Die SBB schliessen Gepäckschalter zum Nachteil von Reisenden und Tourismusorten

ShortId
18.5366
Id
20185366
Updated
28.07.2023 03:23
Language
de
Title
Die SBB schliessen Gepäckschalter zum Nachteil von Reisenden und Tourismusorten
AdditionalIndexing
15;48;04
1
Texts
  • <p>Der Transport von Reisegepäck gehört zur Personenbeförderung und ist somit Teil des Service public. Die Ausgestaltung des Angebots ist eine operative Aufgabe der Transportunternehmen, auf die der Bundesrat keinen Einfluss nimmt. Die Nachfrage bezüglich Reisegepäck ist in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Die Branche des öffentlichen Verkehrs hat deshalb Ende 2017 entschieden, das Angebot "Reisegepäck Bahnhof zu Bahnhof" per 5. Juni 2018 an denjenigen Bahnhöfen nicht mehr zu führen, an welchen weniger als 200 Gepäckstücke pro Jahr verschickt wurden. Bad Zurzach ist einer der 140 von dieser Massnahme betroffenen Bahnhöfe. Die Branche des öffentlichen Verkehrs hat über die Anpassung des Angebots online informiert. Anstelle der Gepäckaufgabe am Schalter kann das Gepäck zu Hause abgeholt und zu einem der rund 260 für Reisegepäck geöffneten Bahnhöfe der Schweiz geschickt werden ("Tür zu Bahnhof"). Weitere Angebote wie "Tür zu Tür" oder "Bahnhof zu Tür" stehen den Kunden zur Verfügung.</p>
  • <p>Dem Vernehmen nach wurde per 5. Juni der Gepäckverkehr an rund 100 Bahnhöfen gestrichen. Die Betroffenen, darunter Tourismusdestinationen wie Bad Zurzach mit 600 000 Gästen pro Jahr, sollen nicht einmal informiert worden sein.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Wieweit gehört das Betreiben eines Gepäckschalters zum Service public?</p><p>- Gibt es keine Informationspflicht der SBB oder ein Mitspracherecht betroffener Orte?</p><p>- Verliert der ÖV mit dieser Massnahme nicht an Attraktivität?</p>
  • Die SBB schliessen Gepäckschalter zum Nachteil von Reisenden und Tourismusorten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Transport von Reisegepäck gehört zur Personenbeförderung und ist somit Teil des Service public. Die Ausgestaltung des Angebots ist eine operative Aufgabe der Transportunternehmen, auf die der Bundesrat keinen Einfluss nimmt. Die Nachfrage bezüglich Reisegepäck ist in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Die Branche des öffentlichen Verkehrs hat deshalb Ende 2017 entschieden, das Angebot "Reisegepäck Bahnhof zu Bahnhof" per 5. Juni 2018 an denjenigen Bahnhöfen nicht mehr zu führen, an welchen weniger als 200 Gepäckstücke pro Jahr verschickt wurden. Bad Zurzach ist einer der 140 von dieser Massnahme betroffenen Bahnhöfe. Die Branche des öffentlichen Verkehrs hat über die Anpassung des Angebots online informiert. Anstelle der Gepäckaufgabe am Schalter kann das Gepäck zu Hause abgeholt und zu einem der rund 260 für Reisegepäck geöffneten Bahnhöfe der Schweiz geschickt werden ("Tür zu Bahnhof"). Weitere Angebote wie "Tür zu Tür" oder "Bahnhof zu Tür" stehen den Kunden zur Verfügung.</p>
    • <p>Dem Vernehmen nach wurde per 5. Juni der Gepäckverkehr an rund 100 Bahnhöfen gestrichen. Die Betroffenen, darunter Tourismusdestinationen wie Bad Zurzach mit 600 000 Gästen pro Jahr, sollen nicht einmal informiert worden sein.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Wieweit gehört das Betreiben eines Gepäckschalters zum Service public?</p><p>- Gibt es keine Informationspflicht der SBB oder ein Mitspracherecht betroffener Orte?</p><p>- Verliert der ÖV mit dieser Massnahme nicht an Attraktivität?</p>
    • Die SBB schliessen Gepäckschalter zum Nachteil von Reisenden und Tourismusorten

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