Widersprüche im Schweizer Recht bezüglich CBD

ShortId
18.5528
Id
20185528
Updated
28.07.2023 03:22
Language
de
Title
Widersprüche im Schweizer Recht bezüglich CBD
AdditionalIndexing
15;2841
1
Texts
  • <p>Das Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen legt keinen THC-Grenzwert für die Verwendung von Cannabis fest und klassifiziert sowohl Cannabis als auch Cannabisharz als Betäubungsmittel. Der THC-Grenzwert zur Qualifikation als Betäubungsmittel wurde durch etliche Staaten auf der nationalen Ebene eingeführt, um die industrielle Nutzung von sogenanntem "Faserhanf" (Industriehanf) zu ermöglichen. Auch der Schweizer Grenzwert von 1 Prozent Gesamt-THC-Gehalt wurde insbesondere für die Nutzung von Industriehanf eingeführt. Aber auch für andere Zubereitungen aus Cannabis wie Extrakte und Tinkturen gilt der THC-Grenzwert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bei diesen im Gegensatz zu "Haschisch" eine potenzielle wirtschaftliche Nutzung ausserhalb des verbotenen Gebrauchs als Rauschmittel erkannt wurde. Cannabisharz im Sinne von Haschisch ist in der Schweiz dagegen verboten, und zwar unabhängig vom Wirkstoffgehalt an Cannabinoiden. Das bedeutet, dass "Haschisch" auch dann verboten ist, wenn er gar kein THC oder CBD enthält. Der Grenzwert von 1 Prozent Gesamt-THC-Gehalt gemäss der BetmVV EDI kommt bei Haschisch nicht zur Anwendung. Für die Beurteilung, ob in Auslegung der bestehenden Rechtslage ein konkretes Produkt als Haschisch gilt und ob die Gewinnung dafür relevant ist, sind die kantonalen Vollzugsbehörden zuständig. Auch strafrechtliche Konsequenzen für allfällig illegal importierte, hergestellte und verkaufte Produkte liegen in der Zuständigkeit der Kantone.</p>
  • <p>Aus "Cannabisharz" können CBD-Pasten und CBD-Extrakte mit hohem CBD-Gehalt und reines CBD hergestellt werden. Gemäss BetmVV-EDI ist Cannabisharz (Haschisch) im Verzeichnis d ohne 1-Prozent-Grenze verboten. CBD-Hasch wird trotzdem importiert, in der Schweiz hergestellt, verkauft und konsumiert.</p><p>- Ist es relevant, wie solche Produkte gewonnen werden?</p><p>- Ist eine Ausnahme für Cannabisharz mit einem Grenzwert für den THC-Gehalt im Einheits-Übereinkommen (SR 0.812.121.0 verankert?</p>
  • Widersprüche im Schweizer Recht bezüglich CBD
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen legt keinen THC-Grenzwert für die Verwendung von Cannabis fest und klassifiziert sowohl Cannabis als auch Cannabisharz als Betäubungsmittel. Der THC-Grenzwert zur Qualifikation als Betäubungsmittel wurde durch etliche Staaten auf der nationalen Ebene eingeführt, um die industrielle Nutzung von sogenanntem "Faserhanf" (Industriehanf) zu ermöglichen. Auch der Schweizer Grenzwert von 1 Prozent Gesamt-THC-Gehalt wurde insbesondere für die Nutzung von Industriehanf eingeführt. Aber auch für andere Zubereitungen aus Cannabis wie Extrakte und Tinkturen gilt der THC-Grenzwert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bei diesen im Gegensatz zu "Haschisch" eine potenzielle wirtschaftliche Nutzung ausserhalb des verbotenen Gebrauchs als Rauschmittel erkannt wurde. Cannabisharz im Sinne von Haschisch ist in der Schweiz dagegen verboten, und zwar unabhängig vom Wirkstoffgehalt an Cannabinoiden. Das bedeutet, dass "Haschisch" auch dann verboten ist, wenn er gar kein THC oder CBD enthält. Der Grenzwert von 1 Prozent Gesamt-THC-Gehalt gemäss der BetmVV EDI kommt bei Haschisch nicht zur Anwendung. Für die Beurteilung, ob in Auslegung der bestehenden Rechtslage ein konkretes Produkt als Haschisch gilt und ob die Gewinnung dafür relevant ist, sind die kantonalen Vollzugsbehörden zuständig. Auch strafrechtliche Konsequenzen für allfällig illegal importierte, hergestellte und verkaufte Produkte liegen in der Zuständigkeit der Kantone.</p>
    • <p>Aus "Cannabisharz" können CBD-Pasten und CBD-Extrakte mit hohem CBD-Gehalt und reines CBD hergestellt werden. Gemäss BetmVV-EDI ist Cannabisharz (Haschisch) im Verzeichnis d ohne 1-Prozent-Grenze verboten. CBD-Hasch wird trotzdem importiert, in der Schweiz hergestellt, verkauft und konsumiert.</p><p>- Ist es relevant, wie solche Produkte gewonnen werden?</p><p>- Ist eine Ausnahme für Cannabisharz mit einem Grenzwert für den THC-Gehalt im Einheits-Übereinkommen (SR 0.812.121.0 verankert?</p>
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