Lärmgebührenmodell des Flughafens Zürich. Anreizsysteme statt starre Verbote und Einschränkungen

ShortId
18.5512
Id
20185512
Updated
28.07.2023 03:30
Language
de
Title
Lärmgebührenmodell des Flughafens Zürich. Anreizsysteme statt starre Verbote und Einschränkungen
AdditionalIndexing
48;52
1
Texts
  • <p>Das Bundesverwaltungsgericht hat 2013 entschieden, dass das Lärmgebührenmodell des Flughafens Zürich zu überarbeiten sei. Die Flughafen Zürich AG hat dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) im Dezember 2014 ein Lärmgebührenmodell zur Genehmigung unterbreitet. Da damals beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde in Bezug auf die Festsetzung der übrigen Flugbetriebsgebühren (unter anderem Landegebühren, Passagiergebühren) hängig war, wurde das Verfahren vorübergehend sistiert. Nach Inkraftsetzung der Flugbetriebsgebühren wurde das Verfahren zur Genehmigung des Lärmgebührenmodells Anfang 2017 wieder aufgenommen. Die Flughafen Zürich AG hat dem Bazl im Juli 2017 ein aktualisiertes Modell unterbreitet. Bei der Beurteilung des Antrages ist die Frage der Lenkungswirkung zentral. Sie zielt einerseits auf den Einsatz von leiseren Flugzeugen und andererseits auf die Verringerung von Flugbewegungen in den Tagesrand- und Nachtstunden. Ob sich eine Lenkungswirkung von Lärmgebühren bei Flügen, die hubrelevant sind oder einen Anschluss von anderen Hubdestinationen bieten, überhaupt entfalten kann, ist offen. Daraus stellt sich die Frage, welche Folgen für das ganze Hubsystem entstehen könnten, wenn ein Flugbetrieb aufgrund hoher Lärmgebühren einen Flug einstellen oder verlagern würde. Das Bazl gab dazu ein Gutachten in Auftrag, welches seit Ende August 2018 vorliegt. Derzeit können der Flughafen, Fluggesellschaften und Lärmschutzverbände zum Gutachten Stellung nehmen. Das Bazl wird in den kommenden Monaten über das Lärmgebührenmodell entscheiden.</p>
  • <p>Seit 2013 liegt dem Bundesamt für Zivilluftfahrt ein von der Flughafen Zürich AG eingereichtes neues Lärmgebührenmodell vor. Damit lässt sich die Pünktlichkeit der Abendflüge verursachergerecht und zielgerichtet verbessern.</p><p>Wann ist mit einer Genehmigung zu rechnen?</p>
  • Lärmgebührenmodell des Flughafens Zürich. Anreizsysteme statt starre Verbote und Einschränkungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesverwaltungsgericht hat 2013 entschieden, dass das Lärmgebührenmodell des Flughafens Zürich zu überarbeiten sei. Die Flughafen Zürich AG hat dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) im Dezember 2014 ein Lärmgebührenmodell zur Genehmigung unterbreitet. Da damals beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde in Bezug auf die Festsetzung der übrigen Flugbetriebsgebühren (unter anderem Landegebühren, Passagiergebühren) hängig war, wurde das Verfahren vorübergehend sistiert. Nach Inkraftsetzung der Flugbetriebsgebühren wurde das Verfahren zur Genehmigung des Lärmgebührenmodells Anfang 2017 wieder aufgenommen. Die Flughafen Zürich AG hat dem Bazl im Juli 2017 ein aktualisiertes Modell unterbreitet. Bei der Beurteilung des Antrages ist die Frage der Lenkungswirkung zentral. Sie zielt einerseits auf den Einsatz von leiseren Flugzeugen und andererseits auf die Verringerung von Flugbewegungen in den Tagesrand- und Nachtstunden. Ob sich eine Lenkungswirkung von Lärmgebühren bei Flügen, die hubrelevant sind oder einen Anschluss von anderen Hubdestinationen bieten, überhaupt entfalten kann, ist offen. Daraus stellt sich die Frage, welche Folgen für das ganze Hubsystem entstehen könnten, wenn ein Flugbetrieb aufgrund hoher Lärmgebühren einen Flug einstellen oder verlagern würde. Das Bazl gab dazu ein Gutachten in Auftrag, welches seit Ende August 2018 vorliegt. Derzeit können der Flughafen, Fluggesellschaften und Lärmschutzverbände zum Gutachten Stellung nehmen. Das Bazl wird in den kommenden Monaten über das Lärmgebührenmodell entscheiden.</p>
    • <p>Seit 2013 liegt dem Bundesamt für Zivilluftfahrt ein von der Flughafen Zürich AG eingereichtes neues Lärmgebührenmodell vor. Damit lässt sich die Pünktlichkeit der Abendflüge verursachergerecht und zielgerichtet verbessern.</p><p>Wann ist mit einer Genehmigung zu rechnen?</p>
    • Lärmgebührenmodell des Flughafens Zürich. Anreizsysteme statt starre Verbote und Einschränkungen

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