Vorläufige Aufnahme für potenzielle Terroristen

ShortId
18.5305
Id
20185305
Updated
28.07.2023 03:21
Language
de
Title
Vorläufige Aufnahme für potenzielle Terroristen
AdditionalIndexing
09;2811
1
Texts
  • <p>Die zuständigen Behörden kennen den Aufenthaltsort der fraglichen Gefährderinnen und Gefährder. Wichtig zu erwähnen ist, dass die Sicherheitsbedenken des NDB teils aus gesicherten und teils aus ungesicherten Informationen stammen. Eine Ablehnungsempfehlung des NDB kann somit je nachdem aufgrund unterschiedlich konkreter Hinweise erfolgen. Wie bei allen Risikopersonen prüfen die Sicherheitsbehörden von Bund und Kantonen im Einzelfall sorgfältig, welche Massnahmen für die speziellen Umstände verhältnismässig sind. Der NDB orientiert die Bundesanwaltschaft und das Bundesamt für Polizei (Fedpol) sowie die betroffenen kantonalen Sicherheitsbehörden laufend über die Bedrohungslage und getroffene und geplante Massnahmen. Bei Dringlichkeit alarmiert er die zuständigen kantonalen Stellen. Bei Tatverdacht werden die Beschuldigten konsequent strafrechtlich verfolgt. Die zuständigen kantonalen Stellen prüfen und ergreifen je nach Einzelfall soziale, integrative oder therapeutische Interventionen sowie Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes. Das neue Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) wird die Massnahmen von Kantonen und Gemeinden gegenüber Gefährderinnen und Gefährdern ergänzen.</p>
  • <p>Der Nachrichtendienst hat gegenüber dem Staatssekretariat für Wirtschaft im vergangenen Jahr bei 38 Asylbewerbern Sicherheitsrisiken festgestellt und den Zuständigen im Migrationsamt empfohlen, diese 38 Asylgesuche abzulehnen. In 30 dieser Fälle wurde den Sicherheitsbedenken des Nachrichtendienstes keine Nachachtung verschafft.</p><p>- Kennt der Bundesrat den Aufenthaltsort dieser 30 Gefährder?</p><p>- Wie stellt er sicher, dass die Sicherheit der Bevölkerung trotzdem gewährleistet ist?</p>
  • Vorläufige Aufnahme für potenzielle Terroristen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die zuständigen Behörden kennen den Aufenthaltsort der fraglichen Gefährderinnen und Gefährder. Wichtig zu erwähnen ist, dass die Sicherheitsbedenken des NDB teils aus gesicherten und teils aus ungesicherten Informationen stammen. Eine Ablehnungsempfehlung des NDB kann somit je nachdem aufgrund unterschiedlich konkreter Hinweise erfolgen. Wie bei allen Risikopersonen prüfen die Sicherheitsbehörden von Bund und Kantonen im Einzelfall sorgfältig, welche Massnahmen für die speziellen Umstände verhältnismässig sind. Der NDB orientiert die Bundesanwaltschaft und das Bundesamt für Polizei (Fedpol) sowie die betroffenen kantonalen Sicherheitsbehörden laufend über die Bedrohungslage und getroffene und geplante Massnahmen. Bei Dringlichkeit alarmiert er die zuständigen kantonalen Stellen. Bei Tatverdacht werden die Beschuldigten konsequent strafrechtlich verfolgt. Die zuständigen kantonalen Stellen prüfen und ergreifen je nach Einzelfall soziale, integrative oder therapeutische Interventionen sowie Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes. Das neue Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) wird die Massnahmen von Kantonen und Gemeinden gegenüber Gefährderinnen und Gefährdern ergänzen.</p>
    • <p>Der Nachrichtendienst hat gegenüber dem Staatssekretariat für Wirtschaft im vergangenen Jahr bei 38 Asylbewerbern Sicherheitsrisiken festgestellt und den Zuständigen im Migrationsamt empfohlen, diese 38 Asylgesuche abzulehnen. In 30 dieser Fälle wurde den Sicherheitsbedenken des Nachrichtendienstes keine Nachachtung verschafft.</p><p>- Kennt der Bundesrat den Aufenthaltsort dieser 30 Gefährder?</p><p>- Wie stellt er sicher, dass die Sicherheit der Bevölkerung trotzdem gewährleistet ist?</p>
    • Vorläufige Aufnahme für potenzielle Terroristen

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