kantonen die Kosten für die Krankenkassenprämien, Franchisen und Selbstbehalte dieser Personen pauschal. Dabei werden nur die für die Grundversicherung massgebenden Kosten berücksichtigt. Der Bund hat den Kantonen in den letzten zehn Jahren insgesamt rund 1,2 Milliarden Franken für die Gesundheitskosten bezahlt. Der Bundesrat hat aber keine Kenntnis über die Höhe der effektiv angefallenen Krankenkassenprämien in den Kantonen. Anerkannte Flüchtlinge haben demgegenüber Anspruch auf Prämienverbilligungsbeiträge. Aus diesem Grund vergütet der Bund den Kantonen keine Kosten für die Krankenkassenprämien dieser Personen.</p>
  • <p>Wie hoch sind die Krankenkassenprämien (aufgeteilt in Grund- und Zusatzversicherungen), welche Bund und Kantone in den letzten zehn Jahren für Personen des Asylbereichs insgesamt bezahlt haben?</p>
  • Durch den Steuerzahler bezahlte Krankenkassenprämien von Personen des Asylbereichs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kantone sind für die Gewährleistung der medizinischen Grundversorgung für sozialhilfeabhängige Personen des Asylbereichs zuständig. Grundsätzlich gilt es zu unterscheiden zwischen Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen einerseits und anerkannten Flüchtlingen andererseits. Sozialhilfeabhängige Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen unterstehen der obligatorischen Krankenpflegeversicherungspflicht. Sie können aber keine Prämienverbilligungsbeiträge beantragen. Der Bund vergütet den Kantonen die Kosten für die Krankenkassenprämien, Franchisen und Selbstbehalte dieser Personen pauschal. Dabei werden nur die für die Grundversicherung massgebenden Kosten berücksichtigt. Der Bund hat den Kantonen in den letzten zehn Jahren insgesamt rund 1,2 Milliarden Franken für die Gesundheitskosten bezahlt. Der Bundesrat hat aber keine Kenntnis über die Höhe der effektiv angefallenen Krankenkassenprämien in den Kantonen. Anerkannte Flüchtlinge haben demgegenüber Anspruch auf Prämienverbilligungsbeiträge. Aus diesem Grund vergütet der Bund den Kantonen keine Kosten für die Krankenkassenprämien dieser Personen.</p>
    • <p>Wie hoch sind die Krankenkassenprämien (aufgeteilt in Grund- und Zusatzversicherungen), welche Bund und Kantone in den letzten zehn Jahren für Personen des Asylbereichs insgesamt bezahlt haben?</p>
    • Durch den Steuerzahler bezahlte Krankenkassenprämien von Personen des Asylbereichs

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