Intransparentes Lobbying der Kantonsvertreterinnen und -vertreter?

ShortId
18.5398
Id
20185398
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Intransparentes Lobbying der Kantonsvertreterinnen und -vertreter?
AdditionalIndexing
0421;04
1
Texts
  • <p>1. Ja, es gibt eine Liste, welche die Parlamentsdienste auf Anfrage abgeben. Die Herausgabe erfolgt gestützt auf Artikel 19 des Datenschutzgesetzes.</p><p>2. Gestützt auf Artikel 69 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes sowie Artikel 16a der Parlamentsverwaltungsverordnung hat die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung am 18. November 2011 entschieden, dass pro Kanton auf Antrag ein solcher Zutrittsausweis ausgestellt werden kann. Über diesen Entscheid wurden am 16. Dezember 2011 alle Staatsschreiberinnen und Staatsschreiber der Kantone schriftlich informiert. Zurzeit gibt es für 19 Kantone (ZH, BE, SZ, OW, GL, ZG, FR, SO, BL, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE und JU) je einen solchen Zutrittsausweis. Auf diesem ist der Name der Person und der Kanton vermerkt, den sie oder er vertritt. Die Transparenzfrage scheint hier etwas weniger akut, da pro Kanton ein solcher Zutrittsausweis beantragt werden kann und klar ist, welche Interessen diese Person vertritt. Entsprechend wurde dieser Zugang der Kantonsvertreterinnen und -vertreter ins Parlamentsgebäude und die Veröffentlichung ihrer Namen bisher nicht geregelt. Der Zugang von Interessenvertreterinnen und -vertretern ins Parlamentsgebäude ist zurzeit Gegenstand der parlamentarischen Initiative Berberat 15.438, "Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament". Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt. Die Frist ist am 2. Mai 2018 abgelaufen. Die Bundesversammlung wird sich damit in nächster Zeit ganz generell mit der Frage des Zutritts von Interessensvertreterinnen und -vertretern ins Parlamentsgebäude befassen können.</p>
  • <p>Gemäss Vorentwurf der SPK-S zur parlamentarischen Initiative "Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament" besitzen 21 Kantonsvertreterinnen und -vertreter einen Dauerausweis für den Zutritt ins Parlament (Stand September 2017).</p><p>- Gibt es eine Liste der Namen der Kantonsvertreterinnen und -vertreter (analog zu den Zutrittsberechtigten der Parlamentarierinnen und Parlamentarier)?</p><p>- Falls ja: Ist diese öffentlich zugänglich? Wo?</p><p>- Falls nein: Was sagt das Büro dazu, dass Politik und Öffentlichkeit diesbezüglich im Dunkeln gelassen werden?</p>
  • Intransparentes Lobbying der Kantonsvertreterinnen und -vertreter?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Ja, es gibt eine Liste, welche die Parlamentsdienste auf Anfrage abgeben. Die Herausgabe erfolgt gestützt auf Artikel 19 des Datenschutzgesetzes.</p><p>2. Gestützt auf Artikel 69 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes sowie Artikel 16a der Parlamentsverwaltungsverordnung hat die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung am 18. November 2011 entschieden, dass pro Kanton auf Antrag ein solcher Zutrittsausweis ausgestellt werden kann. Über diesen Entscheid wurden am 16. Dezember 2011 alle Staatsschreiberinnen und Staatsschreiber der Kantone schriftlich informiert. Zurzeit gibt es für 19 Kantone (ZH, BE, SZ, OW, GL, ZG, FR, SO, BL, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE und JU) je einen solchen Zutrittsausweis. Auf diesem ist der Name der Person und der Kanton vermerkt, den sie oder er vertritt. Die Transparenzfrage scheint hier etwas weniger akut, da pro Kanton ein solcher Zutrittsausweis beantragt werden kann und klar ist, welche Interessen diese Person vertritt. Entsprechend wurde dieser Zugang der Kantonsvertreterinnen und -vertreter ins Parlamentsgebäude und die Veröffentlichung ihrer Namen bisher nicht geregelt. Der Zugang von Interessenvertreterinnen und -vertretern ins Parlamentsgebäude ist zurzeit Gegenstand der parlamentarischen Initiative Berberat 15.438, "Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament". Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt. Die Frist ist am 2. Mai 2018 abgelaufen. Die Bundesversammlung wird sich damit in nächster Zeit ganz generell mit der Frage des Zutritts von Interessensvertreterinnen und -vertretern ins Parlamentsgebäude befassen können.</p>
    • <p>Gemäss Vorentwurf der SPK-S zur parlamentarischen Initiative "Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament" besitzen 21 Kantonsvertreterinnen und -vertreter einen Dauerausweis für den Zutritt ins Parlament (Stand September 2017).</p><p>- Gibt es eine Liste der Namen der Kantonsvertreterinnen und -vertreter (analog zu den Zutrittsberechtigten der Parlamentarierinnen und Parlamentarier)?</p><p>- Falls ja: Ist diese öffentlich zugänglich? Wo?</p><p>- Falls nein: Was sagt das Büro dazu, dass Politik und Öffentlichkeit diesbezüglich im Dunkeln gelassen werden?</p>
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