Ungewisse Zukunft der Sportfliegerei auf Flughafen Bern-Belp

ShortId
18.5458
Id
20185458
Updated
28.07.2023 03:35
Language
de
Title
Ungewisse Zukunft der Sportfliegerei auf Flughafen Bern-Belp
AdditionalIndexing
48;28
1
Texts
  • <p>Im SIL-Objektblatt für den Flughafen Bern-Belp von 2012 hat der Bundesrat festgelegt, dass der Flughafen weiterhin und so weit als möglich der fliegerischen Aus- und Weiterbildung sowie dem Flugsport dienen soll. Dazu gehört auch der Segelflug. Der Flughafen soll eine Infrastruktur anbieten, die dieser Funktion und dem internationalen Standard entspricht. Ziel der vierten Ausbauetappe ist die Entflechtung der Nutzungen am Flughafen. Die Anlagen der allgemeinen Luftfahrt sollten von denjenigen des Linien- und Charterverkehrs getrennt werden. Die Festlegungen im SIL-Objektblatt beruhen auf der Annahme, dass die Segelflugpiste zwar aufgehoben, aber in die bestehende Graspiste integriert werden soll. Zusätzlich sollte ein separates Landefeld für die Segelflugzeuge erhalten bleiben (das gleichzeitig als neue Helikopterlandefläche dienen soll). Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form die vierte Ausbauetappe angesichts der neusten Entwicklungen im Flughafenbetrieb umgesetzt werden kann, ist zurzeit nur schwer abschätzbar.</p>
  • <p>2012 verabschiedete der Bundesrat den Sachplan Infrastruktur Luftfahrt vom Flughafen Bern-Belp. Damals wurde festgehalten, dass in Bern wenn möglich fliegerische Ausbildung und Flugsport betrieben werden soll. Dazu wurde auch festgelegt, dass mit der geplanten Ausbauetappe 4 die benötigte Infrastruktur weiterhin zur Verfügung gestellt wird. </p><p>Wie beurteilt der Bundesrat die Situation, dass mit der geplanten Ausbauetappe 4 die Graspiste und die Sparte Segelflug trotz gegenteiliger Vorgaben wegfallen sollen?</p>
  • Ungewisse Zukunft der Sportfliegerei auf Flughafen Bern-Belp
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im SIL-Objektblatt für den Flughafen Bern-Belp von 2012 hat der Bundesrat festgelegt, dass der Flughafen weiterhin und so weit als möglich der fliegerischen Aus- und Weiterbildung sowie dem Flugsport dienen soll. Dazu gehört auch der Segelflug. Der Flughafen soll eine Infrastruktur anbieten, die dieser Funktion und dem internationalen Standard entspricht. Ziel der vierten Ausbauetappe ist die Entflechtung der Nutzungen am Flughafen. Die Anlagen der allgemeinen Luftfahrt sollten von denjenigen des Linien- und Charterverkehrs getrennt werden. Die Festlegungen im SIL-Objektblatt beruhen auf der Annahme, dass die Segelflugpiste zwar aufgehoben, aber in die bestehende Graspiste integriert werden soll. Zusätzlich sollte ein separates Landefeld für die Segelflugzeuge erhalten bleiben (das gleichzeitig als neue Helikopterlandefläche dienen soll). Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form die vierte Ausbauetappe angesichts der neusten Entwicklungen im Flughafenbetrieb umgesetzt werden kann, ist zurzeit nur schwer abschätzbar.</p>
    • <p>2012 verabschiedete der Bundesrat den Sachplan Infrastruktur Luftfahrt vom Flughafen Bern-Belp. Damals wurde festgehalten, dass in Bern wenn möglich fliegerische Ausbildung und Flugsport betrieben werden soll. Dazu wurde auch festgelegt, dass mit der geplanten Ausbauetappe 4 die benötigte Infrastruktur weiterhin zur Verfügung gestellt wird. </p><p>Wie beurteilt der Bundesrat die Situation, dass mit der geplanten Ausbauetappe 4 die Graspiste und die Sparte Segelflug trotz gegenteiliger Vorgaben wegfallen sollen?</p>
    • Ungewisse Zukunft der Sportfliegerei auf Flughafen Bern-Belp

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