Aktuelle Revision des ELG. Ungelöste Rückwirkungsproblematik

ShortId
18.5498
Id
20185498
Updated
28.07.2023 03:35
Language
de
Title
Aktuelle Revision des ELG. Ungelöste Rückwirkungsproblematik
AdditionalIndexing
2836
1
Texts
  • <p>Die EL-Reform befindet sich noch in der Differenzbereinigung. Es soll neu vorgesehen werden, dass der übermässige Vermögensverbrauch einen Vermögensverzicht darstellt. Um dem Grundsatz des Rückwirkungsverbots Rechnung zu tragen, werden nur Vermögensverbräuche berücksichtigt, die nach dem Inkrafttreten der Reform stattgefunden haben. Eine gesonderte Übergangsbestimmung ist für die Umsetzung nicht nötig; sie könnte aber der Transparenz dienen.</p>
  • <p>Diverse Medien haben in den letzten Tagen darüber berichtet, dass im Rahmen der ELG-Revision die Neuregelung des Vermögensverzichts/Vermögensverbrauchs gemäss Formulierung beider Räte auch eine Rückwirkung entfalten könnte. Der Bundesrat hat aber in der Vergangenheit das Verbot der Rückwirkung anerkannt.</p><p>- Wird der Bundesrat sicherstellen, dass die ELG-Revision keine Rückwirkung entfalten wird?</p><p>Falls ja, wie?</p><p>- Braucht es dazu noch einen Passus in der aktuellen Revision, um jeden Zweifel auszuräumen?</p>
  • Aktuelle Revision des ELG. Ungelöste Rückwirkungsproblematik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die EL-Reform befindet sich noch in der Differenzbereinigung. Es soll neu vorgesehen werden, dass der übermässige Vermögensverbrauch einen Vermögensverzicht darstellt. Um dem Grundsatz des Rückwirkungsverbots Rechnung zu tragen, werden nur Vermögensverbräuche berücksichtigt, die nach dem Inkrafttreten der Reform stattgefunden haben. Eine gesonderte Übergangsbestimmung ist für die Umsetzung nicht nötig; sie könnte aber der Transparenz dienen.</p>
    • <p>Diverse Medien haben in den letzten Tagen darüber berichtet, dass im Rahmen der ELG-Revision die Neuregelung des Vermögensverzichts/Vermögensverbrauchs gemäss Formulierung beider Räte auch eine Rückwirkung entfalten könnte. Der Bundesrat hat aber in der Vergangenheit das Verbot der Rückwirkung anerkannt.</p><p>- Wird der Bundesrat sicherstellen, dass die ELG-Revision keine Rückwirkung entfalten wird?</p><p>Falls ja, wie?</p><p>- Braucht es dazu noch einen Passus in der aktuellen Revision, um jeden Zweifel auszuräumen?</p>
    • Aktuelle Revision des ELG. Ungelöste Rückwirkungsproblematik

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