Will der Bundesrat die Waffenausfuhr gegen die Haltung der Mehrheit der Bevölkerung weiter lockern?

ShortId
18.5431
Id
20185431
Updated
28.07.2023 03:32
Language
de
Title
Will der Bundesrat die Waffenausfuhr gegen die Haltung der Mehrheit der Bevölkerung weiter lockern?
AdditionalIndexing
09;15
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat behandelt Fragen der Ausfuhr von Kriegsmaterial mit höchster Sorgfalt und hat Verständnis dafür, dass das Thema in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird. Der Bundesrat begrüsst, aufgrund der vorliegenden Frage wesentliche Punkte klarstellen zu können. Der Bundesrat hält die angestrebte Anpassung der Kriegsmaterialverordnung insbesondere aus sicherheitspolitischen Überlegungen grundsätzlich für richtig und notwendig. Mit der Einreichung der Motion der BDP-Fraktion 18.3394 wird jedoch die grundsätzliche Frage der Zuständigkeit für die Anpassung der Regeln für Kriegsmaterialexporte gestellt. Das Parlament hat anlässlich der Beratung der Botschaft des Bundesrates vom 15. Februar 1995 für eine Totalrevision des Kriegsmaterialgesetzes diese Zuständigkeit explizit dem Bundesrat übertragen. Nimmt das Parlament die Motion 18.3394 an, würde eine Anpassung der bestehenden Regelung neu in der Zuständigkeit des Parlamentes liegen. Aus institutionellem Respekt ist der Bundesrat daher bereit, den Entscheid des Parlamentes zur Motion 18.3394 abzuwarten, bevor er über die Anpassung der Kriegsmaterialverordnung befindet. Gemäss Kriegsmaterialgesetz soll mit der Kontrolle des Transfers von Kriegsmaterial die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz und die Wahrung ihrer aussenpolitischen Grundsätze sichergestellt werden. Gleichzeitig soll im Interesse der Landesverteidigung eine eigene Industrie aufrechterhalten werden. Vor diesem Hintergrund hat sich der Bundesrat für eine Anpassung der Kriegsmaterialverordnung (KMV) entschieden. Dies erfolgte auch auf Initiative der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates und auf der Grundlage einer Analyse der Situation der Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie. Mit der geplanten Verordnungsrevision soll das Ausschlusskriterium für Länder mit internem bewaffnetem Konflikt durch eine Ausnahmeregelung ergänzt werden. Sie soll in Einzelfällen erlauben, eine Differenzierung nach Waffenart und Endempfänger vorzunehmen. Damit wird es möglich, die Ausfuhr von Kampfflugzeugen bzw. von Teilen davon für den Luftpolizeidienst oder eines stationären Flugabwehrsystems zum Schutz kritischer Infrastruktur anders zu behandeln als etwa die Ausfuhr von Kampfpanzern bzw. von Teilen dazu oder von Sturmgewehren. Dessen ungeachtet käme eine Bewilligung nur dann infrage, wenn auch alle übrigen Bewilligungsvoraussetzungen gemäss KMV und KMG erfüllt wären. Die Einhaltung der Bestimmungen wird durch das Seco im Einvernehmen mit dem EDA sowie je nach Bedarf mit weiteren Bundesstellen gewährleistet. Ausfuhren nach Ländern wie Jemen oder Syrien werden auch mit der neuen Ausnahmebestimmung weiterhin nicht möglich sein. Auch mit der geplanten Regelung wird die Schweiz Ausfuhren von Kriegsmaterial strenger handhaben, als es der Gemeinsame Standpunkt der Europäischen Union (2008/944/Gasp des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern) vorgibt. Die zuständigen Sicherheitspolitischen Kommissionen wurden durch das WBF im August konsultiert.</p>
  • <p>Nach 2014 will der Bundesrat die Waffenausfuhr erneut lockern. Alle aktuellen Umfragen und die meisten Kommentare sprechen eine deutlich andere Sprache: Die Mehrheit der Bevölkerung will keine weitere Lockerung. Eine angekündigte Volksinitiative verlangt eine Verschärfung der Waffenausfuhr.</p><p>- Ist der Bundesrat bei dieser Sachlage bereit, von einer weiteren Lockerung abzusehen?</p><p>- Ist er nicht auch der Meinung, dass ein Festhalten an einer Lockerung zu einer Verschärfung der Ausfuhr führen kann?</p>
