Die Schweizerische Post lässt Senioren hängen

ShortId
18.5499
Id
20185499
Updated
28.07.2023 03:33
Language
de
Title
Die Schweizerische Post lässt Senioren hängen
AdditionalIndexing
28;34
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat führt die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er hingegen keinen Einfluss. Die ordnungsgemässe Sendungszustellung liegt damit - unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Grundversorgung - in der Verantwortung der Post. Bei dem in der Frage erwähnten Fall eines Seniorenheims trifft es nach Angaben der Post zu, dass die Sendungen nicht individuell zugestellt werden, sondern gemäss Absprache mit dem Heimleiter an einen anderen Betrieb im gleichen Gebäude übergeben werden. Laut Post bestehen mit zahlreichen Institutionen in der Schweiz entsprechende Vereinbarungen. Die Post ist von der Pflicht zur Hauszustellung entbunden, wenn ein Empfänger - wie beim erwähnten Seniorenheim - nicht über einen gesetzeskonformen Briefkasten verfügt. Sie muss allerdings eine Ersatzlösung anbieten.</p>
  • <p>Gemäss einem Zeitungsbericht der "Basler Zeitung" vom 13. September 2018 kommt es in Baselland bei der Zustellung von Briefen an Senioren im Seniorenheim vermutlich zur Verletzung des Postgeheimnisses. Offiziell wollte die Post gegenüber den Journalisten keine Stellung nehmen, sondern diese dazu bringen, nicht darüber zu berichten.</p><p>1. Stimmt es, dass Postsendungen den betroffenen Senioren nicht individuell zugestellt werden?</p><p>2. Ab wann wird diese Situation korrigiert?</p><p>Sind solche Wühltischzustellungen systematisch?</p>
  • Die Schweizerische Post lässt Senioren hängen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat führt die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er hingegen keinen Einfluss. Die ordnungsgemässe Sendungszustellung liegt damit - unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Grundversorgung - in der Verantwortung der Post. Bei dem in der Frage erwähnten Fall eines Seniorenheims trifft es nach Angaben der Post zu, dass die Sendungen nicht individuell zugestellt werden, sondern gemäss Absprache mit dem Heimleiter an einen anderen Betrieb im gleichen Gebäude übergeben werden. Laut Post bestehen mit zahlreichen Institutionen in der Schweiz entsprechende Vereinbarungen. Die Post ist von der Pflicht zur Hauszustellung entbunden, wenn ein Empfänger - wie beim erwähnten Seniorenheim - nicht über einen gesetzeskonformen Briefkasten verfügt. Sie muss allerdings eine Ersatzlösung anbieten.</p>
    • <p>Gemäss einem Zeitungsbericht der "Basler Zeitung" vom 13. September 2018 kommt es in Baselland bei der Zustellung von Briefen an Senioren im Seniorenheim vermutlich zur Verletzung des Postgeheimnisses. Offiziell wollte die Post gegenüber den Journalisten keine Stellung nehmen, sondern diese dazu bringen, nicht darüber zu berichten.</p><p>1. Stimmt es, dass Postsendungen den betroffenen Senioren nicht individuell zugestellt werden?</p><p>2. Ab wann wird diese Situation korrigiert?</p><p>Sind solche Wühltischzustellungen systematisch?</p>
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