Weisungen des Bundesrates zum Personalvoranschlag 2019

ShortId
18.5318
Id
20185318
Updated
28.07.2023 03:25
Language
de
Title
Weisungen des Bundesrates zum Personalvoranschlag 2019
AdditionalIndexing
24;04
1
Texts
  • <p>Die Weisungen des EPA zum Voranschlag 2019 enthielten bereits die für den Voranschlag 2019 geplanten Neuerungen. Vorbehalten war die Zustimmung des Bundesrates zur zukünftigen Personalbewirtschaftung des Bundes, die am 16. März 2018 erfolgte. Als wichtigste Änderung mit direktem Einfluss auf den Voranschlag 2019 wurden zwei Regelungen eingeführt. So wird erstens ein Stellenmehrbedarf von den Departementen grundsätzlich im Rahmen ihres Ausgabenplafonds finanziert. Zweitens können dem Bundesrat grundsätzlich nur noch Stellenbegehren im Umfang von fünf oder mehr Vollzeiteinheiten zum Entscheid vorgelegt werden. Begehren unter dieser Schwelle müssen von den Verwaltungseinheiten selber finanziert werden. Damit kleinere Verwaltungseinheiten nicht benachteiligt werden, können diese auch mit Begehren unter fünf Vollzeitstellen an den Bundesrat gelangen, wenn der Stellenbedarf mehr als ein Prozent ihres Stellenbestandes ausmacht.</p>
  • <p>Den Weisungen des Bundesrates zum Voranschlag 2019 (4.1 Ausgangslage, Seite 7) können wir entnehmen, dass der Bundesrat im März 2018 gemäss Antrag des EPA Beschlüsse zum Personalvoranschlag fasst.</p><p>- Hat das EPA seine Weisungen zum Personalvoranschlag daraufhin aktualisiert?</p><p>- Wenn ja, haben diese Weisungen Einfluss auf das Budget 2019?</p><p>- Wie lauten diese?</p>
  • Weisungen des Bundesrates zum Personalvoranschlag 2019
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Weisungen des EPA zum Voranschlag 2019 enthielten bereits die für den Voranschlag 2019 geplanten Neuerungen. Vorbehalten war die Zustimmung des Bundesrates zur zukünftigen Personalbewirtschaftung des Bundes, die am 16. März 2018 erfolgte. Als wichtigste Änderung mit direktem Einfluss auf den Voranschlag 2019 wurden zwei Regelungen eingeführt. So wird erstens ein Stellenmehrbedarf von den Departementen grundsätzlich im Rahmen ihres Ausgabenplafonds finanziert. Zweitens können dem Bundesrat grundsätzlich nur noch Stellenbegehren im Umfang von fünf oder mehr Vollzeiteinheiten zum Entscheid vorgelegt werden. Begehren unter dieser Schwelle müssen von den Verwaltungseinheiten selber finanziert werden. Damit kleinere Verwaltungseinheiten nicht benachteiligt werden, können diese auch mit Begehren unter fünf Vollzeitstellen an den Bundesrat gelangen, wenn der Stellenbedarf mehr als ein Prozent ihres Stellenbestandes ausmacht.</p>
    • <p>Den Weisungen des Bundesrates zum Voranschlag 2019 (4.1 Ausgangslage, Seite 7) können wir entnehmen, dass der Bundesrat im März 2018 gemäss Antrag des EPA Beschlüsse zum Personalvoranschlag fasst.</p><p>- Hat das EPA seine Weisungen zum Personalvoranschlag daraufhin aktualisiert?</p><p>- Wenn ja, haben diese Weisungen Einfluss auf das Budget 2019?</p><p>- Wie lauten diese?</p>
    • Weisungen des Bundesrates zum Personalvoranschlag 2019

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