Verantwortung für die Beurteilung, ob eine Person als Gefährder einzustufen ist

ShortId
18.5388
Id
20185388
Updated
28.07.2023 03:21
Language
de
Title
Verantwortung für die Beurteilung, ob eine Person als Gefährder einzustufen ist
AdditionalIndexing
2811;09
1
Texts
  • <p>Die Beurteilung, ob eine Person eine Bedrohung für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellt, ist Sache des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). Nach Anhörung des NDB können Gefährderinnen und Gefährder mit ausländischer Staatsbürgerschaft auf der Grundlage des Ausländerrechts aus der Schweiz ausgewiesen werden. Für die Ausweisungsverfügungen ist Fedpol zuständig. Fedpol verfügt seit 2016 konsequent Ausweisungen gegen Personen, welche die innere und äussere Sicherheit der Schweiz gefährden. Im Jahr 2016 war dies eine Person. Im Jahr 2017 waren es 13 Personen, und in diesem Jahr sind es bislang drei Personen. Die Gründe, weshalb eine Ausweisung nicht in jedem Fall vollzogen werden kann, hat der Bundesrat bereits bei der Beantwortung der Interpellation Keller-Inhelder 18.3252 erläutert. In verschiedenen Gesetzen sind bereits Haftformen geregelt, welche bei radikalisierten Personen nach den jeweiligen Voraussetzungen angeordnet werden können: so zum Beispiel die Sicherheitshaft während eines Strafverfahrens oder eine fürsorgerische Unterbringung. In seinem Vernehmlassungsentwurf für ein Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) schlägt der Bundesrat unter anderem die Einführung eines Hausarrests gegen terroristische Gefährderinnen und Gefährder vor. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit diesem Hausarrest im Unterschied zu einer Internierung ein adäquates Mittel vorgeschlagen wird.</p>
  • <p>Die Antwort zur Frage 18.5305 relativiert die Beurteilung des Nachrichtendiensts, wann eine Person als potenzieller Gefährder einzustufen ist, weist aber die Verantwortung für die Sicherheit dann trotzdem zur Hauptsache dem NDB zu.</p><p>Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat, die folgenden Nachfragen zu beantworten:</p><p>- Wer ist abschliessend zuständig für die Beurteilung, ob eine Person als Gefährder einzustufen ist?</p><p>- Müssten Gefährder nicht sofort ausgeschafft oder interniert werden?</p>
  • Verantwortung für die Beurteilung, ob eine Person als Gefährder einzustufen ist
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Beurteilung, ob eine Person eine Bedrohung für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellt, ist Sache des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). Nach Anhörung des NDB können Gefährderinnen und Gefährder mit ausländischer Staatsbürgerschaft auf der Grundlage des Ausländerrechts aus der Schweiz ausgewiesen werden. Für die Ausweisungsverfügungen ist Fedpol zuständig. Fedpol verfügt seit 2016 konsequent Ausweisungen gegen Personen, welche die innere und äussere Sicherheit der Schweiz gefährden. Im Jahr 2016 war dies eine Person. Im Jahr 2017 waren es 13 Personen, und in diesem Jahr sind es bislang drei Personen. Die Gründe, weshalb eine Ausweisung nicht in jedem Fall vollzogen werden kann, hat der Bundesrat bereits bei der Beantwortung der Interpellation Keller-Inhelder 18.3252 erläutert. In verschiedenen Gesetzen sind bereits Haftformen geregelt, welche bei radikalisierten Personen nach den jeweiligen Voraussetzungen angeordnet werden können: so zum Beispiel die Sicherheitshaft während eines Strafverfahrens oder eine fürsorgerische Unterbringung. In seinem Vernehmlassungsentwurf für ein Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) schlägt der Bundesrat unter anderem die Einführung eines Hausarrests gegen terroristische Gefährderinnen und Gefährder vor. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit diesem Hausarrest im Unterschied zu einer Internierung ein adäquates Mittel vorgeschlagen wird.</p>
    • <p>Die Antwort zur Frage 18.5305 relativiert die Beurteilung des Nachrichtendiensts, wann eine Person als potenzieller Gefährder einzustufen ist, weist aber die Verantwortung für die Sicherheit dann trotzdem zur Hauptsache dem NDB zu.</p><p>Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat, die folgenden Nachfragen zu beantworten:</p><p>- Wer ist abschliessend zuständig für die Beurteilung, ob eine Person als Gefährder einzustufen ist?</p><p>- Müssten Gefährder nicht sofort ausgeschafft oder interniert werden?</p>
    • Verantwortung für die Beurteilung, ob eine Person als Gefährder einzustufen ist

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