Mit unnötiger Bürokratie Zubau von Solarstrom bremsen?

ShortId
18.5317
Id
20185317
Updated
28.07.2023 03:26
Language
de
Title
Mit unnötiger Bürokratie Zubau von Solarstrom bremsen?
AdditionalIndexing
66
1
Texts
  • <p>Seit Inkrafttreten der Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) am 1. Dezember 2013 braucht es für Fotovoltaikanlagen unter 30 Kilovoltampere keine Plangenehmigung mehr. Damit können solche Anlagen schneller und mit bedeutend weniger Aufwand realisiert werden. Auch werden sie weiterhin nur einmal systematisch durch einen vom Ersteller unabhängigen Dritten mit Kontrollbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates (Esti) kontrolliert. Diese Kontrolle ist im Hinblick auf das Gefährdungspotenzial elektrischer Anlagen zur Gewährleistung der Sicherheit notwendig, da solche Anlagen oft von Handwerkern mit einer eingeschränkten Installationsbewilligung installiert werden. Sie ersetzt die bisherige, im Rahmen der Plangenehmigung erfolgte Abnahmekontrolle durch das Esti und wurde bei der Revision der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) im Wesentlichen unverändert aus dem bisherigen Recht übernommen. Dies wurde in der Vernehmlassung nicht infrage gestellt. Dass in diesen Fällen eine unabhängige Überprüfung durch eine akkreditierte Kontrollstelle stattfindet, wird von der Branche neuerdings hinterfragt. Das Bundesamt für Energie steht diesbezüglich mit dem Branchenverband Swissolar in Kontakt. Die drei vom Fragesteller erwähnten Kontrollen sind hingegen interne Kontrollen durch die jeweiligen Installateure der Solaranlage oder Stichprobenkontrollen durch die Netzbetreiber. Sie sind Teil der Auftragserledigung durch den Installateur und gelten nicht als unabhängige Kontrollen, da sie nicht durch einen unabhängigen Dritten erfolgen.</p>
  • <p>Fotovoltaikanlagen unter 30 Kilowatt Peak Leistung wurden bisher vom AC-Elektriker, DC-Elektriker und von lokalen EVU geprüft. Seit 1. Januar 2018 müssen sie gemäss Artikel 35 Absatz 3 der NIV zusätzlich von einer zertifizierten Kontrollstelle überprüft werden. Bisher betraf das nur Anlagen grösser als 30 Kilowatt Peak, siebenmal weniger Anlagen. Diese überflüssige vierte Überprüfung verteuert die kleinste Anlage um 500 Franken.</p><p>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass dies nicht im Sinne der Energiestrategie ist und diese bürokratische Hürde wieder abgebaut werden muss?</p>
  • Mit unnötiger Bürokratie Zubau von Solarstrom bremsen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Inkrafttreten der Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) am 1. Dezember 2013 braucht es für Fotovoltaikanlagen unter 30 Kilovoltampere keine Plangenehmigung mehr. Damit können solche Anlagen schneller und mit bedeutend weniger Aufwand realisiert werden. Auch werden sie weiterhin nur einmal systematisch durch einen vom Ersteller unabhängigen Dritten mit Kontrollbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates (Esti) kontrolliert. Diese Kontrolle ist im Hinblick auf das Gefährdungspotenzial elektrischer Anlagen zur Gewährleistung der Sicherheit notwendig, da solche Anlagen oft von Handwerkern mit einer eingeschränkten Installationsbewilligung installiert werden. Sie ersetzt die bisherige, im Rahmen der Plangenehmigung erfolgte Abnahmekontrolle durch das Esti und wurde bei der Revision der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) im Wesentlichen unverändert aus dem bisherigen Recht übernommen. Dies wurde in der Vernehmlassung nicht infrage gestellt. Dass in diesen Fällen eine unabhängige Überprüfung durch eine akkreditierte Kontrollstelle stattfindet, wird von der Branche neuerdings hinterfragt. Das Bundesamt für Energie steht diesbezüglich mit dem Branchenverband Swissolar in Kontakt. Die drei vom Fragesteller erwähnten Kontrollen sind hingegen interne Kontrollen durch die jeweiligen Installateure der Solaranlage oder Stichprobenkontrollen durch die Netzbetreiber. Sie sind Teil der Auftragserledigung durch den Installateur und gelten nicht als unabhängige Kontrollen, da sie nicht durch einen unabhängigen Dritten erfolgen.</p>
    • <p>Fotovoltaikanlagen unter 30 Kilowatt Peak Leistung wurden bisher vom AC-Elektriker, DC-Elektriker und von lokalen EVU geprüft. Seit 1. Januar 2018 müssen sie gemäss Artikel 35 Absatz 3 der NIV zusätzlich von einer zertifizierten Kontrollstelle überprüft werden. Bisher betraf das nur Anlagen grösser als 30 Kilowatt Peak, siebenmal weniger Anlagen. Diese überflüssige vierte Überprüfung verteuert die kleinste Anlage um 500 Franken.</p><p>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass dies nicht im Sinne der Energiestrategie ist und diese bürokratische Hürde wieder abgebaut werden muss?</p>
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