  • Will der Bundesrat die Waffenausfuhr gegen die Haltung der Mehrheit der Bevölkerung weiter lockern?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat behandelt Fragen der Ausfuhr von Kriegsmaterial mit höchster Sorgfalt und hat Verständnis dafür, dass das Thema in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird. Der Bundesrat begrüsst, aufgrund der vorliegenden Frage wesentliche Punkte klarstellen zu können. Der Bundesrat hält die angestrebte Anpassung der Kriegsmaterialverordnung insbesondere aus sicherheitspolitischen Überlegungen grundsätzlich für richtig und notwendig. Mit der Einreichung der Motion der BDP-Fraktion 18.3394 wird jedoch die grundsätzliche Frage der Zuständigkeit für die Anpassung der Regeln für Kriegsmaterialexporte gestellt. Das Parlament hat anlässlich der Beratung der Botschaft des Bundesrates vom 15. Februar 1995 für eine Totalrevision des Kriegsmaterialgesetzes diese Zuständigkeit explizit dem Bundesrat übertragen. Nimmt das Parlament die Motion 18.3394 an, würde eine Anpassung der bestehenden Regelung neu in der Zuständigkeit des Parlamentes liegen. Aus institutionellem Respekt ist der Bundesrat daher bereit, den Entscheid des Parlamentes zur Motion 18.3394 abzuwarten, bevor er über die Anpassung der Kriegsmaterialverordnung befindet. Gemäss Kriegsmaterialgesetz soll mit der Kontrolle des Transfers von Kriegsmaterial die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz und die Wahrung ihrer aussenpolitischen Grundsätze sichergestellt werden. Gleichzeitig soll im Interesse der Landesverteidigung eine eigene Industrie aufrechterhalten werden. Vor diesem Hintergrund hat sich der Bundesrat für eine Anpassung der Kriegsmaterialverordnung (KMV) entschieden. Dies erfolgte auch auf Initiative der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates und auf der Grundlage einer Analyse der Situation der Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie. Mit der geplanten Verordnungsrevision soll das Ausschlusskriterium für Länder mit internem bewaffnetem Konflikt durch eine Ausnahmeregelung ergänzt werden. Sie soll in Einzelfällen erlauben, eine Differenzierung nach Waffenart und Endempfänger vorzunehmen. Damit wird es möglich, die Ausfuhr von Kampfflugzeugen bzw. von Teilen davon für den Luftpolizeidienst oder eines stationären Flugabwehrsystems zum Schutz kritischer Infrastruktur anders zu behandeln als etwa die Ausfuhr von Kampfpanzern bzw. von Teilen dazu oder von Sturmgewehren. Dessen ungeachtet käme eine Bewilligung nur dann infrage, wenn auch alle übrigen Bewilligungsvoraussetzungen gemäss KMV und KMG erfüllt wären. Die Einhaltung der Bestimmungen wird durch das Seco im Einvernehmen mit dem EDA sowie je nach Bedarf mit weiteren Bundesstellen gewährleistet. Ausfuhren nach Ländern wie Jemen oder Syrien werden auch mit der neuen Ausnahmebestimmung weiterhin nicht möglich sein. Auch mit der geplanten Regelung wird die Schweiz Ausfuhren von Kriegsmaterial strenger handhaben, als es der Gemeinsame Standpunkt der Europäischen Union (2008/944/Gasp des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern) vorgibt. Die zuständigen Sicherheitspolitischen Kommissionen wurden durch das WBF im August konsultiert.</p>
    • <p>Nach 2014 will der Bundesrat die Waffenausfuhr erneut lockern. Alle aktuellen Umfragen und die meisten Kommentare sprechen eine deutlich andere Sprache: Die Mehrheit der Bevölkerung will keine weitere Lockerung. Eine angekündigte Volksinitiative verlangt eine Verschärfung der Waffenausfuhr.</p><p>- Ist der Bundesrat bei dieser Sachlage bereit, von einer weiteren Lockerung abzusehen?</p><p>- Ist er nicht auch der Meinung, dass ein Festhalten an einer Lockerung zu einer Verschärfung der Ausfuhr führen kann?</p>
    • Will der Bundesrat die Waffenausfuhr gegen die Haltung der Mehrheit der Bevölkerung weiter lockern?

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