Geheimes Rückübernahmeabkommen mit Äthiopien

ShortId
18.5312
Id
20185312
Updated
28.07.2023 03:20
Language
de
Title
Geheimes Rückübernahmeabkommen mit Äthiopien
AdditionalIndexing
08;2811;1236
1
Texts
  • <p>Vereinbarungen im Rückkehrbereich betreffen ausschliesslich Personen, bei denen nach individueller Prüfung des Asylgesuches der Vollzug der Wegweisung rechtskräftig verfügt wurde. Dabei wird auch geprüft, dass ihnen im Falle einer Rückkehr in den Heimatstaat keine asylrelevante Verfolgung droht. Im Rahmen solcher Vereinbarungen sieht das geltende Gesetz (Art. 97 des Asylgesetzes und Art. 106 des Ausländergesetzes) vor, dass die Schweiz dem Herkunftsstaat Daten zur Verfügung stellen kann. Zwischen der Schweiz und Äthiopien besteht bis anhin - entgegen gewissen Medienberichten - keine völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung im Rückkehrbereich. Die erwähnte Vereinbarung wurde zwischen der EU und Äthiopien abgeschlossen. Die äthiopische Seite hat der Schweiz mündlich zugesagt, dass auch die Schweiz sich auf die darin festgelegten Abläufe berufen könne. Gemäss dieser Vereinbarung werden zur Prüfung der Nationalität die verfügbaren Unterlagen dem äthiopischen Aussenministerium zugestellt, das innerstaatlich die Prüfung der Nationalität gemäss Zuständigkeit veranlasst. Die zentrale Sicherheitsbehörde, die für die Identifikation eigener Staatsangehöriger zuständig ist, sind die National Intelligence and Security Services (Niss). Es besteht weder eine direkte Kommunikation der Schweiz mit den Niss, noch werden persönliche Daten - neben den gesetzlich erlaubten Dokumenten - an Äthiopien weitergegeben.</p>
  • <p>Am 4. März 2018 wurde bekannt, dass die Schweiz ein Abkommen mit Äthiopien zur Rückübernahme von abgewiesenen Asylsuchenden abschliessen will. Zur Identifikation der äthiopischen Staatsangehörigen soll mit dem Geheimdienst National Intelligence and Security Services (Niss) kooperiert werden, der für zahlreiche Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht wird.</p><p>Wie kann der Bundesrat die Sicherheit und die Menschenrechte der zurückgeführten Personen garantieren?</p>
  • Geheimes Rückübernahmeabkommen mit Äthiopien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vereinbarungen im Rückkehrbereich betreffen ausschliesslich Personen, bei denen nach individueller Prüfung des Asylgesuches der Vollzug der Wegweisung rechtskräftig verfügt wurde. Dabei wird auch geprüft, dass ihnen im Falle einer Rückkehr in den Heimatstaat keine asylrelevante Verfolgung droht. Im Rahmen solcher Vereinbarungen sieht das geltende Gesetz (Art. 97 des Asylgesetzes und Art. 106 des Ausländergesetzes) vor, dass die Schweiz dem Herkunftsstaat Daten zur Verfügung stellen kann. Zwischen der Schweiz und Äthiopien besteht bis anhin - entgegen gewissen Medienberichten - keine völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung im Rückkehrbereich. Die erwähnte Vereinbarung wurde zwischen der EU und Äthiopien abgeschlossen. Die äthiopische Seite hat der Schweiz mündlich zugesagt, dass auch die Schweiz sich auf die darin festgelegten Abläufe berufen könne. Gemäss dieser Vereinbarung werden zur Prüfung der Nationalität die verfügbaren Unterlagen dem äthiopischen Aussenministerium zugestellt, das innerstaatlich die Prüfung der Nationalität gemäss Zuständigkeit veranlasst. Die zentrale Sicherheitsbehörde, die für die Identifikation eigener Staatsangehöriger zuständig ist, sind die National Intelligence and Security Services (Niss). Es besteht weder eine direkte Kommunikation der Schweiz mit den Niss, noch werden persönliche Daten - neben den gesetzlich erlaubten Dokumenten - an Äthiopien weitergegeben.</p>
    • <p>Am 4. März 2018 wurde bekannt, dass die Schweiz ein Abkommen mit Äthiopien zur Rückübernahme von abgewiesenen Asylsuchenden abschliessen will. Zur Identifikation der äthiopischen Staatsangehörigen soll mit dem Geheimdienst National Intelligence and Security Services (Niss) kooperiert werden, der für zahlreiche Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht wird.</p><p>Wie kann der Bundesrat die Sicherheit und die Menschenrechte der zurückgeführten Personen garantieren?</p>
    • Geheimes Rückübernahmeabkommen mit Äthiopien

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