Hochklassierung von Medikamenten. Kosten ohne Nutzen

ShortId
18.5532
Id
20185532
Updated
28.07.2023 03:38
Language
de
Title
Hochklassierung von Medikamenten. Kosten ohne Nutzen
AdditionalIndexing
2841
1
Texts
  • <p>Mit der Aufhebung der heutigen Abgabekategorie C (Apothekenpflicht) wird eine Vorgabe des Parlamentes im Zusammenhang mit der Revision des Heilmittelgesetzes (HMG rev.) umgesetzt. Diese rechtliche Vorgabe erfordert eine Evaluation und Neuzuteilung aller Arzneimittel der heutigen Abgabekategorie C. Die Umteilung der Arzneimittel in die neuen Abgabekategorien soll im November 2018 abgeschlossen werden. Es ist schon jetzt ersichtlich, dass die überwiegende Mehrheit dieser Medikamente in die Kategorie D eingestuft werden wird. Diese können somit zukünftig auch in Drogerien abgegeben werden. Die Umteilung eines Arzneimittels in die Abgabekategorie B erfolgt nur dann, wenn es zum Beispiel einen Wirkstoff mit einem bekannten Missbrauchspotenzial enthält. Bei diesen Arzneimitteln ist die Fachberatung durch eine Medizinalperson (Apothekerin oder Arzt) für die Gewährleistung der Patientensicherheit zwingend notwendig. Hierfür ist eine minimale Dokumentation durch die Apothekerinnen und Apotheker erforderlich. Dies sollte aber insgesamt nicht zu einer Erhöhung der Kosten führen, da den zusätzlichen Kosten für die Dokumentation durch den Apotheker oder die Apothekerin eine Kostenreduktion durch den Wegfall der ärztlichen Konsultation gegenübersteht. So können zukünftig auch Medikamente, die bisher der Verschreibungspflicht durch einen Arzt oder eine Ärztin unterstanden, durch Apothekerinnen und Apotheker abgegeben werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat bestätigt in seiner Antwort auf meine Frage 18.5421, dass es keine bedenklichen Medikamente in der Schweiz gibt, die frei verfügbar sind. Nun prüft er dennoch eine Hochklassierung von Medikamenten, damit diese neu einer bürokratischen Dokumentationspflicht unterstehen. Dies erhöht direkte Kosten im System um etwa 100 Millionen Franken pro Jahr, ohne Nutzen.</p><p>- Wie muss vorgegangen werden, damit diese unsinnige Übung abgebrochen werden kann?</p><p>- Welche gesetzliche Anpassung ist notwendig?</p>
  • Hochklassierung von Medikamenten. Kosten ohne Nutzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Aufhebung der heutigen Abgabekategorie C (Apothekenpflicht) wird eine Vorgabe des Parlamentes im Zusammenhang mit der Revision des Heilmittelgesetzes (HMG rev.) umgesetzt. Diese rechtliche Vorgabe erfordert eine Evaluation und Neuzuteilung aller Arzneimittel der heutigen Abgabekategorie C. Die Umteilung der Arzneimittel in die neuen Abgabekategorien soll im November 2018 abgeschlossen werden. Es ist schon jetzt ersichtlich, dass die überwiegende Mehrheit dieser Medikamente in die Kategorie D eingestuft werden wird. Diese können somit zukünftig auch in Drogerien abgegeben werden. Die Umteilung eines Arzneimittels in die Abgabekategorie B erfolgt nur dann, wenn es zum Beispiel einen Wirkstoff mit einem bekannten Missbrauchspotenzial enthält. Bei diesen Arzneimitteln ist die Fachberatung durch eine Medizinalperson (Apothekerin oder Arzt) für die Gewährleistung der Patientensicherheit zwingend notwendig. Hierfür ist eine minimale Dokumentation durch die Apothekerinnen und Apotheker erforderlich. Dies sollte aber insgesamt nicht zu einer Erhöhung der Kosten führen, da den zusätzlichen Kosten für die Dokumentation durch den Apotheker oder die Apothekerin eine Kostenreduktion durch den Wegfall der ärztlichen Konsultation gegenübersteht. So können zukünftig auch Medikamente, die bisher der Verschreibungspflicht durch einen Arzt oder eine Ärztin unterstanden, durch Apothekerinnen und Apotheker abgegeben werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat bestätigt in seiner Antwort auf meine Frage 18.5421, dass es keine bedenklichen Medikamente in der Schweiz gibt, die frei verfügbar sind. Nun prüft er dennoch eine Hochklassierung von Medikamenten, damit diese neu einer bürokratischen Dokumentationspflicht unterstehen. Dies erhöht direkte Kosten im System um etwa 100 Millionen Franken pro Jahr, ohne Nutzen.</p><p>- Wie muss vorgegangen werden, damit diese unsinnige Übung abgebrochen werden kann?</p><p>- Welche gesetzliche Anpassung ist notwendig?</p>
    • Hochklassierung von Medikamenten. Kosten ohne Nutzen

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