Information des Parlamentes über die Zustellungspreise für Zeitungen

ShortId
18.5351
Id
20185351
Updated
28.07.2023 03:27
Language
de
Title
Information des Parlamentes über die Zustellungspreise für Zeitungen
AdditionalIndexing
15;04;34
1
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
  • <p>Artikel 16 Absatz 3 des Postgesetzes betrifft die Zustellungspreise für Zeitungen und Zeitschriften. In seiner Antwort auf die Interpellation 18.3210 teilt der Bundesrat mit, dass die Post die rechtlichen Vorgaben zur Preisgestaltung umsetzen muss, dass aber keine Pflicht zur Offenlegung der Berechnungsmethoden bestehe.</p><p>- Warum hat der Bundesrat zu dieser rechtlichen Vorgabe keine Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe erlassen?</p><p>- Ist es tatsächlich zulässig, dass dem Parlament die Information, wie eine rechtliche Bestimmung umgesetzt wird, verweigert wird?</p>
  • Information des Parlamentes über die Zustellungspreise für Zeitungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
    • <p>Artikel 16 Absatz 3 des Postgesetzes betrifft die Zustellungspreise für Zeitungen und Zeitschriften. In seiner Antwort auf die Interpellation 18.3210 teilt der Bundesrat mit, dass die Post die rechtlichen Vorgaben zur Preisgestaltung umsetzen muss, dass aber keine Pflicht zur Offenlegung der Berechnungsmethoden bestehe.</p><p>- Warum hat der Bundesrat zu dieser rechtlichen Vorgabe keine Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe erlassen?</p><p>- Ist es tatsächlich zulässig, dass dem Parlament die Information, wie eine rechtliche Bestimmung umgesetzt wird, verweigert wird?</p>
    • Information des Parlamentes über die Zustellungspreise für Zeitungen

Back to List