Unnötiger Swiss Finish beim Tragen von Warnkleidern beim Strassenbau

ShortId
18.5347
Id
20185347
Updated
28.07.2023 03:30
Language
de
Title
Unnötiger Swiss Finish beim Tragen von Warnkleidern beim Strassenbau
AdditionalIndexing
48;2846
1
Texts
  • <p>Warnkleidung dient sowohl der Verkehrssicherheit als auch dem Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei der Frage, ob bei Arbeiten auf Fahrbahnen lange oder kurze Hosen zu tragen sind, gilt es - wie beim Tragen von Sicherheitsschuhen und Helmen -, eine Güterabwägung zwischen Komfort und Sicherheit vorzunehmen. Dabei nimmt die Sicherheit für den Bundesrat einen hohen Stellenwert ein. Die Schweizer Norm verlangt für Personen, die permanent auf öffentlichen Strassen arbeiten, das Tragen von Hosen mit langen Beinen. Für temporäre Aufenthalte von maximal einer Stunde pro Aufenthalt ist hingegen das Tragen von Hosen mit kurzen Beinen zulässig. Damit ist es auch in der Schweiz in gewissen Fällen zulässig, kurze Hosen zu tragen. Im Übrigen steht diese Praxis im Einklang mit der zwischen den Sozialpartnern AS-SUD (Koordinationsgruppe Arbeitssicherheit im Unterhaltsdienst) und Suva ausgehandelten "Branchenlösung 35", welche sich mit der Sicherheit der Strassenunterhaltsdienste befasst.</p>
  • <p>Laut der Eidgenössischen Verkehrsregelnverordnung (VRV, SR 741.11), Artikel 48 Absatz 3, ist bei Arbeiten auf Fahrbahnen usw. das Tragen rückstrahlender Kleider mit langen Hosenbeinen Pflicht. Die in der Schweiz anerkannte europäische Norm SN EN ISO 20471 hingegen lässt unter anderem das Tragen von kurzen Hosen in gewissen Fällen zu.</p><p>Weshalb gilt hier eine strengere Norm als im europäischen Umland?</p>
  • Unnötiger Swiss Finish beim Tragen von Warnkleidern beim Strassenbau
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Warnkleidung dient sowohl der Verkehrssicherheit als auch dem Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei der Frage, ob bei Arbeiten auf Fahrbahnen lange oder kurze Hosen zu tragen sind, gilt es - wie beim Tragen von Sicherheitsschuhen und Helmen -, eine Güterabwägung zwischen Komfort und Sicherheit vorzunehmen. Dabei nimmt die Sicherheit für den Bundesrat einen hohen Stellenwert ein. Die Schweizer Norm verlangt für Personen, die permanent auf öffentlichen Strassen arbeiten, das Tragen von Hosen mit langen Beinen. Für temporäre Aufenthalte von maximal einer Stunde pro Aufenthalt ist hingegen das Tragen von Hosen mit kurzen Beinen zulässig. Damit ist es auch in der Schweiz in gewissen Fällen zulässig, kurze Hosen zu tragen. Im Übrigen steht diese Praxis im Einklang mit der zwischen den Sozialpartnern AS-SUD (Koordinationsgruppe Arbeitssicherheit im Unterhaltsdienst) und Suva ausgehandelten "Branchenlösung 35", welche sich mit der Sicherheit der Strassenunterhaltsdienste befasst.</p>
    • <p>Laut der Eidgenössischen Verkehrsregelnverordnung (VRV, SR 741.11), Artikel 48 Absatz 3, ist bei Arbeiten auf Fahrbahnen usw. das Tragen rückstrahlender Kleider mit langen Hosenbeinen Pflicht. Die in der Schweiz anerkannte europäische Norm SN EN ISO 20471 hingegen lässt unter anderem das Tragen von kurzen Hosen in gewissen Fällen zu.</p><p>Weshalb gilt hier eine strengere Norm als im europäischen Umland?</p>
    • Unnötiger Swiss Finish beim Tragen von Warnkleidern beim Strassenbau

Back to List