Zwangslizenzen zur Entlastung der Gesundheitsbudgets auch in der Schweiz?

ShortId
18.5360
Id
20185360
Updated
28.07.2023 03:25
Language
de
Title
Zwangslizenzen zur Entlastung der Gesundheitsbudgets auch in der Schweiz?
AdditionalIndexing
2841;12
1
Texts
  • <p>Eine Entlastung der Gesundheitskosten durch Zwangslizenzen für neue, teure Arzneimittel ist aus Sicht des Bundesrates nicht möglich. Obschon gemäss Patentgesetz (PatG) ein interessierter Generikaproduzent eine Lizenz bei einem Patentinhaber unter bestimmten Bedingungen auch einklagen kann und dies auch den Vorgaben des sogenannten Trips-Abkommens der Welthandelsorganisation (WTO) entspricht (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights), ist für die Zulassung von Arzneimitteln in der Schweiz insbesondere das Heilmittelgesetz (HMG) ausschlaggebend. Das Parlament hat das ordentlich revidierte Heilmittelgesetz erst im März 2016 verabschiedet. Dieses sieht einen Unterlagenschutz von mindestens 10 Jahren für das Originalpräparat vor (Art. 12 HMG). Trotz Zwangslizenzen fehlt darum für die Zulassung und damit auch für die Vergütung von Generika von neuen, sehr teuren Arzneimitteln die rechtliche Grundlage.</p>
  • <p>Zwangslizenzen sind ein wichtiges Instrument, um den Zugang zu Medikamenten zu stärken und Gesundheitsbudgets zu entlasten. In den Medien las man, dass gesetzliche Grundlagen für Zwangslizenzen fehlten. Das Patentgesetz beinhaltet aber mit Artikel 40 mehrere Trips-kompatible Vorschriften für den Gebrauch des Instruments, auch durch die Regierung.</p><p>Stimmt der Bundesrat zu, dass gestützt auf nationales und internationales Recht die Anwendung von Zwangslizenzen in der Schweiz grundsätzlich möglich wäre?</p>
  • Zwangslizenzen zur Entlastung der Gesundheitsbudgets auch in der Schweiz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine Entlastung der Gesundheitskosten durch Zwangslizenzen für neue, teure Arzneimittel ist aus Sicht des Bundesrates nicht möglich. Obschon gemäss Patentgesetz (PatG) ein interessierter Generikaproduzent eine Lizenz bei einem Patentinhaber unter bestimmten Bedingungen auch einklagen kann und dies auch den Vorgaben des sogenannten Trips-Abkommens der Welthandelsorganisation (WTO) entspricht (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights), ist für die Zulassung von Arzneimitteln in der Schweiz insbesondere das Heilmittelgesetz (HMG) ausschlaggebend. Das Parlament hat das ordentlich revidierte Heilmittelgesetz erst im März 2016 verabschiedet. Dieses sieht einen Unterlagenschutz von mindestens 10 Jahren für das Originalpräparat vor (Art. 12 HMG). Trotz Zwangslizenzen fehlt darum für die Zulassung und damit auch für die Vergütung von Generika von neuen, sehr teuren Arzneimitteln die rechtliche Grundlage.</p>
    • <p>Zwangslizenzen sind ein wichtiges Instrument, um den Zugang zu Medikamenten zu stärken und Gesundheitsbudgets zu entlasten. In den Medien las man, dass gesetzliche Grundlagen für Zwangslizenzen fehlten. Das Patentgesetz beinhaltet aber mit Artikel 40 mehrere Trips-kompatible Vorschriften für den Gebrauch des Instruments, auch durch die Regierung.</p><p>Stimmt der Bundesrat zu, dass gestützt auf nationales und internationales Recht die Anwendung von Zwangslizenzen in der Schweiz grundsätzlich möglich wäre?</p>
    • Zwangslizenzen zur Entlastung der Gesundheitsbudgets auch in der Schweiz?

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