Anwendung der Härtefallregel in der Schweiz

ShortId
18.5376
Id
20185376
Updated
28.07.2023 03:36
Language
de
Title
Anwendung der Härtefallregel in der Schweiz
AdditionalIndexing
2811;04
1
Texts
  • <p>1./2. In den letzten Jahren haben alle Kantone beim Bund Gesuche um Erteilung von humanitären Aufenthaltsbewilligungen gestellt. 2017 stammten die meisten Gesuche aus den Kantonen Genf, Zürich, Waadt, Bern und Aargau. </p><p>3. Zuständig für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an Ausländerinnen und Ausländer sind die kantonalen Migrationsbehörden. Der Bund entscheidet aufgrund eines kantonalen Antrags in einem Zustimmungsverfahren, ob die bundesrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer humanitären Aufenthaltsbewilligung nach dem Ausländer- und Asylgesetz erfüllt sind. Die Voraussetzungen für die Erteilung solcher Bewilligungen sind somit in allen Kantonen gleich. Ein Bewilligungsanspruch besteht jedoch nicht. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der Gleichbehandlung nicht.</p>
  • <p>Gemäss der "Luzerner Zeitung" vom Dezember 2017 können die Kantone eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung beantragen.</p><p>- Welche fünf Kantone haben beim Bund am meisten Härtefallbewilligungen beantragt?</p><p>- Welche Kantone haben gar keine Härtefallbewilligungen beantragt?</p><p>- Gemäss der "Luzerner Zeitung" gibt es eine auffällige Diskrepanz zwischen den Deutschschweizer und den Westschweizer Kantonen. Ist diese Diskrepanz für den Bundesrat problematisch, im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung?</p>
  • Anwendung der Härtefallregel in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. In den letzten Jahren haben alle Kantone beim Bund Gesuche um Erteilung von humanitären Aufenthaltsbewilligungen gestellt. 2017 stammten die meisten Gesuche aus den Kantonen Genf, Zürich, Waadt, Bern und Aargau. </p><p>3. Zuständig für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an Ausländerinnen und Ausländer sind die kantonalen Migrationsbehörden. Der Bund entscheidet aufgrund eines kantonalen Antrags in einem Zustimmungsverfahren, ob die bundesrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer humanitären Aufenthaltsbewilligung nach dem Ausländer- und Asylgesetz erfüllt sind. Die Voraussetzungen für die Erteilung solcher Bewilligungen sind somit in allen Kantonen gleich. Ein Bewilligungsanspruch besteht jedoch nicht. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der Gleichbehandlung nicht.</p>
    • <p>Gemäss der "Luzerner Zeitung" vom Dezember 2017 können die Kantone eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung beantragen.</p><p>- Welche fünf Kantone haben beim Bund am meisten Härtefallbewilligungen beantragt?</p><p>- Welche Kantone haben gar keine Härtefallbewilligungen beantragt?</p><p>- Gemäss der "Luzerner Zeitung" gibt es eine auffällige Diskrepanz zwischen den Deutschschweizer und den Westschweizer Kantonen. Ist diese Diskrepanz für den Bundesrat problematisch, im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung?</p>
    • Anwendung der Härtefallregel in der Schweiz

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