Spitexleistungen. Der Bundesrat ist trotz des Grundsatzes "ambulant vor stationär" für eine Senkung der OKP-Beiträge

ShortId
18.5521
Id
20185521
Updated
28.07.2023 03:24
Language
de
Title
Spitexleistungen. Der Bundesrat ist trotz des Grundsatzes "ambulant vor stationär" für eine Senkung der OKP-Beiträge
AdditionalIndexing
2841
1
Texts
  • <p>1. Eine Erhöhung der Beiträge ist aufgrund der ändernden Spitexleistungen nicht angezeigt. Denn diese erfolgt nach Zeiteinheiten. Bei Patienten, die Palliativpflege benötigen, ist von einem höheren Pflegeaufwand und damit einer höheren Vergütung auszugehen. </p><p>2. In der Statistik der Hilfe und Pflege zu Hause des Bundesamtes für Statistik wurden die Stunden nach Art der Behandlung für die Patientinnen und Patienten, welche Spitex benötigen (A-, B- oder C-Leistungen), im Jahr 2010 nicht erhoben. Die Zahlen sind erst ab dem Jahr 2012 vollständig. Jedoch zeigt die Analyse der verfügbaren Angaben, dass die Einteilung der Patientinnen und Patienten relativ konstant ist. Daher wurde die Annahme getroffen, dass diese Einteilung zwischen 2010 und 2014 konstant geblieben ist. </p><p>3. Die Überprüfung der Kostenneutralität der Pflegebeiträge basiert auf der Statistik der Hilfe und Pflege zu Hause des Bundesamtes für Statistik.</p>
  • <p>In der aktuellen KLV-Vernehmlassung schlägt der Bundesrat bei Spitexleistungen eine Senkung der OKP-Beiträge um 3,6 Prozent vor. Dies sendet falsche Signale aus und widerspricht dem Grundsatz "ambulant vor stationär".</p><p>1. Wäre nicht durch ändernde Spitexleistungen (z. B. Palliativpflege, Demenzpflege usw.) eine Erhöhung angezeigt?</p><p>2. Warum nimmt der Bundesrat die Verteilung der A-, B-, C-Leistungen über die Jahre 2010 bis 2014 als konstant an?</p><p>3. Welche zahlenmässigen Grundlagen führen zur Beitragssenkung?</p>
  • Spitexleistungen. Der Bundesrat ist trotz des Grundsatzes "ambulant vor stationär" für eine Senkung der OKP-Beiträge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Eine Erhöhung der Beiträge ist aufgrund der ändernden Spitexleistungen nicht angezeigt. Denn diese erfolgt nach Zeiteinheiten. Bei Patienten, die Palliativpflege benötigen, ist von einem höheren Pflegeaufwand und damit einer höheren Vergütung auszugehen. </p><p>2. In der Statistik der Hilfe und Pflege zu Hause des Bundesamtes für Statistik wurden die Stunden nach Art der Behandlung für die Patientinnen und Patienten, welche Spitex benötigen (A-, B- oder C-Leistungen), im Jahr 2010 nicht erhoben. Die Zahlen sind erst ab dem Jahr 2012 vollständig. Jedoch zeigt die Analyse der verfügbaren Angaben, dass die Einteilung der Patientinnen und Patienten relativ konstant ist. Daher wurde die Annahme getroffen, dass diese Einteilung zwischen 2010 und 2014 konstant geblieben ist. </p><p>3. Die Überprüfung der Kostenneutralität der Pflegebeiträge basiert auf der Statistik der Hilfe und Pflege zu Hause des Bundesamtes für Statistik.</p>
    • <p>In der aktuellen KLV-Vernehmlassung schlägt der Bundesrat bei Spitexleistungen eine Senkung der OKP-Beiträge um 3,6 Prozent vor. Dies sendet falsche Signale aus und widerspricht dem Grundsatz "ambulant vor stationär".</p><p>1. Wäre nicht durch ändernde Spitexleistungen (z. B. Palliativpflege, Demenzpflege usw.) eine Erhöhung angezeigt?</p><p>2. Warum nimmt der Bundesrat die Verteilung der A-, B-, C-Leistungen über die Jahre 2010 bis 2014 als konstant an?</p><p>3. Welche zahlenmässigen Grundlagen führen zur Beitragssenkung?</p>
    • Spitexleistungen. Der Bundesrat ist trotz des Grundsatzes "ambulant vor stationär" für eine Senkung der OKP-Beiträge

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