WTO-rechtliche Konsequenzen der Aufhebung der früheren Zollbegünstigung beim Würzfleischimport

ShortId
18.5428
Id
20185428
Updated
28.07.2023 03:33
Language
de
Title
WTO-rechtliche Konsequenzen der Aufhebung der früheren Zollbegünstigung beim Würzfleischimport
AdditionalIndexing
15;2841;24
1
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat die vom Parlament beschlossene Umtarifierung von gewürztem Fleisch per 1. Juli 2016 in Kraft gesetzt. Am 7. Juni 2017 traktandierte die Europäische Union diese Massnahme im Agrarausschuss der WTO und stellte die Rechtmässigkeit der Massnahme infrage. Andere WTO-Mitglieder unterstützten den Vorstoss.</p><p>2. Der Bundesrat hat nach Konsultation und mit Einverständnis der betroffenen Branche am 10. Januar 2018 ein Verhandlungsmandat verabschiedet, welches erlaubt, die schweizerischen Verpflichtungen bei der WTO gemäss dem vom Parlament beschlossenen erhöhten Grenzschutz für gewürztes Fleisch anzupassen. Das Mandat hat zum Ziel, eine Auseinandersetzung vor dem Streitschlichtungsgremium der WTO zu verhindern und Schaden von der Schweizer Wirtschaft abzuwenden. Die konsultierten Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte sowie die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates haben diesem Mandat einstimmig zugestimmt, während die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates auf eine Konsultation verzichtete. Nach Abschluss der derzeit noch laufenden Verhandlungen wird der Bundesrat die revidierten WTO-Verpflichtungen dem Parlament zur Genehmigung vorlegen.</p>
  • <p>1. Nachdem das Parlament der parlamentarischen Initiative 10.426 und der entsprechenden Änderung des Zollgesetzes am 2. Semester 2015 zugestimmt hat, möchte ich vom Bundesrat wissen, ob sich seine Befürchtungen WTO-rechtlicher Natur in der Zwischenzeit bewahrheitet haben.</p><p>Falls ja, von wem konkret wurde Klage eingereicht?</p><p>2. Falls ja, welche Konsequenzen sind daraus resultiert, bzw. worin bestehen die konkreten Ergebnisse der Verhandlungen mit der Klägerseite?</p>
  • WTO-rechtliche Konsequenzen der Aufhebung der früheren Zollbegünstigung beim Würzfleischimport
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat die vom Parlament beschlossene Umtarifierung von gewürztem Fleisch per 1. Juli 2016 in Kraft gesetzt. Am 7. Juni 2017 traktandierte die Europäische Union diese Massnahme im Agrarausschuss der WTO und stellte die Rechtmässigkeit der Massnahme infrage. Andere WTO-Mitglieder unterstützten den Vorstoss.</p><p>2. Der Bundesrat hat nach Konsultation und mit Einverständnis der betroffenen Branche am 10. Januar 2018 ein Verhandlungsmandat verabschiedet, welches erlaubt, die schweizerischen Verpflichtungen bei der WTO gemäss dem vom Parlament beschlossenen erhöhten Grenzschutz für gewürztes Fleisch anzupassen. Das Mandat hat zum Ziel, eine Auseinandersetzung vor dem Streitschlichtungsgremium der WTO zu verhindern und Schaden von der Schweizer Wirtschaft abzuwenden. Die konsultierten Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte sowie die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates haben diesem Mandat einstimmig zugestimmt, während die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates auf eine Konsultation verzichtete. Nach Abschluss der derzeit noch laufenden Verhandlungen wird der Bundesrat die revidierten WTO-Verpflichtungen dem Parlament zur Genehmigung vorlegen.</p>
    • <p>1. Nachdem das Parlament der parlamentarischen Initiative 10.426 und der entsprechenden Änderung des Zollgesetzes am 2. Semester 2015 zugestimmt hat, möchte ich vom Bundesrat wissen, ob sich seine Befürchtungen WTO-rechtlicher Natur in der Zwischenzeit bewahrheitet haben.</p><p>Falls ja, von wem konkret wurde Klage eingereicht?</p><p>2. Falls ja, welche Konsequenzen sind daraus resultiert, bzw. worin bestehen die konkreten Ergebnisse der Verhandlungen mit der Klägerseite?</p>
    • WTO-rechtliche Konsequenzen der Aufhebung der früheren Zollbegünstigung beim Würzfleischimport

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